Krankenversicherungsbeitrag während Praktikum?

2 Antworten

Wird dir der KK-Beitrag von deinem Gehalt gekürzt? Dann hat der Betrieb dich falsch angemeldet. Wenn du bereits krankenversichert bist, musst du da nicht noch zusätzlich zahlen.

Oder warst du bisher familienversichert?

SleepingAtLast 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 14:24

Der Beitrag wird von meinem Gehalt abgezogen. Ich war vorher in der privaten Krankenkasse. Da mein Gehalt im Praktikum über 450€ liegt, musste ich mich gesetzlich versichern

DerHans  26.12.2019, 14:27
@SleepingAtLast

Dann bist du jetzt erstmalig pflichtversichert und zahlst gemäß deinem Einkommen. Dann kannst du die private KV ruhen lassen oder in eine Zusatzversicherung umwandeln (das geht OHNE Kündigungsfrist weil Statuswechsel)

SleepingAtLast 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 14:37
@DerHans

Alles klar, danke für die Erklärung

Hallo,

bitte genauere Angaben zum Praktikum:

  • genaue Dauer?
  • wöchentliche Arbeitszeit?
  • Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben?
  • monatliches Bruttoentgelt?

Welche Abzüge stehen auf der Gehaltsabrechnung genau? Oder woher kommen die 117,75 Euro?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SleepingAtLast 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 15:37

Hallo, das Praktikum geht 6 Monate, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden, es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum, bin aber noch Studentin, das monatliche Bruttoentgelt beträgt 1500€. Auf der Gehaltsabrechnung stehen Abzüge für Krankenversicherung, Lohnsteuer, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

RHWWW  28.12.2019, 16:56
@SleepingAtLast

Da es ein freiwilliges Praktikum ist, 6 Monate dauert und die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden übersteigt, gelten alle Regelungen wie für eine normale Arbeitnehmertätigkeit. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Bruttoverdienst berechnet und etwa die Hälfte der Beiträge wird vom Brutto abgezogen.

Am besten rechtzeitig vor Praktikumsende ausführliche Gespräche mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung führen.

Der Studentenbeitrag gilt nur, wenn keine vorrangige Arbeitnehmertätigkeit vorliegt.