MRT-Besuch: AU für den Arbeitgeber?

4 Antworten

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Kann man für einen MRT-Termin eine AU bekommen

Nein.

Geht das, dass der Chef sagt, das man das von den Stunden abgezogen bekommt?

Nein!

... oder genauer: "Sagen" kann das der Chef zwar, anrechnen darf er die Stunden aber trotzdem nicht unter bestimmten Voraussetzungen.

In zwei Fällen hat der Arbeitgeber für einen Arztbesuch Freizeit während der Arbeitszeit zu gewähren:

  1. Es handelt sich um einen Arztbesuch aufgrund eines Notfalls oder plötzlich auftretender behandlungsbedürftiger Schmerzen.
  2. Das trifft wohl auf Deinen Fall zu: Eine notwendige ärztliche Untersuchung (hier: MRT) kann aufgrund praxisorganisatorischer/-zeitlicher Gründe nur während der Arbeitszeit erfolgen.

Eine andere Frage ist die der Bezahlung:

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer in den beiden genannten Fällen auch Anspruch darauf, dass diese Fehlzeiten vom Arbeitgeber auch bezahlt werden. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" Satz 1:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Aber: Diese Bestimmung ist dispositiv.

Das heißt, dass sie aufgrund vertraglicher Regelungen geändert werden kann. In einem Einzel- oder Tarifvertrag können also die Gründe festgelegt werden, in denen ein Anspruch auf Bezahlung von Fehlzeiten besteht. Wenn dort die Freistellung für einen Arztbesuch nicht aufgeführt wird, muss der Arbeitgeber diese Fehlzeit auch nicht bezahlen.

Gibt es keine vertraglichen Regelungen dazu, hast Du Anspruch auf Bezahlung für die Zeit, die die MRT-Untersuchung während der Arbeitszeit beansprucht!

emesvau 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 13:11

Ich bin noch in der Ausbildung, da gilt aber gleiches? Irgendwie bin ich derzeit etwas verwirrt..

Familiengerd  28.06.2018, 13:13
@emesvau

Auf Auszubildende trifft das selbstverständlich genau so zu wie auf "normale" Arbeitnehmer!

Dein "Problem" dürfte allenfalls sein, dass der Arbeitgeber etwas "ungehalten" auf Deinen Anspruch reagieren könnte; in der Ausbildung musst Du Dir deshalb aber keinen großen Gedanken machen - ganz sicher nicht, wenn du nicht mehr in der Probezeit bist

emesvau 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 16:24
@Familiengerd

Und unter'm Strich muss er mich für diesen Termin freistellen ohne mein Stundenkonto zu belasten, habe ich das richtig verstanden?

Familiengerd  28.06.2018, 17:41
@emesvau

Das ist richtig, wenn diese 3 Voraussetzungen gegeben sind:

1. die MRT-Untersuchung ist notwendig, um die Schmerzursache zu ergründen,

2. es kann seitens der Praxis kein Termin außerhalb der Arbeitszeit angeboten werden, und

3. die erwähnte Bestimmung BGB § 616 wurde nicht durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt, die die Bezahlung einer Fehlzeit aufgrund eines solchen Arztbesuches nicht erfassen.

Hi,

Kann man für einen MRT-Termin eine AU bekommen (habe nach sportlicheren Aktivitäten sehr starke Schmerzen im Knie, Überweisungsschein vom Hausarzt)

Eine planbare, rein diagnostische radiologische Maßnahme (ohne direkte Therapie/Behandlung) bedingt keine Arbeitsunfähigkeit, die bescheinigt werden kann. Von daher nein, Du wirst aller Voraussicht nach keine AU bekommen.

Geht das, dass der Chef sagt, das man das von den Stunden abgezogen bekommt?

Ja, das ist so üblich und rechtens, solange kein akuter Notfall vorliegt - die Stunden werden entweder von den Überstunden abgezogen oder es muss nachgearbeitet werden.

LG

Familiengerd  27.06.2018, 17:21
Ja, das ist so üblich und rechtens, solange kein akuter Notfall vorliegt

Nicht nur dann!

