Krankengeld abhängig vom Datum vom Krankenschein?
Hallo, ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse AOK. Ich war den Monat März durchgehend krank geschrieben und mir steht Krankengeld zu, dass ist von der Krankenkasse anerkannt. Und jetzt bekomme ich das mit Lücken ausbezahlt wochenweise und zwar sagt Krankenkasse, dass die Zahlung ist immer vom Ausstellungsdatum... so bekomme ich insgesamt 7 Tage ohne Zahlung... Mein Arzt sagte mir dass die können immer bis zur 3 Tage zurück den Krankenschein zurück schreiben...Ich war auch nur im Bett und könnte nicht selbst laufen, die haben es dann selbst ausgestellt (verlängert) wochenweise. Ist es denn von der Krankenkasse berechtigt mit mein KG w/ Ausstellung micht am gleichen Tag zu streichen? Finde total ungerecht das...
5 Antworten
Du bist verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachzuweisen. Dies bedeutet, dass du spätestens am Folgetag des Enddatums der vorherigen Bescheinigung eine neue ausstellen lassen muss - rückwirkend geht nicht. Wenn du z.B. bis 15.03.18 krank geschrieben warst und erst am 22.03.18 wieder beim Arzt auftauchst, hast du eine Lücke im Nachweis der AU (auch wenn der Arzt rückwirkend die durchgängige AU bestätigt). Entscheidend ist immer das Datum der Ausstellung, rückwirkend zählt nicht.
Wenn du nach der "Lücke" nicht mit Krankengeldanspruch versichert bist (z.B. durch Kündigung), lebt der Anspruch nicht wieder auf und du musst dich sogar selbst versichern.
Der lückenlose Nachweis ist natürlich auch gegeben, wenn der Arzt die Verlängerung von sich aus pünktlich ausstellt und an die AOK weiterleitet, aber auch das ist offenbar nicht geschehen. Verantwortlich dafür bist jedoch du, nicht der Arzt.
Also vernachlässige deine Nachweispflicht nicht und schimpfe nicht auf die AOK. Du kannst jederzeit vor Ablauf der AU zum Arzt gehen, aber eben nicht später!
Mein Arzt sagte mir dass die können immer bis zur 3 Tage zurück den Krankenschein zurück schreiben
Dein Arzt liegt falsch. Bei Krankengeldbezug darf es nicht eine Lücke in der AU-Bescheingung geben und auch eine rückwirkende bescheinigung ist nicht zulässig.
Allerdings hat sich da letztes Jahr etwas getan und es wurde ein vielleicht für dich relevantes Urteil gefällt.
Deine, meine, seine Lage interessieren Versicherungen nicht, du bist ein Nummer auf dem Tisch, deine Angelegenheit wird mit der bestehenden Beläge bearbeitet.
Da kann der Arzt noch so viele Stempel machen - Lücke bleibt Lücke!
Die Durchgängigkeit der Krankheit hat der Arzt ja bestätigt, das ändert aber nichts an dem verspäteten Nachweis. Dafür ist der Versicherte verantwortlich, nicht der Arzt.
Vielen Dank für die Antworten. Leider wurde ich nicht informiert, dass es lückenlos vom Ausstellungsdatum sein muss. Erst nach einem Monat habe ich ein Schreiben angefordert, wo die Höhe und die Bedingungen drin stehen.
Krankengeld wird ja auch nicht "automatisch" gezahlt, sondern muss beantragt werden. Dann muss man sich den Leistungsbescheid selbstverständlich auch mal durchlesen.
Da hast du sogar noch Glück gehabt. Die AU muss ohne Unterbrechung dokumentiert sein, sonst entfällt der Anspruch auf Krankengeld.
Wenn du bettlägerig bist, muss du jemand anderen beauftragen, für diese lückenlose Bescheinigung zu sorgen.
Wenn du absehbar länger arbeitsunfähig bist, wird das KG im 14-Tage-Turnus ausgezahlt. Dazwischen musst du immer für die Anschlussbescheinigung sorgen.
Der Anspruch lebt wieder auf, wenn zum Zeitpunkt des erneuten Nachweises eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht - dann wird nur der Zwischenzeitraum (Lücke) nicht bezahlt.
Anders ist es, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, dann ist man während des Krankengeldbezuges nur nach § 192 SGB V versichert. Entsteht dann eine Lücke im Nachweis, erlischt der Anspruch auf Krankengeld ganz und man muss sogar Beiträge zahlen (falls kein Anspruch auf Familienversicherung besteht).
du magst das ungerecht finden, aber das ist korrekt so.. (hat man dir aber auch schon gesagt)....
Am Endeffekt dein Arzt, der soll ein Atest schreiben stempel und fertig, sonst gehst du weg von ihm