Mieteinnahmen und Sozialversicherung?

7 Antworten

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Hallo,

wenn sie mehr als 450 Euro brutto als Arbeitnehmerin verdient, es sich tatsächlich um eine Beschäftigung handelt (angemessene Vergütung, Eingliedertung in den Betrieb, etc.) und sie noch keine 55 ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Die Mieteinnahmen sind für die GKV ohne Bedeutung. Die Prüfung "hauptberuflich" (§ 5 Absatz 5 SGB V) erfolgt nur, wenn man zeitgleich Arbeitnehmer und Selbständiger ist.

Wenn ihr Verdienst als Arbeitnehmerin nicht mehr als 450 Euro brutto beträgt, kann sie nicht in die GKV wechseln. Inwieweit sich durch die Mieteinnahmen ggf. Änderungen im gewählten Tarif der privaten Krankenversicherung oder bei den Ansprüchen gegenüber dem Versorgungswerk ergeben (Hinrterbliebenenbezüge?), kann ich nicht beurteilen.

Gruß

RHW

RHWWW  05.04.2015, 12:57

Danke für den Stern!

Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen.

Sofern die Frau noch keine 55 Jahre alt ist, schaut es genau so aus.

Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ?

Mieteinnahmen lösen grundsätzlich keine Versicherungspflicht aus. Wenn die Mieteinnahmen jedoch höher sind als die Arbeitsentgelte könnte die Krankenversicherung allerdings die Pflichtversicherung verneinen, trotz Arbeitsentgelt über 450,- € monatlich. Dann blieben aus der Anstellung lediglich Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge auf das Arbeitsentgelt (Gleitzonenregelung bis 850,- € Verdienst).

Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern?

Sagte ich ja, wenn die Mieteinnahmen finanziell überwiegen, wird sie nicht versicherungspflichtig in der GKV und bleibt privat krankenversichert.

Rentenversicherungspflichtig sind Mieteinnahmen ebenfalls nicht.

dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu einen steuerberater zu gehen und ein ausführliches gespräch mit ihm zu führen.

kevin1905  30.03.2015, 19:46

Die Thematik ist ehr sozialversicherungsrechtlicher Natur. Das ist nicht Baustelle des Steuerberaters.

lesterb42  31.03.2015, 08:53
@kevin1905

Müssen die Sozialabgaben nicht auch über die Buchführung. Das ist doch die Baustelle des Steuerberaters oder etwa nicht ?

Hier gibt es bessere Möglichkeiten.

Charlieken 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 10:13

welche denn ?

onetop0  16.02.2016, 12:33
@Charlieken

ich schreibe Ihnen eine Nachricht

onetop0  16.02.2016, 12:37
@onetop0

Schade kann man ja hier gar nicht, oder ich finde diese Funktion leider nicht.

onetop0  16.02.2016, 12:48
@onetop0

Gründung MVZ, HA im Angestelltenverhältnis o.ä., nur eine Möglichkeit

Als reguläre Arbeitnehmerin ist sie pflichtversichert. Im Rentenalter wird sie wahrscheinlich "nur" den Status freiwillig gesetzlich versichert erhalten. Das heißt, dass sie dann mit ihrem gesamten Einkommen krankenversicherungspflichtig wird.