Muss die gestzliche Krankenkasse die notwendige Folgebehandlung nach einer selbstbezahlten Beinverlängerung im Ausland übernehmen?
Ich bin männlich und nur ca. 160cm klein und ich werde nicht mehr wachsen. Für Wachstumshormone ist es jetzt auch zu spät. Ich bin seelisch so am Ende, dass ich mir meine Beine mit barbarischen Methoden im Ausland verlängern lassen werde. Es gibt bessere Methoden mit automatischen Nägeln, wo man noch am Alltag teilnehmen kann und ich ohne Unterbrechung studieren könnte. Aber die Krankenkassen zahlt mir das nicht, obwohl ich wegen meiner depressiven Schübe Tabletten nehmen muss und meine Therapeutin mir nach mehreren Jahren in Behandlung sogar eine Bescheinigung ausgestellt hat. Darum habe ich jetzt so viel Geld wie möglich dazuverdient, einen Studienkredit aufgenommen und meine Familie beliehen, um mir wenigstens eine von zwei nötigen Operationen im günstigeren Ausland leisten zu können. Das ist immer noch besser, als Selbstmord.
Bevor ich jetzt zu viel schreibe und es keiner liest: Meint ihr, dass ich nach der Operation im Ausland und der eigentlichen Beinverlängerung mich in Deutschland auf Kassenrechnung weiterbehandeln lassen kann? Damit meine ich die nicht-automatischen Nägel festschrauben und die Fixateure entfernen lassen. Weil die Krankenkasse müsste doch eigentlich dafür aufkommen, wenn ich am Ende mit Fixateuren dastehe und sich alles entzünden würde, wenn man mir die Geräte nicht wieder abnimmt, weil das fällt ja dann unter „Vorsorge“, oder?
Ich weiß, meine Frage klingt vermutlich so kaputt, wie ich selbst. Aber trotzdem schon mal Danke für jede Antwort.
8 Antworten
Warum sollte die Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen?Du bist gesund und weil Du Dir einbildest mit einer Größe von 1,6m nicht leben zu können ist nicht verständlich.Was Dich danach erwartet wenn Du Dir diesen Eingriff im Ausland überstanden hast weißt Du auch nicht.
Natürlich sind solche Leistungen nicht vom beh. Arzt über die GKV abzurechen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind zunächst zwar vom Arzt natürlich durchzuführen und auch über die egk abzurechnen; jedoch erhebt die GKV Regressansprüche in einem solchen Fall
Dann ruf doch deine gesetzliche Krankenversicherung an, die müssten dieses dir doch mitteilen, ob diese dann zahlen oder nicht.
Vielleicht wäre das Geld besser in eine Therapie investiert, als deinen natürlichen Körper zu verschandeln.
Leider wird so etwas nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Es ist das gleiche, wie bei einer Brustvergrößerung. Entsteht nach so einer Behandlung eine sogenannte Kapselfibrose, ist die sofortige Entfernung des Implantates notwendig. Diese Kosten trägt dann der Patient. Natürlich wird man dich im Notfall sofort behandeln und nicht erst gegen Vorkasse, allerdings wird man das Geld von dir zurückfordern. An deiner Stelle würde ich noch länger sparen, um das Geld für eine Operation im Inland aufbringen zu können. Vielleicht kannst du nach längerer Therapie einen Zuschuss von deiner Krankenkasse bekommen. Ich persönlich denke nicht, dass eine verhunzte Operation, ohne Nachbehandlung deine Lebensqualität verbessern wird, sondern im Gegenteil. Dann bist nämlich nicht nur klein, sondern klein und wahrscheinlich auf den Rollstuhl angewiesen, in dem man deine neu erlangte Größe eh nicht wahrnehmen wird.
Ich wünsche dir alles Gute und ich hoffe, dass du den Weg wählen wirst, der dich langfristig glücklich macht