Hallo, die Barmer verweigert mir die KvK weil ich bei der Vorgängerversicherung Beitragsschulden habe?
Ich war über 10 Jahre Selbständig und freiwillig versichert. In den letzten Jahren konnte ich mir die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten und ließ den Vertrag ruhen. In der Zeit nahm ich keinen Arzt in Anspruch. Es häuften sich Schulden in Höhe von ca.6000€ an. Wegen der fehlenden Krankenversicherung bin ich seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis und somit gesetzlich Krankenversichert. Jetzt bin ich auf der Arbeit zusammengebrochen und wurde mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Die Nachsorge machte mein Hausarzt und ein Radiologe.(MRT und CT)
Ich hatte bis vor kurzem noch einen KvK von der deutschen BKK, diese wurde aber zum 31.12.2016 ungültig. Die Barmer übernahm zum 1.1.2017 die deutsche BKK - alle Mitglieder sollten eine neue Karte bekommen. Ich rief Mitte Januar die Barmer an und fragte nach meiner neuen KvK. Dort hieß es noch, dass sie mein onlineübermitteltes Foto nicht verwenden konnten und sie deshalb mir keine Karte zuschicken konnten. Jetzt nach dem Vorfall mit dem Krankenhaus hieß es plötzlich das ich keine Karte bekommen würde weil ich ja noch Beitragsschulden hätte. Das Krankenhaus und der Arzt stellen jetzt Forderungen von über 10.000€. Seite einem Jahr zahlt der Arbeitgeber und ich wieder Beiträge. Und trotzdem verweigert mir die Barmer die Karte. Ich stehe jetzt mit Forderungen von über 16.000€ da. Erst wenn diese getilgt wurden bekomme ich eine Karte. Ist das denn überhaupt zulässig ? Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Oder doch ?
6 Antworten
Die Karte hättest du schon längst abgegeben haben müssen. Solange du keine Ratenzahlungsvereinbarung machst und dieser auch ordnungsgemäß nachkommst, steht dir nur ein Notfallbehandlungsschein zu. Den musst du bei Bedarf anfordern und der Arzt weiß, was er abrechnen darf, eben nur den Notfall. Der Leistungsanspruch ist so wie wenn man ins Ausland fährt.
Die stationäre Behandlung muss die Kasse übernehmen, da es sich hier um einen Notfall gehandelt hat. Die Kostenübernahme wird systemseitig abgewiesen, da du das Ruhensmerkmal gesetzt hast in deinen Unterlagen.
Wende dich an deine Krankenkasse. Dann übernehmen sie diese Kosten. Was hast du bisher unternommen, um deine Beiträge nachzuzahlen? Eigenmächtig zu entscheiden, man zahlt keine Beiträge und lässt den Vertrag ruhen, geht eben nicht.
Keine Kasse darf dich aufnehmen, wenn du Schulden bei einer anderen hast.
Selbständige sind zwar frei in der Wahl des Krankenversicherungssystems, aber sind trotzdem verpflichtet sich krankenzuversichern. GKV Mitgliedschaften können nicht ruhen.
Wenn du als Selbständiger nicht in der Lage bist 2.200,- € Gewinn vor Steuern im Monat zu erwirtschaften, bist du nicht selbständig, sondern geistig behindert. Dann hast du nämlich kein Unternehmen, sondern ein teures Hobby und belügst dich selbst.
Dem Grunde nach ist die Forderung also korrekt, die Frage wäre nun ob man an der Höhe was machen kann.
Wahrscheinlich hast du auch "vergessen" der Kasse die Einkommensteuerbescheide zuzusenden, ergo stuft man dich zum Höchstbeitrag ein. Das gepaart mit Vogel-Strauß-Taktik führt zu dem Clusterfuck den du jetzt hast.
Such dir einen Schuldenberater und ggf. einen Sozialrechtler.
Ich versuche es mal zusammenzufassen:
Ich war über 10 Jahre Selbständig und freiwillig versichert. In den
letzten Jahren konnte ich mir die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr
leisten und ließ den Vertrag ruhen.
Unsinn. Die Mitgliedschaft in der KK kann nicht ruhend gestellt werden, sie kann nur aufgrund Zahllungsrückständen seites des VS einen ruhenden Leistungsanspruch haben. Als Selbstständiger hättest du zeitnah der KK immer deine aktuellen Einkünfte nachweisen müssen (§ 240 SGB V), damit hätten sich vermutlich auch keine massiven Außenstände aufsummiert.
Es häuften sich Schulden in Höhe von ca.6000€ an. Wegen der fehlenden
Krankenversicherung bin ich seit einem Jahr wieder in einem
Angestelltenverhältnis und somit gesetzlich Krankenversichert.
Das warst du auch zuvor (nur eben als freiwillig gesetzlich Versicherter, nicht als Pflichtversicherter). Solange die Beitragsrückstände nicht ausgeglichen wurdne, ruht dein Anspruch aber weiterhin - es werden nur die Außenstände nicht höher.
Jetzt bin ich auf der Arbeit zusammengebrochen und wurde mit Verdacht
auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Die Nachsorge
machte mein Hausarzt und ein Radiologe.(MRT und CT)
Du hast Anspruch auf Behandlung und Erstattung dieser Kosten durch die Barmer, da es sich um einen medizinischen Notfall handelt. Da du aber noch keine KvK besitzt, musst du dies den behandelnden Ärzten bei der Behandlungsaufnahme auch sagen wegen der Abrechnungsfragen, die sich daraus ergeben.
Das Krankenhaus und der Arzt stellen jetzt Forderungen von über 10.000€.
Diese Forderungen sind - soweit sie aus dem Notfall herrührenn - durch die Barmer zu tragen, ggfs. allerdings nicht in voller Höhe (siehe Hinweis zur Behandlungsaufnahme). Das müssen KKH und KK direkt klären.
Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Du verwechselst Versicherungspflicht mit Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz durch Mitgliedschaft mit einer KK kann nur durch Kündigung respektive Systemwechsel geändert werden, und nur dann, wenn der VS einen nahtlosen nachfolgenden VS nachweisen kann. Ob du nun freilwillig gesetzlich oder gesetzlich pflichtversichert in der Barmer warst / bist, ändert am Versicherungsstatus rein gar nichts, sondern nur an der Berechnungsgrundlage der Beiträge und der Bezahlung der monatlichen Prämien. Du bist und bleibst aber dasselbe Mitglied, mit denselben Beitragssschulden.
Tipp: Bitte einen Sozialverband oder eine soziale Beratungsstelle aufsuchen zwecks Klärung der Kostenübernahme mit KK und Arzt, ggfs. unter Zuhilfenahme einner Klage vor dem SG (ist kostenfrei).
Klar geht das. Wenn Du Beitragsschulden von mehr als 2 Monatsbeiträgen hast, wird dir das Leistungsruhen ausgesprochen. Das heißt, Du kannst nicht mehr alle Leistungen in Anspruch nehmen, bis Deine Beitragsschuld getilgt ist. Dass Du jetzt pflichtversichert bis, ändert daran nix. Du hättest Deine Versicherungskarte eigentlich schon zurückgeben müssen.
Nachzulesen im § 16 Absatz 3a Satz 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html)
Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht! Freiwillig versichert gibt es nicht.
Es gibt nur freiwillig gesetzlich oder Privat versichert.
Eine KV zu haben ist nicht freiwillig!
Aber "freiwillig" nicht im Sinne von "wenn ich nicht will mach ich da nicht mit".
Das ist die von mir erwähnte "freiwillig gesetzlich versichert" Variante statt privat versichert.
Es gibt gesetzlich pflichtversichert oder Menschen die die Möglichkeit haben sich entweder Privat oder eben freiwillig gesetzlich zu versichern!
Freiwillig gesetzlich bedeutet nicht anstatt keine Versicherung. Man muss sich in Deutschland krankenversichert! KV ist eine Pflichtversicherung.
Es gibt die freiwillige Versicherung. Lies selbst: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html