Krankenschwester ohne Abschluss?

8 Antworten

Welchen Abschluss hast du denn nicht bestanden, bzw. welchen Abschluss hast Du denn jetzt tatsächlich? Gar keinen?

Die Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zum Krankenpfleger sind im § 5 Krankenpflegegesetz geregelt.

Wenn Du gar keinen Schulabschluss hast, kannst Du die Ausbildung nicht absolvieren. Hast Du nur einen Hauptschulabschluss, dann wirst Du für die Ausbildung zum Krankenpfleger nur dann zugelassen, wenn Du vorher eine Berufsausbildung absolviert hast, bzw. ein Jahr als Krankenpflegehilfe gearbeitet hast.

So leid mir das tut, aber den Ausbildungsplatz wirst Du wohl vergessen müssen.

Natürlich kann das KH das sagen.

Offenbar fehlen Dir die notwendigen Kenntnisse, sonst hättest Du Deine Prüfung bestanden.

Möchtest Du von einer ungelernten Krankenschwester im KH behandelt werden?

nanx12 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 09:39

Man erlernt den Beruf erst in der Berufsschule dort. Ich habe weder Mathe noch englisch oder bwl in meiner Ausbildung

XC600  10.07.2018, 11:07
@nanx12

glaub ich nicht das du kein Mathe und Englisch hast/hättest , hat man das nicht in jeder Ausbildung in der Berufsschule ?

Griesuh  10.07.2018, 16:44
@XC600

In der Guk Ausbildung kommt Mathe, Englich und BWL nur am Rande vor. Denn diese Fächer werden nicht unbedingt benötigt. In der GuK-Ausbildung gibt es wahrlich andere Schwerpunkte

Greenluwasa  10.07.2018, 09:35

So wie ich das lese, würde sie den Beruf der Krankenschwester dort erst erlernen.

Ohne bestandenes Examen bist du keine Krankenschwester.

Du bist Hilfskraft.

Im bestenfall wird dir deine ausbildung, wenn du das 1. Ausbildungsjahr gepakt hast, die KPH Ausbildug anerkannt.

Und in welchem Ausbildungsvertrag soll nichts stehen wegen der mittleren Reife?

Willst du nochmals die Ausbildung machen?

Oder willst du einen neuen Job anfangen?

Und wie schon gesagt, ohne bestandenes Examen keine Krankenschwester.

das wirst du dem potenzionellen Arbeitgeber wohl sagen müssen.

da musst du durch.

nanx12 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 14:56

Ich habe den Beruf noch gar nicht erlernt. Ich möchte meine Ausbildung erst antreten

Griesuh  10.07.2018, 16:43
@nanx12

Hier muss mal einiges auseinander klabüstert werden.

Deine Frage war sehr durcheinander formuliert.

Was hast du geschrieben?

Habe heute leider meinen Abschluss nicht bestanden.. habe aber schon eine feste Stelle als Krankenschwester die ich im Oktober anfange.....

Welchen Abschluß hast du nicht geschafft? Den Schulabschluß?

Und ja, für die Ausbildung zum GuK ( früher Krankenschwester/pfleger) benötigst du den Realschulabschluß.

Siehe Krankenpflegegesetz.

Also Real-Schulabschluß nachholen.

Und welche feste Stelle als Krankenschwester hast du denn?

Du hast keine Stelle als Krankenschwester, denn du willst den Beruf ja erst erlernen.

Kann es deshalb sein, dass du meinst du hast eine Ausbildungssstelle zum erlernen der GuK.?

Wäre das so richtig?

Normaler Weise muss man das Abschlusszeugnis nachreichen, sobald man es hat.

Voraussetzung zur Krankenpflegeausbildung ist ja nun mal eine Mittlere Reife, auch wenn es nicht im Vertrag steht. Alternativ ein Hauptschulabschluss und eine anschließende 2jährige Ausbildung zum Krankenpflegehelfer.

Vielleicht kannst du den Vertrag umfunktionieren lassen in die Krankenpflegehelferausbildung.

Aber tun musst du was, jetzt.

Du kannst nicht einfach im Oktober da ohne Schulabschluss hingehen.

Frage: Wenn du deinen Realschulabschluss nicht bestanden hast, wieso wiederholst du dann nicht einfach?

du bist keine qualifizierte Fachkraft.. und das KH kann dich .nein.es MUSS dich ablehnen.... du könntest höchstens als Hilfskraft arbeiten, aber keinesfalls als Krankenschwester, denn das wäre höchst fahrlässig

Greenluwasa  10.07.2018, 09:36

Sie will ja dort den Beruf erlernen, daran ist gar nichts fahrlässig.

Mugua  10.07.2018, 09:38
@Greenluwasa

Das schreibt sie aber nicht. Sie sagt, sie habe eine Stelle als Krankenschwester.

Zitrus18  10.07.2018, 09:39
@Greenluwasa

da steht eine feste Stelle als Krankenschwester.. da steht nichts von Ausbildung.. man muss sich hier schon deutlich ausdrücken, damit es keine Missverständnisse gibt

Greenluwasa  10.07.2018, 09:39
@Mugua
Im ausbildungsvertrag steht nichts von der Vorraussetzung eine mittlere Reife zu haben.

Doch.

Zitrus18  10.07.2018, 09:40
@Greenluwasa

dann hat sie aber auch keine feste Stelle als Krankenschwester.. denn sie ist noch keine.. tut mir leid.. wie gesagt.. deutlicher schreiben.. und nicht alles vermischen

Greenluwasa  10.07.2018, 09:40
@Zitrus18

Stimmt, da hast du schon recht. Aber lies bitte meine Antwort an Mugua.

Zitrus18  10.07.2018, 09:42
@Greenluwasa

ja die Antwort hab ich schon gelesen.. alles gut :-)