Müssen Schuhe in Eurer Pflege- oder Krankenhauseinrichtung wirklich immer hinten geschlossens sein?

6 Antworten

Das hängt nicht nur mit der Art des Arbeitsplatzes zusammen.

Jeder Chef kann anordnen, dass am Arbeitsplatz feste Schuhwerk getragen werden muß. Dazu gehören mindestens Halbschuhe (normale, hinten geschlossene Schuhe), es können aber auch "Vollschuhe" (Stiefel) oder gar Sicherheitsschuhe (Stahlkappen, Durchtrittsschutz für Nägel, Säurefest, etc) gefordert werden.

Betriebe in denen mit schweren Gegenständen hantiert wird sind verpflichtet entsprechende Sicherheitsschuhe zu verlangen bzw. zu stellen!

Die Berufsgenossenschaft verlangt unfallsicheres Schuhwerk. Das bedeutet im Klartext:

Die Schuhe müssen hinten geschlossen sein, ein Riemchen reichst nicht aus. bei einem Unfall bezahlt die BG nichts, wenn dies nicht eingehalten wird.

Schaust du hier

http://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/Pflege/Gut-zu-Fuss-Pflegeberuf-Teil1.html

Aus Gründen der Unfallverhütung ist es erforderlich, daß die Schuhe an den Fersen geschlossen sind, mindestens aber mit einem Riemen zu schließen sind.

das wird nich tvom Chef bestimmmmt sondern von der

Berufsgenossenschaft und ist Unfallverhütung......

ansonsten ist das kein "Versicherungsschaden"

Ja, das schreibt die Berufsgenossenschaft vor. Ohne Riemen zahlt die BG dann nicht (oder weniger) bei einem Betriebsunfall.