Krankenversicherungsschutz bezüglich Auslandsreise und Corona Infektion?

4 Antworten

Hallo,

bei Versicherten von gesetzlichen Krankenkassen haben die Behandler in EU-Staaten die Leistungen wie bei dort Versicherten zu erbringen.

Bei einigen Abkommensstaaten (z.B. Türkei, Tunesien, Serbien) erhält man von der deutschen Krankenkasse einen besonderen Berechtigungsschein. Diesen kann man im Ausland bei bestimmten Stellen in einen einheimischen Krankenschein umtauschen. Dann erhält man alle sofort notwendigen Leistungen wie ein dort Versicherter.

Bei privat Krankenversicherten ist immer entscheidend, was im Versicherungsvertrag zu Leistungen im Ausland geregelt ist.

Bei Auslandsreisekrankencversicherungen sind oft Leistungen in Staaten, für die eine Reiuesewarnung des Auswärtigen Amtes extiert, ausgeschließen. Wenn die Reisewarnung währen des Auslandsaufenthaltes eintritt, ist teuilweisde geregelt, das man sie nächste Rückreisemöglichkeit zu nutzen hat, wenn man seine Krankenversicherungsschutz nicht verlieren möchte.

Bei privaten Krankenversicherungen sind immer die ausführlichen Inhalte des Vertrages maßgebend (nicht die vereinfachte Kurzform).

Für Corona gibt es normalerweise keine besonderen Regelungen.

Probleme treten auf, wenn Kosten für einen Corona-Test entstehen (der nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist) oder wenn Quarantäne-Regeln greifen.

https://dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronainfo/coronaversicherte/coronaversicherte.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

die privaten Auslandsreisekrankenversicherungen der Würzburger Travel Secure (leistet schon immer in Risikogebieten) und jetzt auch der ERGO leisten, es gibt keinen Ausschluss für Risikogebiete.

Daher würden beide auch im außereuropäischen Gebiet leisten

Die gesetzlichen Krankenversicherer der EU leisten bei Corona entsprechen des jeweiligen Landes (dann spürt man endlich mal, wie gut unser System ist), sie haben auch zu leisten, wenn man ins Risikogebiet reist.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Generell ist bei einer Auslandskrankenversicherung JEDE akute Erkrankung abgesichert. Wenn du allerdings gegen die Empfehlung der Bundesregierung in ein betreffendes Land ausreist, hast du nur den Schutz, den auch Einheimische dort haben. Also keinesfalls eine Rückführung nach Deutschland.

Alle deutschen Krankenkassen und auch viele Auslandskrankenversicherungen zahlen keine Leistungen die in einer Ortschaft / Land außerhalb der EU mit „offizieller“ Reisewarnung des Auswärtigem Amt entstehen. Auch andere Versicherungen (zB Reiseabbruch, Gepäckversicherungen usw) Versagen die Übernahme dort entstandener Kosten.

Kamelkoenig 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 11:19

Risikogebiete können sich täglich ändern. Wie aktualisieren die Krankenkassen ihr Angebot?

Wer schon eine Versicherung hat zu einem Land das später Risikogebiet wird, was dann?

Curasanus  23.10.2020, 17:57
@Kamelkoenig

Entscheidend ist der Abreisetag (Reiseantritt) in ein Risikogebiet

Curasanus  24.10.2020, 09:19
@RHWWW

Danke für die Info