Unfallversicherung, Leistung nach Kreuzbandriss?
Hallo,
ich habe mir letztes Jahr mein vorderes Kreuzband gerissen.
OP kam, das ganze ist nun gut ein Jahr her.
Jetzt habe ich mal Kontakt zu meiner Unfallversicherung aufgenommen und heute mit meinem behandelden Arzt gesprochen. Problem ist, das die Streckung zu wünschen übrig lässt, auch nach vielem Training und Physio.
Auf den ersten Blick sagte er, die Streckung sei aber völlig ok, als er die streckung des kaputten Knies mit der des ganzen verglich, sagte er aber "oh doch da fehlt aber noch was".
Danach stellte er mir eine Bescheinigung aus, auf der iwie Stand 0-10-130 Grad oder so.
Kann mir einer vlt kurz erläutern, was er mit diesen Zahlen meint und ob ich auf eine Leistung der Versicherung hier, naja sagen wir mal hoffen kann?
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
3 Antworten
Hey,
was die Zahlen bedeuten kann ich dir nicht sagen. Bin kein Arzt. :-) Einen Unfall kannst du der Unfallversicherung in vielen Fällen bis zu 18 Monate später noch melden. Um das gleich mal zu klären. Was die Leistung betrifft: Eine UV zahlt für einen bleibenden Schaden nach einem Unfall. Wenn der Kreuzbandriß als Leistungsauslöser versichert ist, dann zahlt die UV für einen Schaden dadurch. Der Grad der Invalidität (also des bleibenden Schadens) wird im Normalfall durch deinen eigenen Arzt festgelegt. Erst wenn das nicht so ganz passt, dann lässt dich die Versicherung nochmal zu einem anderen Arzt gehen.Allerdings wird im Normalfall erst 1 Jahr ab Unfallmeldung abgewartet um festzustellen ob der Schaden bleibend ist. Wichtig ist für dich festzustellen, ob in deiner UV der Bänderriß ein Leistungsauslöser ist.
Das solltest du ggf. mit deiner Versicherung klären. Der Leistungsprozess beginnt im Normalfall mit der Meldung des Unfalles.
...und ob ich auf eine Leistung der Versicherung hier, naja sagen wir mal hoffen kann?
Falls dein Kreuzband in deinen Gliedertaxen aufgeführt ist, mußt du unbedingt die Fristen einhalten: in der Regel kann ein Dauerschaden/Invalidität frühestens 12 Monate nach dem Unfalltag festgestellt werden und muß dem Versicherer spätestens 15 Monate nach dem Unfalltag vorliegen!
Eine letzte Frist wäre noch die gesetzlich vorgeschriebene 3-Jahresfrist wg. einer evtl. Verschlechterung (zugunsten einer höheren Inval.leistung ;-) bzw. auch wg. einer Verbesserung zugunsten des Versicherers :-((
Gruß siola55
Du hättest dich sofort nach dem Unfall bei der Versicherung melden müssen.
Jetzt nehmen die sich davon nichts mehr an.
Auch ein Jahr, wenn die OP ja schon ein Jahr her ist?