Muss ich meinem Arbeitgeber einen OP-Termin direkt mitteilen?

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Also ich denke das nicht. natürlich ist es besser für den Chef, der kann dann besser planen. Aber in ihrem Fall, würde ich die Krankmeldung an den Chef schicken und fertig. Wenn sie einen Unfall gehabt hätte, was dann?? Auf dem Arbeitsgericht gibt man ihr auch Auskunft, geht auch telefonisch.

Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber während dieser Zeit auch nicht zu einem danach liegenden Zeitpunkt kündigen darf. Das Kündigungsverbot gilt nur dann, wenn dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird (am besten per Einwurfeinschreiben).

eray1988  12.12.2011, 01:07

Ah falsch gelesen sry :P

NEOtheONE 
Beitragsersteller
 12.12.2011, 01:07

Nunja das gilt bei Schwangerschaft...? Und da gelten ja sowieso besondere Bestimmungen...sie ist aber nicht Schwanger sonder muss eine Orthopädische OP machen lassen.

Prinzipiell JA! Schwierige Sache bei so einem Vertrag! Am besten einfach mal deinen Rechtsanwalt des Vertrauens anrufen und nachfragen. Für so eine Info nimmt ein guter Anwalt noch nicht mal Geld. Ich hatte auch mal ne kleine Frage, bin hingegangen und er sagte nur "Werf was in die Kaffeekasse wenn du möchtest." Also nicht immer vor Anwälten zurückschrecken. Aber so eine Situation würde ich nur mit einem Anwalt klären.

Mitteilen muss sie das schon....kündigen darf er ihr deswegen dann nicht.....kündigen kann er ihr wenn sie nichts sagt.

Mariechen11  12.12.2011, 01:15

Aber er findet doch einen Grund. Solange keine aktuelle KM vorliegt, kann er. Nur während der Krankheit nicht

Hallo,

ich glaube, es ist besser, sie teilt den OP-Termin mit und sagt vorerst, daß sie 3 Wochen im Krankenhaus sein wird. Ihr Chef muß die Möglichkeit haben, sich zu organisieren.

Wenn Ihr Chef so unfreundlich ist, dann hat sie nichts verloren ! Außerdem, wenn ihr gekündigt wird, bekommt sie keine Sperre für´s Arbeitslosengeld !

Sie muß sich auch überlegen, ob sie in ihrem alten Beruf weiter arbeiten kann ! Vielleicht ist eine Umschulung notwendig nach der Reha, sie sollte dieses Thema mit dem Arzt besprechen.

Gruß, Emmy

NEOtheONE 
Beitragsersteller
 12.12.2011, 01:12

Nunja das Problem ist das Arbeitslosen Geld weniger als Krankengeld ist.

Soweit ich weiß:

Arbeitslosengeld: 70% vom Brutto

Krankengeld: 90% vom Brutto

Und nach der 6 wochen würde sie dann ja vom Arbeitslosengeld auch nur 90% bekommen also nochmal weniger...und wir kommen jetzt so gerade hin mit dem Geld viel weniger geht nicht...