Bundespolizei Ausbildung trotz Allergie?

3 Antworten

Kauf dir ceterizin dann passt alles kannst mit der ausbildung anfangen

Iminent 
Beitragsersteller
 04.07.2018, 08:44

Hab ich schon, nehme ich auch ein wenn ich mal wirklich krass allergisch reagiere, was nicht so oft passiert eigentlich.

Geht alles! Natürlich gibt es vor und während Einstellungsverfahren und Ausbildung mehrere medizinische test gemacht. Aber das entscheiden dann die Ärzte im Gespräch mit dem Bewerber sollten es da gravierende gründe geben die gegen eine Verwendung sprechen...

Sirius66  03.07.2018, 22:11

Geht alles????

Das ist eine mutige Aussage!

Davidtheanswer  04.07.2018, 18:24
@Sirius66

Im Einzelfall muss das eben entschieden werden. Ein Kumpel, Allergiker und Bundespolizist kommt bestens klar... Dann kenne ich noch einen Asthmatiker, der ist Berufsfeuerwehrmann, Rettungstaucher und Snowboardlehrer... ok sagen wir VIELE geht.

Wenn du dich in einer Behandlung befindest - und die Hyposensibilisierung wäre eine Behandlung - kannst du nicht eingestellt werden. Sie muss abgeschlossen sein. Sollte das am Einstellungstermin nicht erledigt sein, wärest du tatsachlich pdu.

Ich weiß nicht, was er bezweckt .... Er könnte auch sagen, OHNE hypodingens bist du pdu! Hat er sowas in der Richtung wirklich NICHT gesagt? Es könnte auch sein, dass es bei der medizinischen Vorauswahl schon abgesegnet wurde, sonst hätte man dich nicht zum EAV zugelassen

Du könntest nochmal nachfragen, ob du OHNE auch angenommen wirst. Denn die BuPo führt die Allergien eig noch als Ausschlussgrund an.

Gruß S.

Iminent 
Beitragsersteller
 04.07.2018, 08:42

Dankeschön! Ja, hatte eigentlich schon in meiner Bewerbung angegeben dass ich diese Allergien habe und sie haben mich dennoch zum Auswahlverfahren eingeladen.

Ich hoffe ich werde auch mit Allergien angenommen, ich kann ja auch danach eine Hyposensibilisierung noch durchführen.

Grüße

Sirius66  04.07.2018, 10:45
@Iminent

Problematisch sind auch die Kosten! Viele vergessen, dass das Land die medizinische Versorgung trägt. Die Einstellungskommissionen sind angehalten, keine Bewerber einzustellen, bei denen bereits ersichtlich ist, dass sie behandlungsbedürftig werden. Und das wäre bei dir der Fall!