Muss ich diese Zahnarztrechnung (wegen Terminversäumnis) zahlen?
Hallo zusammen! Ich habe einen Zahnarzttermin versäumt und habe der Praxis auch nicht Bescheid gegeben, dass ich nicht komme.
Nun kam ein Brief von der Praxis, der aussagt, dass ich 100 € an die Praxis zahlen soll, da der Zahnarzt eine halbe Stunde für mich eingeplant hat, aber keinen Ersatzpatieten organisieren konnte. (Zumindest steht das so im Brief)
Folgende Fakten:
-In der Praxis hängt ein DIN A4 Zettel an der Tür, welcher informiert, dass man bei unentschuldigtem Fehlen einen Schadensersatz zahlen muss.
-Mir wurde mit keinem Wort schriftlich oder mündlich mitgeteilt, dass ich Schadensersatz zahlen muss, wenn ich den Termin versäume. (Ich habe auch nichts unterschrieben oder sonstiges)
Muss ich denn jetzt wirklich diese 100 € zahlen? Muss ich vielleicht vorher erstmal eine Verwarnung kriegen, bevor der Arzt mir solche Schadensersatzsummen in Rechnung stellen kann? (Bisher war ich immer pünktlich zum Termin gekommen. Bin also an sich ein zuverlässiger Patient)
Ich kann mir auch teilweise vorstellen, dass er in Wirklichkeit Arbeit hatte oder einen Patienten organisieren konnte, aber als kleines Plus für sein Einkommen mir nun diese 100€ in Rechnung stellt. "Einfach weil er es kann"
Kann ich vllt Einsicht in sein Dokumentarbuch, wo immer vermerkt wird, dass XXX Patient angenommen wurde, kriegen, sodass er mir beweist, dass er nicht lügt?
Ich weiß sind viele Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Danke schon mal im Vorraus.
6 Antworten
Naja, man storniert einen Zahnarzttermin schon aus Höflichkeit. Das war nicht gerade nett von dir, einfach nicht zu erscheinen.
Der Aushang in der Praxis reicht nach meiner Auffassung. Du hast ihn anerkannt, indem du seine Behandlung trotz des Aushangs weiterhin in Anspruch genommen hat.
Ich sollte mal soetwas bei einem neuen Zahnarzt unterschreiben. Ich habe mich geweigert. Das Praxispersonal hat mir zwar versichert, dass soetwas noch nie in Rechnung gestellt wurde, aber ich bin aufgestanden und gegangen. Allerdings sage ich Termin immer ab, wenn ich nicht kann.
Ich an deiner Stelle würde den Zahnarzt erst einmal auffordern, mir sein Stundenhonorar von € 200 anhand von Rechnungen an andere Patienten innerhalb der vergangenen 3 Monate nachzuweisen. Außerdem bezweifle, dass er keinen Ersatz für dich gefunden hat und fordere ihn auf, dir Einsichtnahme in seinen ORIGINALkalender zu gewähren.
Mal sehen, wie er darauf reagiert. Mit so einer Resonanz rechnet er nämlich nicht. :-)))
Erst einmal alles schriftlich machen, damit es "aktenkundig" wird und du für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung etwas in der Hand hast.
Dazu wird es vermutlich nicht kommen, denn der Zahnarzt wird an seine Reputation denken. Soetwas spricht sich nämlich herum.
Sollte er dir dennoch mit gerichtlichen Schritten (Mahnbescheid/Klage) drohen, dann gehst du einen Schritt weiter und forderst ihn - auch schriftlich - auf, diese möglichst umgehend vorzunehmen, da du wenig Zeit hättest und diese Lappalie möglichst schnell abhaken möchtest.
Dein Hauptaugenmerk sollte jedoch auf seinem Stundenhonorar liegen, welches du anzweifeln solltest.
Viel Spaß! Bezahlen könntest du später immer noch! :-))
Du wurdest doch durch den Zettel in der Praxis auf die Möglichkeit des Schadenersatzes informiert.
Und wo soll der Zahnarzt innerhalb weniger Minuten Ersatz hernehmen?
Es ist doch sehr unhöflich von dir gewesen, nicht mal Bescheid zu sagen, dass du nicht kommst
Du hast grundsätzlich natürlich vollkommen Recht!
Aber der Fragesteller scheint ein langjähriger Patient zu sein und in diesem Falle sollte der Zahnarzt kulant genug sein und dem Fragesteller sein Fehlverhalten verzeihen, zumal es offenbar das erste Mal war, dass er einen Termin nicht rechtzeitig abgesagt hat. Wenn der Patient wiederholt ohne Absage nicht erscheint, wäre eine Rechnung gerechtfertigt.
Außerdem ist es ziemlich dumm von dem Zahnarzt. Immerhin muß er befürchten, einen Patienten zu verlieren. Ich hätte zu so einem "Abzockarzt" kein Vertrauen mehr.
08/15 Vordrucke der ZTA ! Den Zahnarzt direkt anrufen und informieren wie das Personal sich Extra Geld macht .
Echte Rechnungen werden an den bestimmten Empfänger adressiert , nicht an tausend anonyme Damen und Herren !
Wobei grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung gerechtfertigt ist .
Wenn es in der Praxis ausgeschrieben ist, dass man für nicht abgesagte Termine Schadensersatz zahlen muss, gilt das schon als schriftliche Mitteilung und du musst nicht mehr gesondert "angemahnt" werden.
Und ja, es besteht Zahlungspflicht.
Aber mir kommt der Brief auch sehr unprofessionell vor?!?
Du hast keine Chance und musst zahlen !
Ich finde es halt seltsam, dass man sich auf sein "Wort" verlassen muss. Vielleicht hatte er ja wirklich Patienten zu dem Zeitpunkt als Ersatz gefunden.
Und wo nimmt er innerhalb von wenigen Minuten einen Ersatzpatienten her?
Merke: Das hast Du verbummelt, also zahle !
Naja aus Erfahrung weiß ich, dass in seiner Praxis in der Regel immer ca. 2 Patienten sitzen und warten. (Zumindest war es bisher bei meinen Besuchen dort so). Deswegen habe ich auch so ein Missvertrauen an seine Aussage, dass er niemanden finden konnte.
Was meinst du, soll ich die Einsichtnahme schriftlich verlangen oder einfach persönlich erscheinen oder telefonisch? =)