Meine Schwiegermutter hatte einen Schlaganfall und muss wahrschein in ein Pflegeheim, was kommt auf uns zu?

4 Antworten

Von alle dem was du da aufgezählt hast, bekommst du nichts abgenommen. Wie so hält sich diese Panik und Angst immer noch so hartnäckig, dass alles Vermögen und der Besitz der Angehörigen für die Pflege der Eltern draufgeht.

Und das sollte so wie so nicht der erste Gedanke sein der einem Einfällt wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird.

Es ist immer erschreckennd so was lesen zu müssen.

da macht man sich gedanken, was kann alles Getan werden um das Leben der MUtter so angenehem wie möglich zu gestalten.

Man kann auch vieles privat organisieren und es stehen einem auch Hilfen zur Verfügung.

Erstens, bekommt nicht die Schwägerin das Pflegegeld. Das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu. Wenn der es dann an eine private Pflegeperson weiterreicht ist das OK.

Kommt sie in ein Pflegeheim, so ist das Pflegegeld auf Sachleistung um zustellen. Dies ist der Pflegekasse mit zu teilen.

Aber warum soll, oder muss sie in ein Pflegeheim?

Du schreibst mit keinem Wort welchen Hilfebedarf sie hat und wie groß der Hilfebedarf ist. Du schreibst mit keinem Wort ob sie im Rollstuhl sitzt, Lähmungen hat oder gar eine Demenz und oder eine Inkontinenz.

Selbst wenn, ist das alles kein Grund für eine Pflegeheimindikation.

Die Hilfen für die Mutter lassen sich auch im häuslichen Umfeld organisieren.

Es gibt ambulante Pflegedienste, bei denen Leistungen und Hilfe eingekauft werden kann.

Es gibt Tagesstätten, es gibt Betreuungsangebote und Entlastungsleistungen und so weiter und so weiter.

Angehörige können sich die Pflegetätigkeiten aufteilen und sich und die Mutter gegenseitig unterstützen.

Beratungen zu allem bekommt ihr bei den örtl. ambul. Pflegediensten, dem örtlichen Seniorenbüro oder dem Pflegestützpunkt.

Aber wenn sich bei euch alles nur um euer Besitztum und um das Geld dreht ???

Ben, Support6  01.07.2015, 09:27

Liebe/r Griesuh,

ein höflicher und auch sachlicher Tonfall sind uns sehr wichtig. Bitte achte darauf keine Unterstellungen zu machen, denn dies ist nicht im Sinne der Sache.

Viele Grüße,

Ben vom GuteFrage.net Support

Griesuh  01.07.2015, 11:04
@Ben, Support6

Richtigstellung:

Liebes GuteFrageTeam / Ben

Gleich zu Anfang fragte ich:

..........Wie so hält sich diese Panik und Angst immer noch so hartnäckig, dass alles Vermögen und der Besitz der Angehörigen für die Pflege der Eltern draufgeht.

der sich anschließende Beitrag ist ein Beitrag, der dem Sachverhalt entsprechend aber mit harten und deutlichen Worten , in freundlicher Form formuliert wurde.

Ich habe als Pflegedienstleitung eines ambulanten Pflegedienstes täglich mit solchen Problemen zu tun.

Es gibt hier von mir keine einzige Unterstellung. Der Fragestellerin geht es in ihrer gesamten Frage eindeutig um den Erhalt ihres Besitztums. Was auch legitim ist. Mit keinem Wort jedoch fragt sie: wie kann die Versorgung der Mutter gesichert werden?.

Im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung der Mutter, hat so etwas für mich immer einen negativen Beigeschmack.

Ich gab ihr die Antwort, dass sie keine Angst, bzw. keine Panik haben muss, dass sie ihren Besitzstand verliert. Gab ihr Tipps wie die Pflege zu Hause organisiert werden kann. Gab Tipps welche Hilfen und Leistungen es von der Pflegekasse gibt. Sagte ihr wo sie weitere Hilfe und Beratung erhalten kann.Und dann fragte ich, warum die Mutter ins Heim muss, da dazu keine Angaben von ihr erfolgten.

Deshalb verstehe ich euren / deinen  Einwand nicht so rechtSind euch wirklich hilfreiche, sachlich richtige Antworten nicht willkommen?

Schokolinda  03.07.2015, 19:28
@Griesuh

ich finde deine antwort auch nicht sachlich.

zuerst sollte versucht werden für die Schwiegermutter eine Pflegestufe zu beantragen. Meist macht das das Pflegeheim schon von sich aus. Meist ist das schon der fehlende Betrag.  danach geht es an die ersparnisse der Schwiegermutter und erst danach ist dein Mann eventuell zahlungspflichtig. Also einen schritt nach den nächsten.

Jasper2803 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 16:24

Vielen Dank für deine Antwort. Soweit ich weiß, bekommt meine Schwägerin schon Pflegegeld, die Summe ist mir nicht bekannt.

Griesuh  01.07.2015, 11:10
@Jasper2803

Mein Kommentar hier zu ist verschwunden.

Ich schrieb: rechtlich steht der pflegebedürftigen das Pflegegeld zu und nicht der Schwägerin. Gibt die Mutter ihr das Geld zur Sicherung der Pflege ist das OK.

Müsste sie wirklich in ein Pflegeheim, so ist das Pflegegeld bei der Pflegekasse auf Sachleistung-Stationär- um stellen zu lassen.

Anruf bei der Pflegekasse genügt.

warte doch erstmal die reha ab- in den ersten tagen sieht so ein schlaganfall oft furchtbar aus. aber es kann sich durchaus noch gut entwickeln.

in der reha gibt es sozialberatung- dort könnt ihr euch von einem wirklichen experten all dies genau erklären lassen.

enkelkinder sind auch zahlungspflichtig. geld in sicherheit bringen, kann man kurzfristig nicht- ggf. sind noch etliche jahre solche dinge rückgängig zu machen. du als schwiegertochter bist es nicht. was dein mann angeben muss, steht dann schon im antragsformular.

Jasper2803 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 19:41

Danke, du hast mir sehr geholfen. Ich möchte betonen dass ich nicht nur an unser Geld denke, denn eine Mutter hat man nur einmal, aber wir müssen auch an unsere Altersversorgung denken, denn wir sind ja auch nicht mehr ganz so jung.

Etliches, was es dann zu organisieren gilt. Aber erst mal die Reha abwarten. Vielleicht kann sie mit ambulanter Pflege ja noch eine zeitlang zu Hause wohnen.

Eure paar Kröten werden für den Fall der Fälle nicht angetastet