Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?
Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?
Patienten, die selbst in der Lage sin d Situationen einzuschätzen, sind wohl auch selbst in der Lage selbst zu entscheiden, ob sie das Krankenhaus frühzeitig verlassen oder nicht.
Habe die Aussage ,,dies ist leider nicht möglich“ zu hören bekommen, hat mich ein wenig verunsichert🤔.
Ich möchte jetzt keine Welle machen aber muss man als Patient die gesamten Kosten selbst tragen, wenn man den Aufenthalt verweigert bzw. sich selber frühzeitig entlässt oder was sollte diese Aussage?🤔.
Danke im voraus.
7 Antworten
Sollte doch klar sein, oder? So lange du minderjährig bist, darf das Krankenhaus dich nicht ohne Zustimmung deiner Eltern gehen lassen
Und wenn ich deine Äußerungen hier so lese („Wenn ich gehen will, dann gehe ich einfach“) bist du ja wirklich noch sehr kindisch und unreif und kannst das wirklich nicht sinnvoll selbst entscheiden
Natürlich ist es erlaubt, die Polizei einzuschalten, wenn ein Kind heimlich aus dem Krankenhaus verschwindet....und anders wird es ja wohl kaum funktionieren
Ist das rechtlich erlaubf?. Das ist doch immerhin keine psychiatrische Anstalt?
Danke
Was für kindisch. Es geht um die Frage was geschied, wenn ich einfach gehe. Nicht um die Beurteilung, ob ich unreif bin oder nicht!.
Bei Minderjährigen hat die personensorgeberechtigte Person (idR die Eltern) das Aufenthaltsbestimmungsrecht, daher muss wie bei der Einweisung in das KH auch bei frühzeitiger Entlassung die personensorgeberechtigte Person zustimmen.
Bei Minderjährigen wurde die Aufsichtspflicht an das KH von den Eltern für die Zeit der stationären Aufnahme übertragen, daher darfst Du nicht einfach so ohne Einverständnis deiner Eltern gehen.
Du kannst aber mit deinen Eltern reden....
Reden bringt nichts. Wenn ich jedoch gehe dann geh ich, passiert also nichts?
Hey AndrzeijPolak
Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?
Bist du minderjährig hat die Klinik die Aufsichtspflicht-heißt, ohne Genehmigung eines Erziehungsberechtigten darfst du die Klinik nicht verlassen.
Ziehst du das trotzdem durch und es passiert dir was ist die Klinik von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Was entscheidet er? Ob das Krankenhaus haftet, wenn ich gehe?
Also kann ich gehen nur das Krankenhaus haftet nicht? Danke.
Das entscheidet der diensthabende Arzt.
"Personen, die selbst in der Lage sind die Situation einzuschätzen..."
Das ist genau der Grund. Es dreht sich ja sicher um eine vorzeitige Entlassung und nicht um den regulären Entlassungstermin. Wenn die Ärzte sagen, dass ein Minderjähriger noch nicht bedenkenlos aus dem Krankenhaus entlassen werden kann und der Jugendliche will das trotzdem, dann ist der Schluss, den die Ärzte ziehen, dass du die Situation eben nicht selbst richtig einschätzt.
Es ist natürlich auch eine Haftungsfrage. Wenn die den Jugendlichen entlassen und er bricht auf dem Weg nach Hause zusammen, dann ist das Krankenhaus haftbar und das kann teuer werden. Da benötigen sie die Unterschrift der Erziehungsberechtigten, damit sie von dieser Haftung enthoben werden.
Danke Dir.
Deine Erziehungsberechtigten können das Krankenhaus dann verklagen und das kann für das Krankenhaus sehr teuer werden. Da liegt das Problem.
Wenn der Erziehungsberechtigte nicht unterschreibt und ich geh, dann haftet das Krankenhaus einfach nur nicht?
Das erklärt sich doch von selbst.
Solange du minderjährig bist, haben deine Eltern das zu entscheiden.
Ne erklärt es sich nicht.
Je nachdem, wie das Krankenhaus deinen Gesundheitszustand beurteilt, wird man deine Eltern, die Polizei oder auch ggf. das Jugendamt informieren