AOK schmeißt Kind raus!

8 Antworten

der leibliche Vater zählt kein Unterhalt und steht auch nicht als Vater in der Geburtsurkunde.

Warum?

Jetzt hat die AOK ihr Tochter aus der Krankenversicherung geworfen ( keiner weiß wieso ) und will die kleine auch nicht mehr aufnehmen.

Gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen.

HansenV2 
Beitragsersteller
 20.09.2014, 14:33

Wieso weil der Vater ein abschlecker ist. Weil der nicht einsieht Das es seine Tochter ist. Aber soll uns auch ganz recht sein so hat er keine Rechte für das Kind.

Zudem ist aus dem schreiben nicht einzusehen wieso und weshalb die kleine rausgeworfen wurde

kevin1905  20.09.2014, 16:45
@HansenV2

Verstehen tu ich es auch nicht. Wenn die Mutter freiwillig gesetzlich oder pflichtversichert ist besteht auch Anspruch auf Familienversicherung fort.

Wenn deine Freundin selbst versichert ist, dann kann und darf die Krankenkasse ihr leibliches Kind nicht aus der Familienversicherung rausnehmen. Morgen gleich anrufen und fragen warum und mit welcher Begründung. Trotz allem sollte deine Freundin den Kindesvater benennen, denn ihr steht Unterhalt zu. Wie soll es gehen, wenn die Kleine älter wird? Sie hat ein Recht darauf zu wissen, wer ihr Vater ist und sie hat auch ein Recht darauf, dass er sich angemessen an ihrem Unterhalt beteiligt. Noch kamm deine Freundin Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen, warum wollt ihr das verschenken. Sie soll ihn benennen, weigert er sich kommt es zum Vaterschaftstest und dann muss er zahlen. Sie soll Beistandschaft beim JA beantragen.

HansenV2 
Beitragsersteller
 21.09.2014, 13:58

Die Tochter kennt ihren Vater und sieht ihn regelmäßig. Nur er will kein Unterhalt zahlen und will nicht in der Geburtsurkunde stehen.

sassenach4u  22.09.2014, 22:42
@HansenV2

Nur weil ER es will, macht deine Freundin das? Sie sollte auch mal an die finanzielle Seite denken- SIE zieht die Kleine groß und er macht sich mit seinem Geld einen schönen Lenz. Habt ihr auch mal weitergedacht: steht er nicht als Vater fest, hat die kleine z. B. nie einen Erbanspruch gegen ihren Vater- oder, falls vorverstorben, gegen die Großeltern. Deine Freundin macht es sich ein wenig einfach. Denkt an die Kleine und ihre Rechte- warum dem Kerl das Geld schenken- ist er deiner Freundin noch so wichtig, das sie ihn schonen muss?

Einfach mal in dem Bescheid der AOK nachsehen, weshalb das Kind aus der kostenlosen Familienversicherung "geschmissen" wurde. Steht alles im Bescheid, also richtig lesen. Erst danach kann man einen weiteren Rat geben.

Beantworte doch einfach mal die Frage: was für eine Ausbildung macht deine Freundin?!!!

Ist sie selbst familienversichert oder pflichtversichert nach & 5 SGB V?

Dann kann dir auch jemand eine brauchbare Antwort geben. So müssen alle aus dem Kaffeesatz lesen und du könntest auch in eine Glaskugel schauen, anstatt die Antworten hier zu lesen ;)

Und kleiner Tip, im Bescheid der AOK steht auf jeden Fall, warum der Anspruch aus Sicht der AOK erloschen ist ;) Vielleicht schreibst du mal den genauen Wortlaut des Schreibens hier.

Hallo,

wie ist die Mutter versichert? Wann wurde sie 23? Wurde die Versicherung des Kindes mit dem 23. Feburtstag der Mutter beendet?

Ist die Mutter Azubi mit Ausbildungsvergütung oder macht sie eine schulische Ausbildung?

Wurde der jährliche Fragebogen zur Familienversicherung von der Mutter immer sofort ausgefüllt an die Krankenkasse zurückgeschickt?

Steht in der Geburtsturkunde des Kindes ein Vater?

Gruß

RHW