kleinspitz mit vorbiss

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hallo Taigafee

die Geltendmachung eines Anspruches darf nicht zu lange Zeit hinaus geschoben werden. Der Hund sollte einem Fachtierazt für Zahnheilkunde vorgestellt werden, damit dokumentiert wird, was Sache ist und welche Kosten in Zukunft auf die Hundebesitzerin zu kommen.

In Deutschland gilt für solche Fälle das Gewährleistungsrecht, wie auch wenn sie eine defekte Waschmaschine gekauft hätte:

http://www.perfeller.de/downloads/Gewaehrleistung%20beim%20Hundekauf.pdf

adventuredog  03.08.2012, 08:25

Die Rechtslage

Der Grundinhalt des Kaufrechtes besagt, dass ein Züchter zwei Jahre für einen Mangel, der bei einem von ihm verkauften Hund auftritt, haften muss sofern dieser Mangel bereits bei der Übergabe des Hundes vorlag. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf liegt zudem die Beweislast beim Züchter, der beweisen müsste, dass der entsprechende Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag.

http://sommerfeld-stur.at/praxis/haftung

Es kommt darauf an, ob deine Bekannte einen Vertrag hat, und ob die Verkäuferin als gewerbsmäßig Züchterin eingetragen ist. Dem Veterinäramt ist es egal, ob man nach VDH züchtet oder nicht, die haben eigene Regeln. Wer mehr als zwei Zuchtfähige Hündinen hat, (egal wie alt die sind, zuchtfähig heißt theoretisch kann sie Welpen bekommen) der muss Auflagen erfüllen. Sachkundenachweiß nach dem Tierschutzgesetzt, Besuch vom Veterinäramt, der den Zwinger abnimmt...

Ein Züchter muss zwei Jahre lang für Nachbesserungen haften. Da Gesetzte aber nicht einfach sind, hier ein link zu einer Seite über Rechsfragen beim Hundekauf.

http://www.kanzlei-hecker.de/artikel_seite02.html#verkaeufer

Dann auf Hundekauf klicken.

Ich finde den Preis schon nicht von schlechten Eltern, für einen Hund ohne Papiere. Die Zähne werden nie normal werden, und der Mangel muss dem Verkäufer bekannt gewesen sein. Normalereise müsste deine Bekannte einen Teil des Kaufpreises zurückbekommen. So eine Kieferanomalie ist vererbbar.........

Das hört sich nach Inzucht an. Da würde ich auf jeden Fall Geld zurückfordern. Allerdings würde ich das sicherheitshalber mit einem Anwalt besprechen, denn es können ja in der Zukunft auch immer wieder Tierarztkosten durch diesen Vorbiss entstehen.

Im Übrigen sollte dieser Frau das Vermehren von Hunden verboten werden!

Hallo,

ist der Hund hinten so kurz geschnitten und vorne nicht oder ist der so. Wenn er so ist, dann ist das eh kein Spitz, sondern ein Mischling und der Überbiss ist schon krass. Sie sollte nicht züchten dürfen, weil anscheinend vermehrt sie einfach um "Kohle" zu machen. Alleine, daß sie den Überbiss nicht erwähnt hat, deutet darauf hin und 800,-- sind dann natürlich viel zu viel. Auch für den Zwerg ist das nicht einfach! Es ist einfach keine gewissenhafte Züchterin, sondern vermehrt, egal was rauskommt. Sie hätte den Überbiss erwähnen müssen oder den Hund gar nicht verkaufen dürfen. Würde die Frau drauf ansprechen und das Deine Bekannte Geld zurück möchte. Wenn sie nicht darauf eingeht, was ich mir Denke, dann lass Dich von einem Anwalt beraten, was Du jetzt am Besten machst. Du kannst auch das Veterinäramt hinzuziehen, damit die mal nachschauen, wie sonst die Gegenheiten sind unter denen die Welpen leben und sich die Elterntier anschauen! Natürlich kann sein, daß sie Anbietet den Kleine zurückzunehmen, wenn sie Post vom Anwalt bekommt. Ich weiß nicht, wie Deine Bekannte dazu steht, weil süß ist er trotzdem und er kann ja am allerwenigsten dafür. Ich würde ihn auf jeden Fall behalten, aber trotzdem Schritte gegen die Frau einleiten.

Grüssle und Drück den "Kleinen" von mir!

taigafee 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 09:31

meine bekannte würde ihn nicht mehr hergeben. sie findet sogar den überbiss süß. ich meine aber, dass man das nicht so hinnehmen sollte. vielen dank!

taigafee 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 09:29

das bild ist nur ein ähnliches aus dem internet.

Du hast so was wie Garantie auf einen unversehrten Hund.

Wenn der Züchter den Hund nicht zurücknehmen möchte musst du vor Gericht klagen.