Der Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arztbesuch besteht auch dann, wenn der Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist (wie hier wegen akuter Knieschmerzen) und aus praxisorganisatorischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann!

emesvau 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 14:44

Danke.

Aber wie soll man denn sonst an einen MRT-Termin kommen, wenn man Schmerzen hat und der Hausarzt alles von sich aus ausschließen kann?

SaniOnTheRoad  27.06.2018, 14:47
@emesvau
Aber wie soll man denn sonst an einen MRT-Termin kommen, wenn man Schmerzen hat und der Hausarzt alles von sich aus ausschließen kann?

Es ist eine für AN tatsächlich ungünstige Regelung, da gebe ich dir recht.

Ein verständnisvoller AG sollte hier natürlich eine Ausnahme machen - rechtlich ist es aber in Ordnung, wenn er Nacharbeiten verlangt.

sneferu  27.06.2018, 14:48
@emesvau

Es gehört eben zu den anerkannten Widrigkeiten des Lebens, dass man für eine medizinsiche Maßnahme auch einmal Opfer bringen muss - und sei es dass du dafür Urlaub oder ein paar Überstunden einbringen musst. Es gibt nun wirklich schlimmeres im Leben.

Wenn das ein wichtiger Termin ist, der nicht verschoben werden kann, darf man auch In der Arbeitszeit hin. Anders sind arzttermin die man auf den Feierabend legen kann

emesvau 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 14:43

Wer legt fest, was ein wichtiger Termin ist und was nicht?

Ich habe Schmerzen im Knie und warte auf den Termin seit über drei Monaten. Allerdings eben keine akuten Schmerzen..

Idris164  27.06.2018, 14:45
@emesvau

Du hast schmerzen im Knie und der Termin wurde dir vorgegeben. Dein Chef kann nicht vor

n dir verlangen nochmal 3-4 Monate zu warten. Außerdem ist es in seinem Sinn dass du voll einsatzfähig bist

emesvau 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 14:45
@Idris164

Aber eine Rechtslage gibt es dafür nicht?

Idris164  27.06.2018, 14:53
@sneferu

Gleicher Gedanke 😀👍🏻

Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seine Arzttermine so zu legen, dass die Arbeit nicht darunter leidet. Ein AU-Bescheinigung darfst du für einen NMR-Termin auch gar nicht bekommen, da du alleine aufgrund der Durchführung des NMR ja nicht arbeitsunfähig bist und auch sonst derzeit deiner Arbeit nachgehst.

Du bekommst von der Radiologiepraxis auf Wunsch eine Anwesenheitsbescheinigung für die Zeit, in der du dich in der Praxis aufhältst. Dein Chef ist allerdings berechtigt, dir dafür Fehlstunden zu verbuchen.

Familiengerd  27.06.2018, 17:22
Dein Chef ist allerdings berechtigt, dir dafür Fehlstunden zu verbuchen.

Das ist er nicht, wenn der Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist (wie hier wegen akuter Knieschmerzen) und aus praxisorganisatorischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann!

sneferu  28.06.2018, 11:03
@Familiengerd

Da es sich hierbei ganz offenbar um einen elktiven Termin handelt, nicht also um eine notfallmäßige oder dringliche Untersuchung, ist deine Einlassung nicht korrekt. Viele radiologische Institute bieten daher auch Untersuchungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten an, teilweise sogar bis spät abends.

Familiengerd  28.06.2018, 11:49
@sneferu
ist deine Einlassung nicht korrekt

Selbstverständlich ist sie korrekt!!

Viele radiologische Institute bieten daher auch Untersuchungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten an, teilweise sogar bis spät abends.

"Viele", aha... Bestreitet ja auch keiner! Aber wenn nicht?

Vielleicht hast Du meinen Kommentar nicht richtig gelesen oder verstanden, Du solltest ihn noch einmal lesen - oder auch meine eigene Antwort! Dann könntest Du feststellen, dass Deine Erwiderung bezüglich meiner Aussage irrelevant ist!