Darf mein Arzt das Rezpet per Fax oder E-Mail an die Apotheke schicken?
Darf mein Arzt das Rezpet per Fax oder E-Mail an die Apotheke schicken? Die Apotheke würde mir das Rezpet einlösen (schon gefragt). Ich bin im Ausland deswegen kann ich es nicht abholen, aber mein Arzt meint er darf es nicht. Gibt es ein Gesetz oder sowas?
6 Antworten
Darf der Arzt auch mit. Rezeptpflichtige Medikamente müssen mit Original-Rezept eingelöst werden, Fax, E-Mail oder sonstiges ist nicht erlaubt.
Das Gesetz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelverschreibungsverordnung
Das ist doch Ausland. Wenn der Patient zustimmt, wüsste ich nicht warum der Arzt das Fax nicht schicken sollte.
Ob die das akzeptieren, ist ja nicht primär das Problem der deutschen Gesetzeslage oder des Arztes persönlich.
Ich denke, dass Problem liegt daran, dass sie es ins Ausland faxen sollen. In Deutschland kenne ich dieses Problem jedenfalls nicht, da du das Rezept ja nachreichen musst und im Ausland sind diese Rezepte normalerweise nicht gültig bzw. heißen die Medikamente auch anders. Wenn es ein Kassenrezept ist, ist es jedenfalls so. Bei Privatrezepten sollte es egal sein. Der Arzt könnte so nachträglich auf den Kosten sitzen bleiben.
Lass es doch abholen und das Medikament zu dir schicken?
Aus der Apotheke, in der ich arbeite, kenne ich es so, dass dringende Rezepte auch vorab beliefert werden können. Das Original muss jedoch später in der Apotheke (in der man das Arzneimittel gekauft hat) zur Abrechnung mit der Krankenkasse abgegeben werden (wenn es sich um ein Kassenrezept handelt).
Es gibt ein sogenanntes Zuweisungsverbot. Ob es verletzt wird, wenn der Patient die Arztpraxis darum bittet, das Rezept an eine vom Patienten genannte (Stamm-)Apotheke zu senden kann ich juristisch nicht beurteilen (weil ich leider keine juristische Ausbildung habe). Ich würde jedoch sagen, dass, wenn es sich hierbei um den Wunsch des Patienten handelt, dieses Verbot nicht verletzt wird und das Rezept gefaxt werden kann. Wenn der Arzt jedoch sicher gehen will, es gibt sicherlich bei der Ärztekammer (oder auch bei der Apothekerkammer) eine juristische Beratung, die ihm in dieser Frage weiterhelfen kann.
Nein, er darf es tatsächlich nicht, aber es gibt auch Ausnahmen. Ich habe Dir einen Link beigefügt, lies selbst....
Ich denke mal, in diesem Fall darf er das. Es geht wohl nur darum, dass so unterbunden werden soll, dass Ärzte immer mit der gleichen Apotheke zusammen arbeiten
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Aber du kannst das Rezept doch von jemandem abholen lassen, der es dann schnell faxt.
Das ist tatsächlich eine gute Idee, aber ich denke die Apotheke will das Rezept direkt vom Arzt sehen, aber wenn man es faxt sieht man nicht wessen Nummer das ist :D
Diesen Artikel habe ich auch gefunden, aber ich hab es so verstanden, dass es verboten ist wenn er von sich es hinschickt. In meinem Fall ich habe drum gebeten und er schickt es ins Ausland.