Muss man in der Schwangerschaft mindestens einmal zum Arzt?
Ist man rechtlich dazu verpflichtet von dem Tag an wo man Schwanger wird bis zu dem Tag wo man das Kind gebärt einmal beim Arzt gewesen zu sein.
Und ich rede hier vom rechtlichen!
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6 Antworten
Einen Zwang gibt es nicht. Nur, wenn sich dann herausstellt, dass etwas mit dem Kind ist, weiß ich nicht ob man dafür belangt werden kann.
Wenn du keinen Arzt möchtest, steht dir auch die Betreuung durch eine Hebamme zu. Da wirst du auch zu allen Themen gut beraten und es wird kontrolliert ob alles gut läuft etc. es geht ja um dich, du kannst z. B. eine Schwangerschaftsdiabetis entwickeln oder gar eine Schwangerschaftsvergiftung, Toxoplasmose etc.
Eine rechtliche Pflicht dafür gibt es nicht.
Kommt es aber aufgrund des nachlässigen Verhaltens (Verzicht auf Untersuchung durch Facharzt) zu vermeidbaren Schäden des Kindes, kann man dafür belangt werden!
Grundsätzlich ist es für die Gesundheit von Mutter und Kind auf jeden Fall sinnvoll die Schwangerschaft ärztlich überwachen zu lassen!
VG :)
Doch!
Eine Frau, die ihr Kind zB. wegen Alkoholkonsum verliert, kann durchaus wegen Totschlag belangt werden:
"Zunächst käme ein strafrechtlicher Schutz des ungeborenen Lebens durch die Straftaten gegen das Leben, insbesondere durch Mord (§ 211 des Strafgesetzbuchs (StGB)), Totschlag (§ 212 StGB), sowie die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach den §§ 223 ff. StGB in Betracht
[...]
Uneinheitlich wird die Frage der deliktischen Haftungsverpflichtung der Mutter gegenüber dem Nasciturus während der Schwangerschaft beantwortet. Zum Teil wird eine deliktische Haftung der Mutter etwa bei Schädigungen des Nasciturus‘ durch die Ausführung von Extremsportarten oder den Konsum von Alkohol oder Drogen angenommen. Ein uneingeschränktes Dispositionsrecht der Mutter über die Gesundheit des Embryos könne bereits durch die Wertungen des Abtreibungsrechts nicht bestehen. Weiter sei die Mutter auch dem geborenen Kind durch die elterliche Sorgfalt nach § 1664 BGB bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Schadensersatz verpflichtet, sodass gegenüber dem ungeborenen Kind nichts anderes gelten dürfe"
O.k. wieder schlauer geworden.
Rechtlich kann dich keiner zwingen!
mir ist nur nicht klar, warum man grundlos solch ein Risiko eingehen soll....vor allem, da du dieses Risiko nicht nur für dich sondern auch für dein ungeborenes Kind eingehst
Rechtlich verpflichtet ist man nur bei auftretenden Komplikationen. Trotzdem sollte man in dieser Zeit regelmässig kontrollieren lassen.
Rein rechtlich kann dich keiner zwingen es sei den es liegt zb ein begründeter Verdacht vor
Begründeter Verdacht worauf?
Ungewöhnliche Blutungen, Alkohol-/ Drogenkonsum, (starkes) Untergewicht/ schlechte Ernährung der Mutter, familiär bekannte Geburtsprobleme/ genetische Defekten usw.
Zum Beispiel wenn schonmal ein Kind vom Jugendamt weg genommen wurde oder Verdacht auf wohlgefährdung vorliegt. Also im Einzelfall kann es richterliche angewiesen werden
???
Wie und mit welcher Begründung kann man denn dafür belangt werden?
Nicht mal Alkoholikerinnen, die eindeutig für Schäden an ihren Kindern verantwortlich sind, werden dafür belangt.