wechsel von spät auf frühschicht erlaubt?
mache zurzeit ein praktikum (unbezahlt..) in einem krankenhaus für 3 monate und werde als volle einsatzkraft eingesetzt (ausbeute, da dieses praktikum für mein studiumwunsch pflicht ist). inklusive wochenendarbeit und schichtwechsel. also auch bis 21.00 uhr arbeiten und um 6:00 uhr wieder anfangen. ist das erlaubt ? die anderen, die z.t. 40 jahre dort arbeiten müssen es aber auch machen (aber bekommen ja jedenfalls lohn:D). ich dachte es müssen mind. 11 stunden dazwischen liegen ?
jedenfalls macht mich dieser wechsel echt fertig, da ich z.t. 8 mal hintereinander habe
schonmal danke^^
7 Antworten
Nach § 5 Abs. 1 hat haben Sie als Arbeitnehmer eine Anspruch auf mindestens elf Stunden zwischen Ihrem Arbeitsende und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag. Die Ruhezeiten werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. In bestimmten Berufen oder Branchen haben Arbeitnehmer aufgrund der besonderen Belastungen durch ihre konkrete Tätigkeit einen Anspruch auf zusätzliche Erholungszeiten, die als Ausgleich dienen sollen und Teil der tatsächlichen Arbeitszeit sind.
das geht wenn du spät hattest kannst du am nächsten tag früh haben... aber ich mache auch ein praktikum deswegen und ich bekomme im monat 300€ :D und meine arbeitszeit is von 7:30 - 16:00 Uhr
Nein, ist es nicht.
Das mit den 11 Stunden stimmt.
ah diese art ausbeute kenne ich aus meinem studium auch. hm du musst so und so viele stunden ruhezeit haben zwischen den schichten. aber was willst du machen? du bist jung, du solltest das noch eher wegstecken können als jemand der schon 40 jahre älter ist als du findest du nicht? das mit dem geld ist keine ausrede- glaub mir wenn man die wahl hätte, würde man sich die gesundheit auch nicht für 100k im jahr ruinieren wollen.
lehramt. da darf ich auch eine lehrkraft ersetzen für ein halbes jahr und kriege kein geld dafür. im gegenteil ich zahl sogar drauf, da ich meine arbeitszeiten im nebenjob jetzt auch noch mit der schule koordinieren muss.
was studierst du denn ?^^