Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?
Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?
Patienten, die selbst in der Lage sin d Situationen einzuschätzen, sind wohl auch selbst in der Lage selbst zu entscheiden, ob sie das Krankenhaus frühzeitig verlassen oder nicht.
Habe die Aussage ,,dies ist leider nicht möglich“ zu hören bekommen, hat mich ein wenig verunsichert🤔.
Ich möchte jetzt keine Welle machen aber muss man als Patient die gesamten Kosten selbst tragen, wenn man den Aufenthalt verweigert bzw. sich selber frühzeitig entlässt oder was sollte diese Aussage?🤔.
Danke im voraus.
7 Antworten
Sollte doch klar sein, oder? So lange du minderjährig bist, darf das Krankenhaus dich nicht ohne Zustimmung deiner Eltern gehen lassen
Und wenn ich deine Äußerungen hier so lese („Wenn ich gehen will, dann gehe ich einfach“) bist du ja wirklich noch sehr kindisch und unreif und kannst das wirklich nicht sinnvoll selbst entscheiden
Bei Minderjährigen hat die personensorgeberechtigte Person (idR die Eltern) das Aufenthaltsbestimmungsrecht, daher muss wie bei der Einweisung in das KH auch bei frühzeitiger Entlassung die personensorgeberechtigte Person zustimmen.
Bei Minderjährigen wurde die Aufsichtspflicht an das KH von den Eltern für die Zeit der stationären Aufnahme übertragen, daher darfst Du nicht einfach so ohne Einverständnis deiner Eltern gehen.
Du kannst aber mit deinen Eltern reden....
Hey AndrzeijPolak
Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?
Bist du minderjährig hat die Klinik die Aufsichtspflicht-heißt, ohne Genehmigung eines Erziehungsberechtigten darfst du die Klinik nicht verlassen.
Ziehst du das trotzdem durch und es passiert dir was ist die Klinik von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
"Personen, die selbst in der Lage sind die Situation einzuschätzen..."
Das ist genau der Grund. Es dreht sich ja sicher um eine vorzeitige Entlassung und nicht um den regulären Entlassungstermin. Wenn die Ärzte sagen, dass ein Minderjähriger noch nicht bedenkenlos aus dem Krankenhaus entlassen werden kann und der Jugendliche will das trotzdem, dann ist der Schluss, den die Ärzte ziehen, dass du die Situation eben nicht selbst richtig einschätzt.
Es ist natürlich auch eine Haftungsfrage. Wenn die den Jugendlichen entlassen und er bricht auf dem Weg nach Hause zusammen, dann ist das Krankenhaus haftbar und das kann teuer werden. Da benötigen sie die Unterschrift der Erziehungsberechtigten, damit sie von dieser Haftung enthoben werden.
Das erklärt sich doch von selbst.
Solange du minderjährig bist, haben deine Eltern das zu entscheiden.