Ist es erlaubt, verschreibungspflichtige Medikamente durch Dritte kaufen zu lassen von der Apotheke?
Z.B. für Freunde oder Verwandte
Ist das erlaubt? Braucht man eine Vollmacht?
Falls es geht: Fotonachweis vom Rezept über Smartphone ausreichend?
9 Antworten
Sofern ein gültiges Rezept im Original vorgelegt wird, können auch andere Personen das Medikament abholen. Irgendwelche Fotos oder Kopien sind dagegen ungültig.
Verschreibungspflichtige Medikamente bekommst Du / man nur gegen Vorlage des Originalrezeptes ausgehändigt.
Wenn der Dritte das Rezept vorlegt, wird er auch die Medikamente bekommen. Ein Foto vom Rezept auf Smartphone reicht natürlich nicht aus, die Apotheke braucht das Originalrezept für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Du meinst damit das ein anderer als die Person auf dem Rezept, dass Medikament abholt?
Ich habe noch nie erlebt das jemand in der Apotheke meinen Namen mit dem Rezept verglichen hätte. Denke schon das es in Ordnung ist. Du könntest ja auch so Krank sein, dass du selbst das Medikament nicht abholen kannst.
Du kannst ein Rezept für Verwandte oder Nahestende einlösen.
Falls das nicht klappt, geh'st in die die nächste Apo.
Zur Sicherheit machst Du ein Foto des/der Betreffenden und die schreibt eine Zeile: ich beauftrage xy, mein Rezept einzulösen.