nach Selbstständigkeit erst arbeitsuchend melden, dann zur ARGE?
ich bin 58 Jahre alt und seit 25 Jahren Handelsvertreter nach §84 HGB. Da ich seit langem nicht mehr kostendeckend arbeiten kann, möchte ich das Gewerbe endlich aufgeben, denn die Verschuldung (allein der freiw. Beitrag zur BEK beträgt ca. 320 Euro) nimmt immer mehr zu. Wie muss ich vorsorglich vorgehen ? Kann ich das Gewerbe einfach abmelden und muss mich danach beim Arbeitsamt (keine freiw. RV und freiw. ALV gezahlt) arbeitssuchend melden oder muss ich gleich zur ARGE gehen. Habe schon etliche Bewerbungen geschrieben, aber in meinem Alter ist das leider nicht von Erfolg gekrönt. Wie sähe es mit meiner KV aus (z.Zt. hat man mich wegen Nichtzahlung gesperrt) ? Meine Frau hat einen TZ-Job mit etwa 600 Euro netto, der 25-j. Sohn wohnt noch mit in unserer 85 m²-Wohnung und verdient ebenfalls ca. 600 Euro netto. Privatvermögen, Versicherungen = 0, also keinerlei Vermögenswerte vorhanden. Bin um eine Antwort sehr verlegen, weil ich nicht sofort bei AA oder ARGE unvorbereitet aufkreuzen will.
7 Antworten
Es ist richtig, sofort das Gewerbe abmelden und beim "Jobcenter" arbeitslos melden. Die Krankenversicherung wird dann mit dem ALG II (Hartz IV) bezahlt. Die Einkommen der in der Bedarfsgemeinschaft wohnenden Personen (Ehefrau und Sohn) werden auf die Bedarfssätze angerechnet, eine angemessene Miete nach ortsüblichen Sätzen wird berücksichtigt.
-- Arbeitslosengeld II ist die ehemalige Sozialhilfe. Jeder hat in einer Notlage Anspruch auf ALG II, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist bei Selbständigen der Fall.
Dies setzt aber voraus, dass du das örtlich zuständige Arbeitsamt aufzusuchst, um die entsprechenden Anträge zu stellen.
-- Schau mal hier: http://www.schuldenfrust.de/ALG.htm
Hallo,
bei der Arge kann man bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragen. Ehegatten werden immer zusammen beurteilt.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse der Ehefrau kann nach der Gewerbeabmeldung die kostenlose Familienversicherung beantragt werden. Die eigene Mitgliedschaft bei der eigenen Krankenkasse ist aber selber zu kündigen. Die Fristen hierfür können je nach Krankenkase unterschiedlich sein.
Bei dieser jetzigen Lage kann ggf. für die Zukunft auch eine Beitragssenkung für einnahmeschwache Selbständige für die Zukunft beantragt werden (ggf. bis zur endgültigen Gewerbeabmeldung).
Gruß
RHW
Vielleicht hilfreich:
Sofort Arbeitssuchend melden dann natürlich unbedingt ARGE leider viel Glück auch!!