Krankengeld abhängig vom Datum vom Krankenschein?

5 Antworten

Du bist verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachzuweisen. Dies bedeutet, dass du spätestens am Folgetag des Enddatums der vorherigen Bescheinigung eine neue ausstellen lassen muss - rückwirkend geht nicht. Wenn du z.B. bis 15.03.18 krank geschrieben warst und erst am 22.03.18 wieder beim Arzt auftauchst, hast du eine Lücke im Nachweis der AU (auch wenn der Arzt rückwirkend die durchgängige AU bestätigt). Entscheidend ist immer das Datum der Ausstellung, rückwirkend zählt nicht.

Wenn du nach der "Lücke" nicht mit Krankengeldanspruch versichert bist (z.B. durch Kündigung), lebt der Anspruch nicht wieder auf und du musst dich sogar selbst versichern.

Der lückenlose Nachweis ist natürlich auch gegeben, wenn der Arzt die Verlängerung von sich aus pünktlich ausstellt und an die AOK weiterleitet, aber auch das ist offenbar nicht geschehen. Verantwortlich dafür bist jedoch du, nicht der Arzt.

Also vernachlässige deine Nachweispflicht nicht und schimpfe nicht auf die AOK. Du kannst jederzeit vor Ablauf der AU zum Arzt gehen, aber eben nicht später!

Mein Arzt sagte mir dass die können immer bis zur 3 Tage zurück den Krankenschein zurück schreiben

Dein Arzt liegt falsch. Bei Krankengeldbezug darf es nicht eine Lücke in der AU-Bescheingung geben und auch eine rückwirkende bescheinigung ist nicht zulässig.

Allerdings hat sich da letztes Jahr etwas getan und es wurde ein vielleicht für dich relevantes Urteil gefällt.

https://www.thorsten-blaufelder.de/2017/05/neue-entscheidung-zur-krankengeld-falle-krankengeldfortzahlung-auch-trotz-arztfehlers-bei-krankschreibung/

Deine, meine, seine Lage interessieren Versicherungen nicht, du bist ein Nummer auf dem Tisch, deine Angelegenheit wird mit der bestehenden Beläge bearbeitet.

decentr  10.04.2018, 13:16

Am Endeffekt dein Arzt, der soll ein Atest schreiben stempel und fertig, sonst gehst du weg von ihm

okieh56  11.04.2018, 00:55
@decentr

Da kann der Arzt noch so viele Stempel machen - Lücke bleibt Lücke!

Die Durchgängigkeit der Krankheit hat der Arzt ja bestätigt, das ändert aber nichts an dem verspäteten Nachweis. Dafür ist der Versicherte verantwortlich, nicht der Arzt.

Lijka 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 12:11

Vielen Dank für die Antworten. Leider wurde ich nicht informiert, dass es lückenlos vom Ausstellungsdatum sein muss. Erst nach einem Monat habe ich ein Schreiben angefordert, wo die Höhe und die Bedingungen drin stehen.

DerHans  10.04.2018, 13:25
@Lijka

Krankengeld wird ja auch nicht "automatisch" gezahlt, sondern muss beantragt werden. Dann muss man sich den Leistungsbescheid selbstverständlich auch mal durchlesen.

Da hast du sogar noch Glück gehabt. Die AU muss ohne Unterbrechung dokumentiert sein, sonst entfällt der Anspruch auf Krankengeld.

Wenn du bettlägerig bist, muss du jemand anderen beauftragen, für diese lückenlose Bescheinigung zu sorgen.

Wenn du absehbar länger arbeitsunfähig bist, wird das KG im 14-Tage-Turnus ausgezahlt. Dazwischen musst du immer für die Anschlussbescheinigung sorgen.

okieh56  11.04.2018, 00:53

Der Anspruch lebt wieder auf, wenn zum Zeitpunkt des erneuten Nachweises eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht - dann wird nur der Zwischenzeitraum (Lücke) nicht bezahlt.

Anders ist es, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, dann ist man während des Krankengeldbezuges nur nach § 192 SGB V versichert. Entsteht dann eine Lücke im Nachweis, erlischt der Anspruch auf Krankengeld ganz und man muss sogar Beiträge zahlen (falls kein Anspruch auf Familienversicherung besteht).

du magst das ungerecht finden, aber das ist korrekt so.. (hat man dir aber auch schon gesagt)....