Mit welcher Auszahlungssumme kann ich von meiner Unfallversicherung rechnen?

4 Antworten

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Hey Gerrikooper, also frühestens nach 12 Monaten seit dem Unfalltag kann ein Dauerschaden bzw. ein Invaliditätsgrad bei dir festgestellt werden durch einen Arzt und in der Regel bis spätestens 15 Monaten muß dies beim Unfall-Versicherer vorliegen! Erst dann kann über eine evtl. Entschädigung nachgerechnet werden - alles andere sind jetzt Spekulationen!

Gruß siola55

PS: Diese ausführliche Aufstellung hättest du dir sparen können bzw. einfach mal mit deinem Versich.vertreter reden sollen! Sorry - ausser der Invaliditäts-Grundsumme von 203.250 € kann da beim besten Willen noch nichts konkretes gerechnet werden... 

siola55  22.12.2015, 22:51

Danke für deinen Weihnachtsstern! Schöne Feiertage und gute Besserung wünsch ich dir, lieber Oli ;-)

Gerrikooper 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 22:49

Aber die 203250 sind die Versicherungssumme, mal 5 ergeben die 1,2 Mill, die ich max. bei voller Invalidität bekäme. Aufgrund der Gliedertaxe und den Progressionsstufen und evtl. Erfahrungswerten, was man bei einem Bänderriss, Bruch bekommt, dachte ich mir, dass man da einen Betrag eingrenzen könnte.
Es geht mir ja nicht darum, vorab Kaffeesatz zu lesen, ob es nun 12454 Euro sind oder was auch immer. Sonder z.b. sagen zu können, dass es mehr als 5000 sind oder 15000 plus minus 5000 etc.

Danke

OLI

siola55  22.12.2015, 23:05
@Gerrikooper

Lieber Oli, nochmals zu deiner Info: die Gliedertaxe feststellen bzw. ablesen wäre ja noch das kleinere Problem! Jedoch benötigst du bzw. benötigen wir für eine Übeschlagsrechnung unbedingt erst den Teilverlust oder die teilweise Funktionsbeeinträchtigung, wobei dann eben nur der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade gilt bzw. berechnet wird. Und dieser wichtige Teilverlust kann ja erst der Arzt/Gutachter nach 12 Monaten feststellen!

PS: Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden, welche ich jedoch in deiner Aufstellung vermisse!?!

HAllo,

der Gutachter hat keinen Grad der Invalidität festgestellt, jedenfalls nicht sichtbar.

Der Versicherer hat 2 Jahre Zeit (ab Tag des Unfalles) die Versicherungsleistung durch vorläufige Festsetzung auszuzahlen, im dritten Jahr kann er diese prüfen und zuviel geleistete Summe wieder zurückfordern.

Es feht die Invaliditätsgrundsumme in deinen Angaben, oder soll das die Versicherungssumme sein?

Dann bitte  die Progression nachfolgend schreiben.

Beste Grüße

Dickie59

siola55  22.12.2015, 22:43

Es feht die Invaliditätsgrundsumme in deinen Angaben, oder soll das die Versicherungssumme sein?

DAUERNDE INVALIDITÄT - PROGRESSION 600%
VERSICHERUNGSSUMME: EUR 203.250,00

LEISTUNG FÜR DAUERNDE INVALIDITÄT AB 91% 1.219.500,00 

Ergo ist die Grundsumme 203.250 € und ab 91% Inval.grad die 6-fache Leistung, max 1.219.500 € bei Vollinvalidität (100%)!

Der OP und Mrt Bericht sind ja nicht vom Gutachter sondern vom behandelnden Arzt. Die 1,2 Mill sind die Versicherungssumme mit Progression. Die Progressionsstufen stehen oben.

