Kind und Mutter im Krankenhaus, Vater muss 2tes Kind beteuen, Freistellung von Arbeit?
Hallo,
unsere Tochter (3 Monate) liegt seit gestern im Krankenhaus, meine Frau ist mit ins Krankenhaus gegangen, zwecks Stillen usw
Ich muss nun unseren grossen betreuen und kann nun 2 Tage nicht zur Arbeit. Muss ich Urlaub nehmen oder kann man sich zwecks Betreung freistellen lassen? Also, sowas wie unbezahlten Urlaub. Wir habe leider keinen der auf unseren Sohn aufpassen kann.
Gruss
15 Antworten
Zur Info:
Weder mein Arbeitgeber gibt mir frei, noch zahlt die Versicherung meiner Frau (Landwirtschaftliche KK) meinen Verdienstauswahl bzw erkennt mich als Haushaltshilfe an.
Habe mich bei meiner versicherung erkundigt (techniker KK) die können leider nicht zahlen, weil die versicherung meiner frau zuständigt ist (würden aber in solchen fällen bis zum 14 lebensjahr zahlen).
bringt alles nicht, ich muss urlaub nehmen :(
gruss
Du kannst versuchen, den Verdienstausfall (alternativ: bezahlter Babysitter) beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend mache.
Hallo rabuk,
Wenn Du von der Arbeit fern bleibst, um ein Kind zu betreuen, dass nicht krank ist, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Du musst bezahlten Urlaub nehmen oder Dir einen bezahlten Babysitter nehmen.
Anders wäre es, wenn das zu betreuende Kind krank ist. Dann kannst Du Dich von der Arbeit frei stellen lassen. Den Verdiesntausfall übernimmt dann auf Antrag die Krankenkasse.
Schöne Grüße
Hallo,
diese Situation hatten wir auch schon mal. Unbezahlter Urlaub wäre eine Möglichkeit, aber es gibt auch noch eine, die wir z.B. in Anspruch genommen haben. Dabei ist es unerheblich ob dein größeres Kind krank ist oder nicht. Da du keine andere Betreuungs Möglichkeit hast,geh zu deinem Kinderarzt und lass dich über dein Kind krank schreiben. Das ist rechtens und dein Arbeitgeber kann dir nix.
Nachtrag: Damals hatten wir keine andere Betreungsmöglichkeit, daher ist mein Mann zum hausarzt und liess sich über unseren mittleren Sohn krankschreiben. Obwohl die anderen beide gesund waren.
@Rabuk: Geh zu deinem Hausarzt/Kinderarzt und lass dich krankschreiben. @Schreiberlilli: Erst sollte man sich erkundigen bevor man "schreit" es ist nicht rechtens. Bei uns war es rechtens, denn eine andere Möglichkeit hatten wir nicht. Und der Arbeitgeber hat sich auch versucht da gegen zu wehren-> jedoch zwecklos!!
Wenn du sagst es ist nicht rechtens, warum wurde uns das so gesagt?! Hat unser Kinderarzt keine Ahnung?! Ob du es glaubst oder nicht. Mein Mann hat sich über unseren mittleren Sohn( der im KH war) beim Hausarzt krank schreiben lassen. Da ich mit dem mittleren im Krankenhaus war. Und das war rechtens, da kann der arbeitgeber nichts machen, wenn eine Krankschreibung vorliegt.
Das ist mit Sicherheit NICHT rechtens!
Hallo!
Da ich bei einem Arzt berufstätig bin, hier folgende Info: Es gibt die Möglichkeit eine Bescheinigung zu bekommen. Nennt sich Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkranung eines Kindes. Darauf muss angekreuzt werden (vom Arzt), das die Art der Erkranung Betreuung u. Beaufsichtigung des Kindes unabdingbar war. In nem anderen Falle muss der Hausarzt eine Krankschreibung ausstellen. Der wird das schon wissen. Also, zum Hausarzt gehen.
Alles Gute, Sonja
Ich weiß. Also geh zum Hausarzt. Hatte ja auch geschrieben, was du als Antwort geschrieben hatte. Bin ja nicht blöd. Lg, Sonja
schaut mal hier, der art gibt einiges her. http://www.frau-macht-karriere.com/karriere-familie-und-haushalt/doppelbelastung-kind-karriere-schritt-04-einstieg-in-den-beruf/2141 es gibt nämlich spezielle sonderregelungen im falle von krankheit mit kindern. zudem könnt ihr eine tagesmutter bei eurer krankenkasse beantragen, in notfällen wird diese komplett bezahlt. fragt einfach mal bei eurer kasse nach und sucht nen babysitter/tagesmutter-service in eurer nähe. die kennen sich meist auch sehr gut aus und können bei den formalitäten helfen. bei uns heißt er elternservice bzw mütterzentrum, sie sind professionelle vermittler und haben eine große kartei mit ausgebildeten fachkräften für alle formen der kinderbetreuung.
Diese Bescheinigung gibt es nur für das zu betreuende kranke Kind, nicht für das gesunde Geschwisterkind. Eine Krankschreibung für den betreuenden Elternteil ist nur möglich, wenn DIESER krank ist.