Krankenhaus und Jugendamt?

6 Antworten

Wegen einer ominösen Tat eines Mannes, mit dem du nicht mehr zusammenlebst? Aber selbstverständlich!

Könnte schließlich ein Pädophiler gewesen sein, der dich verlassen hat, als die große Tochter "zu alt" wurde. Oder jemand, der dich in Ruhe gelassen hat, wenn er stattdessen die Kinder verprügeln konnte. Oder ein Junkie, der das Kindergeld in Drogen investiert hat. Oder, oder, oder...

Wenn du damals nicht bereit oder in der Lage warst, deine Kinder zu schützen, könnte man davon ausgehen, dass du es auch heute nicht bist.

Natürlich wären zusätzliche Informationen hilfreich, ich gehe aber mal davon aus, dass du das Gefühl hast, sie würden dich schlecht aussehen lassen.

In dem Fall ist das Vorgehen des Jugendamtes noch verständlicher...

Minuri 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 09:47

p.s. er lebt ja auch nicht bei mir ... wir waren nur Mal zusammen. mit seiner tat habe ich ja nichts zutun .

Minuri 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 09:46

er hatt eine schwere Körber-Verletzung begannen. ja wir haben Kontakt da wir auch zwei Kinder haben. und er hatte ja das Besuchsrecht. und das Jugendamt weiß das alles. mein. meiner großen 4 Jahre. habe die auch nicht so ein Aufstand gemacht warum jetzt?

Der Arzt will sich absichern, was ich durchaus verstehen kann. Er will der Entlassung des Kindes erst zustimmen, wenn das JA seine Zustimmung für die Entlassung gibt.

Solange das Kind auf der Kinderstation ist, ist es sicher. Wo ist Deine große Tochter zur Zeit? Warum spielt es eine Rolle, dass es ihr gut geht? War sie die Betroffene der "Tat (D)eines Ex-Partners"?

Wieso willst Du Dein Kind selbst entlassen? Der Arzt entscheidet darüber. Du scheinst Dir überhaupt nicht im Klaren zu sein, worum es hier geht. Wie sicher ist überhaupt, dass Dein Ex-Partner nicht einfach wieder bei Dir zu Hause auftaucht? Würdest Du ihn wieder reinlassen? Wie sicher ist, dass Ihr nicht von ihm bedroht werdet?

Minuri 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 10:00

da wir Zwei Kinder haben, hatt er das Besuchsrecht. deswegen ist es wichtig gewesen wie es meiner Tochter geht. mein Sohn. geht es gut wie die Ärzte sagen. daher sehe ich keinen weiteren Grund länger im Krankenhaus zu sein. außerdem muss ich auch für meine große da sei und kann daher nicht 1 Woche im Krankenhaus eine e Woche bleiben obwohl es meine zweiten gut geht und er hier nichts mehr braucht

BiggerMama  05.10.2018, 10:10
@Minuri

Das hättest Du früher sagen müssen. mit der ominösen "Tat" hatte ja nicht nur ich ein Problem. Trotzdem würde ich an Deiner Stelle nichts unternehmen, was den Anschein erwecken könnte, dass Deine Kinder zu Hause nicht sicher sind.

Der Arzt möchte sich absichern. Wieso weiß er überhaupt von der "Tat" des Ex? Wart lieber die Entscheidung des JA bzw. des Arztes ab und hoff, dass Deine Mutter durchhält!

Minuri 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 09:56

beider Oma. nein war sei nicht... es ist nicht auf Grund der Tat oder des ex Partner wichtig.

Das Krankenhaus sieht sich offenbar in der Verpflichtung eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen und hat dafür vermutlich gewisse Anhaltspunkte, die eventuell auch in der Vergangenheit liegen.

Du solltest Dein Anliegen zunächst dem Jugendamt schildern und wenn Dir dort nicht geholfen werden kann einem Fachanwalt für Familienrecht die Sache übertragen.

An sich hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht; weshalb das Krankenhaus meint, dieses Recht in irgendeiner Weise einschränken zu dürfen ist leider von außen nicht zu erkennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Ärzte wollen halt sicher sein, dass es dem Kind nach der Entlassung gut geht. Hat dein Ex noch Kontkat zu dir/dem Kind? Wenn bei dir alles in Ordnung ist, wird das Jugendamt keine Einwände haben.

Minuri 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 09:38

das weiss aber auch das Jugendamt.

Mignon5  05.10.2018, 09:40
@Minuri

Unter diesen Umständen kann ich die Ärzte verstehen. Sie haben Angst, dass dein Ex dem Kind gegenüber wieder gewalttätig wird. Es ist gut, wenn das Jugendamt ein Mitsprachrecht hat.

Minuri 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 09:38

ja das wir aber auch jetzt 2 gemeinsame Kinder haben und er das Besuchsrecht hatt

du wirst schon wissen welche gründe es hatte, dass das krankenhaus das jugendamt involviert hat und wie du das kindeswohl geschädigt hast.