Hier ist die Info nochmals:

DAUERNDE INVALIDITÄT - PROGRESSION 600% 
VERSICHERUNGSSUMME: EUR 203.250,00 
LINEARE LEISTUNG AB JEDEM INVALIDITÄTSGRAD 
FÜR DEN 25% ÜBERSTEIGENDEN TEIL DES INV.GRADES 
BIS 50%: DREIFACHE LEISTUNG 
FÜR DEN 50% ÜBERSTEIGENDEN TEIL DES INV.GRADES 
BIS 75%: FÜNFFACHE LEISTUNG 
FÜR DEN 75% ÜBERSTEIGENDEN TEIL DES INV.GRADES 
BIS UNTER 91%: SIEBENFACHE LEISTUNG 
LEISTUNG FÜR DAUERNDE INVALIDITÄT AB 91% 1.219.500,00 
REHABILITATIONSPAUSCHALE 2.032,50 
UNFALLKOSTEN BIS 20.000,00 

Freunde von mir, egal ob Bruch oder Bänderriss, haben stets etwas von den Versicherungen bekommen. Ich sogar mal von einem nicht operierten Seitenbandeinriss am Knöchel.

Vielen Dank

Oli

siola55  22.12.2015, 22:45

Freunde von mir, egal ob Bruch oder Bänderriss, haben stets etwas von den Versicherungen bekommen. Ich sogar mal von einem nicht operierten Seitenbandeinriss am Knöchel...

... jedoch frühestens nach 12 Monaten seit dem Unfalltag!?!

Das zur Versicherung:

DAUERNDE INVALIDITÄT - PROGRESSION 600%
VERSICHERUNGSSUMME: EUR 203.250,00
LINEARE LEISTUNG AB JEDEM INVALIDITÄTSGRAD
FÜR DEN 25% ÜBERSTEIGENDEN TEIL DES INV.GRADES
BIS 50%: DREIFACHE LEISTUNG
FÜR DEN 50% ÜBERSTEIGENDEN TEIL DES INV.GRADES
BIS 75%: FÜNFFACHE LEISTUNG
FÜR DEN 75% ÜBERSTEIGENDEN TEIL DES INV.GRADES
BIS UNTER 91%: SIEBENFACHE LEISTUNG
LEISTUNG FÜR DAUERNDE INVALIDITÄT AB 91% 1.219.500,00
REHABILITATIONSPAUSCHALE 2.032,50
UNFALLKOSTEN BIS 20.000,00

WENN DAUERNDE INVALIDITÄT (AUSGENOMMEN HOCHRISIKOSCHUTZ) VERSICHERT
IST:
- UNFALLBEDINGTE BERUFSUNFÄHIGKEIT (GILT NICHT FÜR BERUFSSPORTLER):
BEI UNFALLBEDINGTER BERUFSUNFÄHIGKEIT WIRD ZUMINDEST DIE VOLLE
VERSICHERUNGSSUMME FÜR DAUERNDE INVALIDITÄT GELEISTET, ART. 7,
PKT. 8.
- GARANTIERTE SOFORTLEISTUNG BEI DAUERNDER INVALIDITÄT NACH SPITALS-
AUFENTHALT:
WIR LEISTEN EUR 1.500,- NACH EINEM UNFALLBEDINGTEN UNUNTERBROCHENEM
SPITALSAUFENTHALT VON MINDESTENS 11 TAGEN ALS VORAUSZAHLUNG AUF DIE
DAUERINVALIDITÄTSLEISTUNG, ART. 7, PKT. 10
- KOSMETISCHE OPERATIONEN:
ÜBERNAHME DER KOSTEN BIS ZU EUR 10.000,- FÜR KOSMETISCHE OPERATIONEN
NACH UNFALLBEDINGTEN VERLETZUNGEN, ART. 7, PKT. 11.
WENN DAUERNDE INVALIDITÄT VERSICHERT IST (GILT AUCH FÜR HOCHRISIKOSCHUTZ)
- BERGUNGSKOSTEN:
MITVERSICHERT GELTEN BERGUNGSKOSTEN BIS ZU EUR 15.000,- GEM.
ART. 14, PKT. 2
- REHABILITATIONSPAUSCHALE:
1 % DER VERSICHERUNGSSUMME FÜR DAUERINVALIDITÄT WIRD AUSBEZAHLT