Mieteinnahmen und Sozialversicherung?
Guten Tag!
Ich bin Hausarzt und habe meine Ehefrau bisher mit 400 Euro auf miniJob Basis eingestellt. Meine Ehefrau ist ausgebildete Arzthelferin. Nachdem unsere Kinder nun mit 8 und 14 aus dem gröbsten raus, überlegen wir, ob meine Frau auch einen Vormittag mehr arbeiten könnte. Dann wäre sie aber aus dem 400 Euro Rahmen raus. Bisher ist es so, dass ich die ganze Familie privat Krankenversichert habe. Bzgl. Rente zahle ich nur ins Versorgungswerk. Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen. Soweit meine bisherigen Überlegungen. nun überlegen wir, ob meine Frau nicht eine Immobilie kaufen könnte und diese an mich für meine Arztpraxis vermieten könnte. Die Mietkosten könnte ich über die Praxis absetzen und meine Frau müsste sie als Einnahmen versteuern. Also ein 0- Runde. Wir könnten die Immobilie aber mit 2% pro Jahr abschrieben, was der Vorteil unterm Strich wäre. Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ? Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern? Müssen wir von den Mieteinnahmen noch was abführen für die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung ) . Würde es eineN Unterschied machen, ob sie weiter auf 400 Euro Basis angestellt und privatversichert ist oder zukünftig auf z.b 600 Euro Basis angestellt ist und z.b. über die AOK versichert ist, was evt. Abzüge bei den Mieteinnahmen angeht in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben von den Miieteinnahmen ?
7 Antworten
Hallo,
wenn sie mehr als 450 Euro brutto als Arbeitnehmerin verdient, es sich tatsächlich um eine Beschäftigung handelt (angemessene Vergütung, Eingliedertung in den Betrieb, etc.) und sie noch keine 55 ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Die Mieteinnahmen sind für die GKV ohne Bedeutung. Die Prüfung "hauptberuflich" (§ 5 Absatz 5 SGB V) erfolgt nur, wenn man zeitgleich Arbeitnehmer und Selbständiger ist.
Wenn ihr Verdienst als Arbeitnehmerin nicht mehr als 450 Euro brutto beträgt, kann sie nicht in die GKV wechseln. Inwieweit sich durch die Mieteinnahmen ggf. Änderungen im gewählten Tarif der privaten Krankenversicherung oder bei den Ansprüchen gegenüber dem Versorgungswerk ergeben (Hinrterbliebenenbezüge?), kann ich nicht beurteilen.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen.
Sofern die Frau noch keine 55 Jahre alt ist, schaut es genau so aus.
Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ?
Mieteinnahmen lösen grundsätzlich keine Versicherungspflicht aus. Wenn die Mieteinnahmen jedoch höher sind als die Arbeitsentgelte könnte die Krankenversicherung allerdings die Pflichtversicherung verneinen, trotz Arbeitsentgelt über 450,- € monatlich. Dann blieben aus der Anstellung lediglich Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge auf das Arbeitsentgelt (Gleitzonenregelung bis 850,- € Verdienst).
Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern?
Sagte ich ja, wenn die Mieteinnahmen finanziell überwiegen, wird sie nicht versicherungspflichtig in der GKV und bleibt privat krankenversichert.
Rentenversicherungspflichtig sind Mieteinnahmen ebenfalls nicht.
dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu einen steuerberater zu gehen und ein ausführliches gespräch mit ihm zu führen.
Müssen die Sozialabgaben nicht auch über die Buchführung. Das ist doch die Baustelle des Steuerberaters oder etwa nicht ?
Hier gibt es bessere Möglichkeiten.
welche denn ?
ich schreibe Ihnen eine Nachricht
Schade kann man ja hier gar nicht, oder ich finde diese Funktion leider nicht.
Gründung MVZ, HA im Angestelltenverhältnis o.ä., nur eine Möglichkeit
Als reguläre Arbeitnehmerin ist sie pflichtversichert. Im Rentenalter wird sie wahrscheinlich "nur" den Status freiwillig gesetzlich versichert erhalten. Das heißt, dass sie dann mit ihrem gesamten Einkommen krankenversicherungspflichtig wird.
Die Thematik ist ehr sozialversicherungsrechtlicher Natur. Das ist nicht Baustelle des Steuerberaters.