Krankenhaus Auskunft und Besuch?
Wenn ich in einem Krankenhaus anrufe und nach einer bestimmten Person frage, ob sie gerade in diesem Krankenhaus ist und wie es ihr geht etc. duerfen die mir auskunft geben? bzw wie laeuft das dann ab? Duerfte ich eine Person besuchen ohne das diese etwas davon weiss sozusagen als Ueberraschung, oder waere das nicht moeglich? Brauechte ich davor eine Einverstaendnisserklaerung des Patienten? Vielen Dank fuer hilfreiche Antworten im Vorraus! MfG
6 Antworten
Ruf in dem Krankenhaus an und frag nach, ob die Person dort ist. Sie werden dir sicherlich Auskunft geben.
Du kannst dich mit der Station verbinden lassen und nachfragen, ob Du die Person besuchen kannst (wenn es ihr nicht zu schlecht geht).
Wenn es wirklich ein Überraschungsbesuch sein soll, brauchst Du keine Einverständniserklärung.
Gerne... LG
Wenn deine Telefonnummer nicht bekannt ist und du nicht der Betreuer oder seeehr naher Angehöriger der Person bist, dürfen sie dir keine Auskunft über den Zustand des Patienten geben.
Für gewöhnlich dürfen Krankenhäuser aber sagen, ob die Person im Krankenhaus liegt. Wenn du persönlich da bist, auch wo sie liegt.
Du darfst die Person auch besuchen (wenn es keine Intensivstation ist, oder er ansteckende Krankheiten hat oder sehr anfällig ist). Auch zur Überraschung. Wenn der Patient dich nicht sehen will, kann er dich rausschmeißen, auch mit Hilfe des Personals/ Polizei.
ok super xD vielen Dank! Aber ich besuch doch nicht jemandem in Krankenhaus der mich nicht sehen will :D
Die Telefonzentrale / Pförtner kann dir nur sagen, ob und wo der Gesuchte in dem Krankenhaus zu finden wäre (Station). Man kann dich auch mit der Station verbinden, aber das Pflegepersonal wird dir nur allgemeine Auskünfte geben. Erst wenn man dich dort kennt und der Patient eine Auskunft erlaubt, bekommst du genauere Angaben. Ein Krankenbesuch ist möglich, auch auf Intensivstationen.
Das Krankenhaus unterliegt der Verschwiegenheitspflicht zu Patientendaten und allem was mit der Krankengeschichte zu tun hat. Die Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen kann nur der Patient selber aufheben, das heißt dass das Einverständnis des Patienten erforderlich ist, ansonsten dürfen keine Informationen zum Gesundheitszustand herausgegeben werden.
Normalerweise nicht...normalerweise dürfen sie Dir auch eine Telefondurchwahlnummer nicht geben....
okay nur als Familienangehoeriger oder wie? :c
vielen Dank fuer die Antwort! c: