MRT-Besuch: AU für den Arbeitgeber?
Moinsen,
ich habe bald einen MRT-Termin. Leider hatte ich nur die Möglichkeit um 13:30 Uhr einen Termin zu bekommen, ich müsste allerdings bis 17:00 Uhr arbeiten.
Nach Rücksprache mit der Personalabteilung wurde mir gesagt, dass der Chef das so geregelt hat, dass alle Mitarbeiter der Firma das Stundenkonto belastet wird, wenn ärztliche Besuche anstehen, die nicht dringend sind aufgrund akuter Schmerzen. Meint also bspw. Beinbruch auf während der Arbeitszeit.
Die Personalerin hat mir allerdings den Tipp gegeben, ich solle nach einer AU im Krankenhaus fragen, dann würde sie das durchbekommen.
Nun zu meinen beiden Fragen:
- Kann man für einen MRT-Termin eine AU bekommen (habe nach sportlicheren Aktivitäten sehr starke Schmerzen im Knie, Überweisungsschein vom Hausarzt)
- Geht das, dass der Chef sagt, das man das von den Stunden abgezogen bekommt? Ich mein, einen MRT-Termin zu bekommen dauert schon Monate und auf die Uhrzeit kann man da leider keine Rücksicht nehmen.
Danke für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Kann man für einen MRT-Termin eine AU bekommen
Nein.
Geht das, dass der Chef sagt, das man das von den Stunden abgezogen bekommt?
Nein!
... oder genauer: "Sagen" kann das der Chef zwar, anrechnen darf er die Stunden aber trotzdem nicht unter bestimmten Voraussetzungen.
In zwei Fällen hat der Arbeitgeber für einen Arztbesuch Freizeit während der Arbeitszeit zu gewähren:
- Es handelt sich um einen Arztbesuch aufgrund eines Notfalls oder plötzlich auftretender behandlungsbedürftiger Schmerzen.
- Das trifft wohl auf Deinen Fall zu: Eine notwendige ärztliche Untersuchung (hier: MRT) kann aufgrund praxisorganisatorischer/-zeitlicher Gründe nur während der Arbeitszeit erfolgen.
Eine andere Frage ist die der Bezahlung:
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer in den beiden genannten Fällen auch Anspruch darauf, dass diese Fehlzeiten vom Arbeitgeber auch bezahlt werden. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" Satz 1:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Aber: Diese Bestimmung ist dispositiv.
Das heißt, dass sie aufgrund vertraglicher Regelungen geändert werden kann. In einem Einzel- oder Tarifvertrag können also die Gründe festgelegt werden, in denen ein Anspruch auf Bezahlung von Fehlzeiten besteht. Wenn dort die Freistellung für einen Arztbesuch nicht aufgeführt wird, muss der Arbeitgeber diese Fehlzeit auch nicht bezahlen.
Gibt es keine vertraglichen Regelungen dazu, hast Du Anspruch auf Bezahlung für die Zeit, die die MRT-Untersuchung während der Arbeitszeit beansprucht!
Auf Auszubildende trifft das selbstverständlich genau so zu wie auf "normale" Arbeitnehmer!
Dein "Problem" dürfte allenfalls sein, dass der Arbeitgeber etwas "ungehalten" auf Deinen Anspruch reagieren könnte; in der Ausbildung musst Du Dir deshalb aber keinen großen Gedanken machen - ganz sicher nicht, wenn du nicht mehr in der Probezeit bist
Und unter'm Strich muss er mich für diesen Termin freistellen ohne mein Stundenkonto zu belasten, habe ich das richtig verstanden?
Das ist richtig, wenn diese 3 Voraussetzungen gegeben sind:
1. die MRT-Untersuchung ist notwendig, um die Schmerzursache zu ergründen,
2. es kann seitens der Praxis kein Termin außerhalb der Arbeitszeit angeboten werden, und
3. die erwähnte Bestimmung BGB § 616 wurde nicht durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt, die die Bezahlung einer Fehlzeit aufgrund eines solchen Arztbesuches nicht erfassen.
Danke!
Hi,
Kann man für einen MRT-Termin eine AU bekommen (habe nach sportlicheren Aktivitäten sehr starke Schmerzen im Knie, Überweisungsschein vom Hausarzt)
Eine planbare, rein diagnostische radiologische Maßnahme (ohne direkte Therapie/Behandlung) bedingt keine Arbeitsunfähigkeit, die bescheinigt werden kann. Von daher nein, Du wirst aller Voraussicht nach keine AU bekommen.
Geht das, dass der Chef sagt, das man das von den Stunden abgezogen bekommt?
Ja, das ist so üblich und rechtens, solange kein akuter Notfall vorliegt - die Stunden werden entweder von den Überstunden abgezogen oder es muss nachgearbeitet werden.
LG
Ja, das ist so üblich und rechtens, solange kein akuter Notfall vorliegt
Nicht nur dann!
Der Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arztbesuch besteht auch dann, wenn der Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist (wie hier wegen akuter Knieschmerzen) und aus praxisorganisatorischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann!
Danke.
Aber wie soll man denn sonst an einen MRT-Termin kommen, wenn man Schmerzen hat und der Hausarzt alles von sich aus ausschließen kann?
Aber wie soll man denn sonst an einen MRT-Termin kommen, wenn man Schmerzen hat und der Hausarzt alles von sich aus ausschließen kann?
Es ist eine für AN tatsächlich ungünstige Regelung, da gebe ich dir recht.
Ein verständnisvoller AG sollte hier natürlich eine Ausnahme machen - rechtlich ist es aber in Ordnung, wenn er Nacharbeiten verlangt.
Es gehört eben zu den anerkannten Widrigkeiten des Lebens, dass man für eine medizinsiche Maßnahme auch einmal Opfer bringen muss - und sei es dass du dafür Urlaub oder ein paar Überstunden einbringen musst. Es gibt nun wirklich schlimmeres im Leben.
Danke!
Wenn das ein wichtiger Termin ist, der nicht verschoben werden kann, darf man auch In der Arbeitszeit hin. Anders sind arzttermin die man auf den Feierabend legen kann
Wer legt fest, was ein wichtiger Termin ist und was nicht?
Ich habe Schmerzen im Knie und warte auf den Termin seit über drei Monaten. Allerdings eben keine akuten Schmerzen..
Du hast schmerzen im Knie und der Termin wurde dir vorgegeben. Dein Chef kann nicht vor
n dir verlangen nochmal 3-4 Monate zu warten. Außerdem ist es in seinem Sinn dass du voll einsatzfähig bist
Aber eine Rechtslage gibt es dafür nicht?
Gleicher Gedanke 😀👍🏻
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seine Arzttermine so zu legen, dass die Arbeit nicht darunter leidet. Ein AU-Bescheinigung darfst du für einen NMR-Termin auch gar nicht bekommen, da du alleine aufgrund der Durchführung des NMR ja nicht arbeitsunfähig bist und auch sonst derzeit deiner Arbeit nachgehst.
Du bekommst von der Radiologiepraxis auf Wunsch eine Anwesenheitsbescheinigung für die Zeit, in der du dich in der Praxis aufhältst. Dein Chef ist allerdings berechtigt, dir dafür Fehlstunden zu verbuchen.
Dein Chef ist allerdings berechtigt, dir dafür Fehlstunden zu verbuchen.
Das ist er nicht, wenn der Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist (wie hier wegen akuter Knieschmerzen) und aus praxisorganisatorischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann!
Da es sich hierbei ganz offenbar um einen elktiven Termin handelt, nicht also um eine notfallmäßige oder dringliche Untersuchung, ist deine Einlassung nicht korrekt. Viele radiologische Institute bieten daher auch Untersuchungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten an, teilweise sogar bis spät abends.
ist deine Einlassung nicht korrekt
Selbstverständlich ist sie korrekt!!
Viele radiologische Institute bieten daher auch Untersuchungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten an, teilweise sogar bis spät abends.
"Viele", aha... Bestreitet ja auch keiner! Aber wenn nicht?
Vielleicht hast Du meinen Kommentar nicht richtig gelesen oder verstanden, Du solltest ihn noch einmal lesen - oder auch meine eigene Antwort! Dann könntest Du feststellen, dass Deine Erwiderung bezüglich meiner Aussage irrelevant ist!
Ich bin noch in der Ausbildung, da gilt aber gleiches? Irgendwie bin ich derzeit etwas verwirrt..