Was ist das Bruttoeinkommen eines Selbstständigen?
Ich bin seit kurzem Selbstständig und muss für die Berechnung meines monatlichen Beitrages für die gesetzliche Krankenkasse (freiwillig versichert) hier mein Bruttoeinkommen angeben:
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/beitraege-tarife/beitragsrechner-selbststaendige-46090.php
Ist das mein Umsatz? Oder sind das meine Einnahmen abzüglich der abzugsfähigen Kosten? Also der Gewinn der am Ende auf der Einkommenssteuererklärung übrig bleibt?
8 Antworten
Es ist definitiv nicht dein Umsatz! Es kommt darauf an, ob du dir regelmäßig ein Gehalt auszahlst oder Geld als Unternehmerlohn entnimmst.
nein, das ist ohne Bedeutung
Ich habe mich auch Selbständig gemacht im Juni wollte erst auch bei meiner Krankenkasse bleiben, dann kam das erwachen wo ich die Rechnung bekommen habe. Machte aber sofort einen kostenlosen Private Krankenversicherungsvergleich und ich bin echt froh das ich gewechselt habe muss nicht mehr warten beim Arzt und bin voll versichert und Spare noch einiges keine Belästigung wegen der einnahme zu zahlst dein monatlichen Beitrag das war’s.
Hallo,
bezogen auf die selbständige Tätigkeit sind die
> Einkünfte
vom Steuerbescheid anzugeben (§ 15 SGB IV). Von den Einnahmen können also alle betrieblichen Kosten (auch Abschreibungen laut Steuerrecht) abgezogen werden. Daneben sind ggf. auch steuerfreie Einnahmen aus anderen Quellen anzugeben (z.B. Unterhaltszahlung, die man vom getrennt lebenden Ehegatten erhält).
Das "zu versteuernde Einkommen" laut Steuerbescheid ist ohne Bedeutung.
Wenn der Steuerbescheid eingeht, immer schnellst möglich an die Krankenkasse weiterleiten (es gibt keine rückwirkenden Erstattungen, aber rückwirkende Nachforderungen -> Ausnahmen bei Existenzgründern).
Gruß RHW
Es ist definitiv der Gewinn, welchen Du in der ESt-Erklärung nach § 15 oder (seltener) nach § 18 EStG versteuerst.
Evtl. mußt Du aber einen höheren Mindestbeitrag versteuern als Deinen Gewinn. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 300 EUR
Ein Bruttoeinkommen bei Selbständigen gibt es nicht. Es gibt hier nur Einnahmen vor Abzug von Aufwendungen.