Krankenversicherung falscher Beitragssatz, Konto gepfändet!
Meine Tante ist bei der AOK Krankenversicherung und hat eine geringe Rente. Ihr Beitragssatz wurde falsch berechnet und ihr Konto gepfändet. Kann ich Widerspruch erheben??? wenn ja wie???
4 Antworten
Das Ganze ist schon etwas ungewöhnlich. Die Rentenkasse führt für die normale gesetzliche Rente die Beiträge automatisch ab.
Allerdings gibt es noch andere Einkommen, die dazu zählen und bei Rentnern oft anzutreffen sind, wie Kapitalerträge (Zinsen), Mieten usw. Die MÜSSEN alle angegeben werden.
Dabei ist es egal, ob die Krankenkasse etwas angefordert hat oder nicht. Die Nachweise über solche Einkommen muss man unaufgefordert selbständig erbringen.
Allerdings, bis es zu einer Pfändung kommt, vergehen etliche Monate. Die Kasse wird selber mehrfach den offenen Betrag anmahnen. Kommt man dann der Zahlung nicht nach, so geht das Ganze ans Hauptzollamt. Auch die fordern das Geld meist mehr als einmal an, bevor diese dann eine Pfändung veranlassen.
Das heißt da hat nicht mal eben die Kasse ein Fehler gemacht, sondern deine Tante einfach nicht auf entsprechende Schreiben reagiert. Und Aussagen wie "da kam nichts" sind fast immer gelogen, denn dann wäre die Pfändung nicht rechtmäßig und so einen Fehler macht das Hauptzollamt nicht.
Über eine Pfändung wird man auch 1-2x informiert, min. von der Bank, meist auch vom Hauptzollamt selber. Gegen eine Pfändung kann man allerdings keinen Widerspruch einreichen. Man kann bei der Bank mit sofortiger Wirkung ein Pfändungsschutzkonto beantragen (die Umwandlung darf nichts kosten und die Gebühren für das P-Konto dürfen auch nicht höher sein als vorher).
Gegen die Pfändung kannst Du (bzw. deine Tante) nur eins tun. Klagen! Und Sie muss da die Unrechtmäßigkeit der Pfändung beweisen. Kann sie das nicht, bleibt die Pfändung. Mit dem P-Konto bekommt sie aber einen monatlichen Freibetrag von ca. 1040 Euro. Nur was sie darüber bekommt, kann gepfändet werden.
Hallo,
mit Einnahmenachweisen für den betreffenden Zeitraum persönlich zur Krankenkasse gehen (zusammen mit der Tante). Dann den Beitrag korrigieren lassen (auf jeden Fall für die Zukunft, evtl. auch für die Verghangenheit). Die Krankenkasse soll dann ggf. die pfändende Stelle sofort informieren. Ggf. Ratenzahlung für die Vergangenheit beantragen.
Evtl. beim Sozialamt Sozialhilfe oder beim Wohnungsamt Wohngeld beantragen.
Gruß
RHW
Den Zusammenhang zwischen dem falschen Beitragssatz und der Pfändung verstehe ich nicht. Die Krankenkasse soll den Beitrag richtig berechnen. Ansonsten sind hier zu wenig Infos, als dass man antworten könnte.
Okay jetzt ergibt das ein Bild. Also sie soll ruckzuck die Nachweise für 2013 bei der AOK einreichen. Ich wundere mich zwar, warum die keine Meldung bekommen haben, aber vielleicht ist das ja bei Rente anders als beim Arbeitsentgelt. Jedenfalls sollte die Krankenkasse dann, so nehme ich es an, die Beiträge neu berechnen und sich das Problem -hoffentlich- damit lösen. Alles Gute.
Danke, aber müssen wir nicht einen Widersspruch einlegen wegen der Pfändung?
Ja das stimmt, das wäre natürlich auch sinnvoll. Aber ich weiß nicht, wo man den Widerspruch einreicht - bei der Bank oder der Krankenkasse. Da kenne ich mich nicht aus, sorry.
Hallo, also eine Pfändung flattert nicht von heute auf morgen ins Haus. Hier müssen schon viele Schreiben vorher ignoriert worden sein dass es soweit kommt. Ich würde hier empfehlen sich unbedingt nun persönlich drum zu kümmern. Entweder direkt zur AOK gehen und das persönlich klären, oder das Telefon in die Hand nehmen (aber dann schriftlich alles besprochene nachreichen) oder wenn Du gut formulieren kannst auch alles schriftlich bei der AOK einreichen. Das Problem dabei ist das auch bei der AOK es erstmal eine ganze Weile dauert bis das ggf. beim richtigen Sachbearbeiter ist - dann sind wieder Rückfragen usw. - deswegen sie muss sich unbedingt persönlich dahinter klemmen. Also alles aktiv angehen und unbedingt dran bleiben und hartnäckig bleiben bis es auch definitiv geklärt ist. Ansonsten wird das ein ewiges schriftliches hin und her und der Leidtragende ist erstmal Deine Tante. Bei der Bank hast Du höchstens die Möglichkeit ein P-Konto zu beantragen. Somit ist zumindest mal sichergestellt das nur ein pfändbarer Betrag abgeführt werden kann. Ich vermute das wenn sie nur eine kleine Rente hat das eben eigentlich gar nicht so viel sein kann, bzw. evtl. gar nichts pfändbar ist. Hier ebenfalls mit dem ganzen Fall zum Bankberater gehen und das durchsprechen. Dann führt die Bank nichts mehr ab und es ist sicher gestellt das sie das Geld zum Leben zur Verfügung hat.
Hallo, danke erstmal für die Antwort. Meine Tante hat im etzten Jahr keinen Nachweiß über ihr Einkommen bei der AOK eingereicht (es wurde nichts verlangt) und ihr Beitragsatz liegt jetzt bei ca 300 Euro pro Monat. Dieser Betrag wurde monatlich aber nicht abgebucht und jetzt hat die Krankenkasse ihr Konto gepfändet. (ca. 2500 Euro). Der 300 Euro Beitragssatz ist falsch, da sie eine geringe Rente bekommt.