nach Selbstständigkeit erst arbeitsuchend melden, dann zur ARGE?

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Es ist richtig, sofort das Gewerbe abmelden und beim "Jobcenter" arbeitslos melden. Die Krankenversicherung wird dann mit dem ALG II (Hartz IV) bezahlt. Die Einkommen der in der Bedarfsgemeinschaft wohnenden Personen (Ehefrau und Sohn) werden auf die Bedarfssätze angerechnet, eine angemessene Miete nach ortsüblichen Sätzen wird berücksichtigt.

-- Arbeitslosengeld II ist die ehemalige Sozialhilfe. Jeder hat in einer Notlage Anspruch auf ALG II, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist bei Selbständigen der Fall.

Dies setzt aber voraus, dass du das örtlich zuständige Arbeitsamt aufzusuchst, um die entsprechenden Anträge zu stellen.

-- Schau mal hier: http://www.schuldenfrust.de/ALG.htm

Hallo,

bei der Arge kann man bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragen. Ehegatten werden immer zusammen beurteilt.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse der Ehefrau kann nach der Gewerbeabmeldung die kostenlose Familienversicherung beantragt werden. Die eigene Mitgliedschaft bei der eigenen Krankenkasse ist aber selber zu kündigen. Die Fristen hierfür können je nach Krankenkase unterschiedlich sein.

Bei dieser jetzigen Lage kann ggf. für die Zukunft auch eine Beitragssenkung für einnahmeschwache Selbständige für die Zukunft beantragt werden (ggf. bis zur endgültigen Gewerbeabmeldung).

Gruß

RHW

Sofort Arbeitssuchend melden dann natürlich unbedingt ARGE leider viel Glück auch!!