Mutter über Sohn krankenversichert
Hallo zusammen,
es geht sich um eine bekannte Familie von mir.Die Eltern sind gerade dabei sich zu trennen und es gibt große Probleme mit der Krankenversicherung.... weil:
der Mann keine Leistungsanspruch mehr auf Arbeitslosengeld hat und Frau war über ihn KV versichert.Da der Leistungsanspruch aber zum 31.5 erlischt heisst das, das die Frau ab dem 1.6 ohne KV da steht. Meine Frage könnte der Sohn der beiden die Mutter in seine Versicherung mit aufnehmen quasi Familienversicherung? Dazu muss ich sagen das der Sohn 'Grenzgänger' ist heißt er arbeitet im Ausland wohnt aber hier und die Mutter verdient grad mal 400 Euro kann sich also nicht selbst versichern.
Wäre für jeden Tipp dankbar!
5 Antworten
Meine Frage könnte der Sohn der beiden die Mutter in seine Versicherung mit aufnehmen quasi Familienversicherung?
Nein. Näheres siehe § 10 SGB V.
die Mutter verdient grad mal 400 Euro kann sich also nicht selbst versichern.
Sie muss sich selbst versichern, sofern sie keine Leistungen nach ALG1 oder 2 bezieht. Zudem steht ihr ja vermutlich Unterhalt zu.
Hallo,
über den Sohn geht es nicht. Es geht aber über den Noch-Ehegatten. Beide müssen eine Krankenversicherung haben. Wenn einer von beiden eine Mitgliedschaft hat, kann der andere sich kostenlos über diesen versichern.
Ggf. kann man sich die 150 Euro Beitrag teilen. 75 Euro wären einfacher aufzubringen.
Gruß
RHW
In Deutschland muss man krankenversichert sein. Die Familienversicherung gibt es eigentlich nur für die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren und für Ehegatten. Wenn der Mann keinen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld hat, heißt das entweder Hartz IV oder Selbständigkeit. Als Empfänger von Hartz IV wäre er wiederum krankenversichert und dadurch könnte er seine Frau auch mitversichern. Dass das für menschen in Trennung zum Problem werden kann, ist mir schon klar. Wenn der Mann selbständig ist, muss er sich auch versichern.
Wer nicht krankenversichert ist, muss die Beiträge nachzahlen, wenn er wieder in die Krankenversicherung gehen will. Es wird der Mutter also gar nichts Anderes übrig bleiben als wie auch immer eine Krankenversicherung abzuschließen. Ggf. sollte sie sich auch bei der Krankenversicherung erkundigen.
Hallo
Das ist recht einfach, Nein der Sohn kann nicht die Eltern in die Familienversicherung auf nehmen.
Der Weg führt am besten zur Krankenkasse um sich dort beraten zu lassen. Danach meist zum Jobcenter um die Kosten zu klären.
Und keine Sorge, auch wenn die Krankenversicherung erloschen ist, ist man für 3 Monate noch über die alte Krankenversicherung abgesichert.
Der nachgehende Leistungsanspruch beträgt 1 Monat (nicht 3 Monate). Man hat 3 Monate Zeit, sich eine Krankenkasse auszusuchen, muss dann aber für 3 Monate die Beiträge nachzahlen.
die mutter soll sich einen besser bezahlten job suchen und ist dann automatisch krankenversichert. ansonsten muss sie diese von den 400€ bezahlen. über den sohn geht es nicht.