Nachzahlung verpasste Termine bei Psychologe?

5 Antworten

Die Zeit war eingeplant für den Termin und ist in aller Regel auch nicht kurzfristig durch jemand anderen zu besetzen. Nur für den Fall, dass der Termin anderweitig durch einen Patienten oder Therapieinteressierten genutzt wurde, würde die Bezahlung entfallen. 

Hier ist übrigens die rechtliche Grundlage für diese Rechnung; der sog. ‚Dienstberechtigte‘ ist in diesem Falle der Patient:

§ 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

 

Raubelefant261 
Beitragsersteller
 14.05.2020, 18:55

Das habe ich auch schon gesehen und ja die Rechnung für diesen Termin ist in Ordnung. Wäre es natürlich auch schon für den ersten gewesen. Die Frage ist ob die ersten beiden Termine die vor Monaten verpasst wurden noch in Rechnung gestellt werden dürfen. Sorry wenn es falsch formuliert war.

Tamtamy  14.05.2020, 18:57
@Raubelefant261

Ich hatte das schon so aufgefasst.
Man kann meines Wissens bis zu 2 Jahre nach dem Termin solche Beträge einfordern.

Raubelefant261 
Beitragsersteller
 14.05.2020, 18:57
@Tamtamy

alles klar vielen dank

alarm67  14.05.2020, 21:36
@Tamtamy

Gesetzliche Verjährung tritt nach 3 Jahren, gerechnet nach Ablauf des Jahres, indem der Grund der Rechnung angefallen ist, ein.

Beispiel:

Rechnung heute, laufende Jahr endet am 31.12.2020, also tritt die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2023 ein.

Und bis zu diesem Tag könnte man dann auch noch eine Rechnung schreiben.

Tamtamy  14.05.2020, 21:43
@alarm67

Danke für deine Info und Präzisierung!

ich finde das mehr als in Ordnung! Damit zeigt deine Freundin doch nur, dass ihr diese Termine "am A*sch vorbei gehen". 1 mal kann das vorkommen, das man einen Termin verpasst, aber 3x ist eine Unverschämtheit!

Die Psychologin kann in der Zeit keinen anderen betreuen und daher auch keinen Umsatz machen, von dem sie schließlich lebt.

Und deine Freundin ist nicht die Königin des Universums und alle anderen sind ihr Personal! 

Raubelefant261 
Beitragsersteller
 14.05.2020, 18:59

danke für diese objektive hilfreiche antwort

Es ist natürlich ungewöhnlich, erst beim dritten verpassten Termin eine Rechnung für alles zu stellen, aber rechtlich nicht zu beanstanden, solange keine Verjährung eingetreten ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wäre schon nach dem 1. rechtlich ok gewesen!

wenn sie sich nicht rechtzeitig abgemeldet hat dann ist es schon ok!