meldepflicht bei allergie?
eine freundin von mir arbeit als bäckereifachverkäuferin und vermutet das sie eine mehlstauballergie hat. Am donnerstag hat sie einen termin zum allergietest. Falls nun rauskommt das sie eine Allergie gegen Mehl hat, muss sie dass dann melden. Oder reicht es wenn sie einfach nur Handschuhe anzieht. Sie is grad mitten in ihrer ausbildung und musste die erste ausbildung auch schon abbrechen weil sie als Friseurin gegen die Farben allergisch war. Danke im Vorraus
4 Antworten
Sie ist dazu nicht verpflichtet! Sie sollte allerdings in ihrem eigenen Interesse davon Abstand nehmen! Oft wird aus so einer anfangs leichten Allergie auch allergisches Asthma und spätestens dann ist es mit Handschuhen nicht mehr getan! Dann müssen kortisonhaltige Asthmasprays her und auf die möchte man doch irgendwie verzichten, oder?
Wenn sie allerdings nur noch für kurze Zeit die Ausbildung macht, sollte sie in die Offensive gehen und den Chef informieren und einfach fragen, ob sie vielleicht eine Zeit lang in der Buchhaltung oder im Service od. so arbeiten kann, zumindest vielleicht halbtags, um nicht die volle Dosis abzukriegen. Ein Mundschutz, wenn sie keinen Kundenkontakt hat, sollte sie tragen dürfen! Kündigen darf ihr Chef ihr nicht!! Das wäre Diskriminierung, außer sie fehlt zu oft od. kann ihren Job wirklich nicht mehr machen!
Wenn sie eine Mehlstauballergie hat, dann wird ihr der Arzt dazu raten, den Beruf aufzugeben. Mit solchen Allergien ist nicht zu spaßen, die können im Extremfall lebensgefährlich sein, zumal der Mehlstaub ja auch eingeatmet wird
sie muss es schon in eigenem interesse melden
Sollte die Allergie ihre Arbeit unmöglich machen, wird ihr wohl nichts anderes übrig bleiben.