Krankengymnastik in DE verschrieben in Niederlande einlösen?

5 Antworten

Rufe deiner Krankenkasse an und frag nach, ob und was die bezahlen. Wahrscheinlich musst du die Rechnung in den Niederlanden bezahlen und dann deiner Krankenkasse einreichen.

ScharldeGohl  24.07.2018, 08:14

das was du beschreibst, ist die Vorgehensweise bei einem Auslandskrankenschein während des Urlaubs z. b.. Der Fragesteller meint aber etwas anderes.

olipoli  24.07.2018, 08:15
@ScharldeGohl

Nein, es ist auch bei deutschen Rezepten so. Mir ist es in der Apotheke mit einem Medikament passiert. Außerdem gibt es für europäische Länder keinen Auslandskrankenschein mehr.

Es gibt kein spezielles Formular oder Format für ein Rezept, das Sie in einem anderen EU-Land einlösen. In den meisten Fällen sollte das Rezept, das Sie in Ihrem Heimatland verwenden, bereits ausreichend Informationen enthalten, um es auch in einem anderen EU-Land einlösen zu können. Es sollte mindestensfolgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Patienten/zur Patientin: Nach- und Vorname (beide ausgeschrieben) und Geburtsdatum
  • Datum der Ausstellung des Rezepts
  • Angaben zum ausstellenden Arzt/zur ausstellenden Ärztin: Nach- und Vorname (ausgeschrieben), Berufsqualifikation, direkte Kontaktdaten, Adresse der Praxis (mit Angabe des Landes), Unterschrift (handschriftlich oder digital)

Zur Sicherheit solltest du das vorab nochmals mit deinem Arzt bzw.der Krankenkasse abklären.

Quelle:https://europa.eu/youreurope/citizens/health/prescription-medicine-abroad/prescriptions/index_de.htm

Lg

Erstmal, ja du hast einen Anspruch auf Gesundheitsleistungen auch in einem anderen EU Land, der EU Binnenmarkt gilt auch in dem Fall.

Allerdings ganz so einfach ist es dennoch nicht. Ich rate dazu, erstmal Kontakt mit deiner Krankenkasse aufzunehmen und wegen der Kostenübernahme vorsprechen.

Es gibt speziell für geplante Behandlungen das Formular E112 wo deine Krankenkasse sich verpflichtet, eine Behandlung im EU Ausland zu übernehmen.

Kann ich mir nicht vorstellen, aber das solltest du auf jeden Fall mit deiner Krankenkasse abklären.

Das bezahlt glaub dann nicht die Krankenkasse