Krankenversicherungsbeitrag während Praktikum?
Hallo zusammen,
ich bin eingeschriebene Studentin und mache momentan ein Praktikum. Mein Krankenkassenbeitrag bei der Barmer beträgt 117,75€. Da ich erst seit dem Praktikum in der gesetzlichen Krankenkasse bin, kenne ich mich nicht so aus und suche hier einmal um Rat. Auf der Barmer Homepage stehen für Studenten anderen Beiträge (84,22€), deshalb ist mir nicht ganz klar, warum ich 117 zahle.
Vielleicht kann mir jemand von euch da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Wird dir der KK-Beitrag von deinem Gehalt gekürzt? Dann hat der Betrieb dich falsch angemeldet. Wenn du bereits krankenversichert bist, musst du da nicht noch zusätzlich zahlen.
Oder warst du bisher familienversichert?
Dann bist du jetzt erstmalig pflichtversichert und zahlst gemäß deinem Einkommen. Dann kannst du die private KV ruhen lassen oder in eine Zusatzversicherung umwandeln (das geht OHNE Kündigungsfrist weil Statuswechsel)
Alles klar, danke für die Erklärung
Hallo,
bitte genauere Angaben zum Praktikum:
- genaue Dauer?
- wöchentliche Arbeitszeit?
- Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben?
- monatliches Bruttoentgelt?
Welche Abzüge stehen auf der Gehaltsabrechnung genau? Oder woher kommen die 117,75 Euro?
Gruß
RHW
Hallo, das Praktikum geht 6 Monate, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden, es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum, bin aber noch Studentin, das monatliche Bruttoentgelt beträgt 1500€. Auf der Gehaltsabrechnung stehen Abzüge für Krankenversicherung, Lohnsteuer, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Da es ein freiwilliges Praktikum ist, 6 Monate dauert und die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden übersteigt, gelten alle Regelungen wie für eine normale Arbeitnehmertätigkeit. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Bruttoverdienst berechnet und etwa die Hälfte der Beiträge wird vom Brutto abgezogen.
Am besten rechtzeitig vor Praktikumsende ausführliche Gespräche mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung führen.
Der Studentenbeitrag gilt nur, wenn keine vorrangige Arbeitnehmertätigkeit vorliegt.
Der Beitrag wird von meinem Gehalt abgezogen. Ich war vorher in der privaten Krankenkasse. Da mein Gehalt im Praktikum über 450€ liegt, musste ich mich gesetzlich versichern