Orthopädische Einlagen bestellt aber nie abgeholt. Muss ich sie trotzdem bezahlen?
Ich habe für eine Bekannte orthopädische Einlagen bestellt. Weil die Bekannte sie dann nicht mehr wollte, wurden sie nie abgeholt. Nun will das Geschäft das Geld dafür, obwohl die Ware nie ausgefolgt wurde. Muss ICH das bezahlen.
15 Antworten
Wer die Musik bestellt, bezahlt Sie auch. Natürlich hat das Geschäft einen Anspruch gegenüber demjenigen, der bestellt hat.
Man lerne daraus: Verträge schließt man für sich selbst, nicht für Dritte.
Verträge schließt man für sich selbst, nicht für Dritte.
... oder wenn, dann wenigstens in Form einer offenen Stellvertretung.
jepp, ich denke schon....ist m.e. nicht zur ansicht bestellt worden....und ist ein fachgeschäft.... vermutl. wurden die dinger extra angefertigt
nun ja, kulant wäre von deiner bekannten, die teile zu bezahlen....
natürlich muss das bezahlt werden. Der Bandagist hat ja schliesslich seine Arbeit gemacht. Wenn deine Bekannte dann die Einlagen nicht möchte - ihr Problem... Meiner Meinung muss die Lady das bezahlen, nicht du. Lg aus Wien
Ja wird ja verbindlich bestellt. Diese Artikel muss man dann auch bezahlen.
Ja natürlich, warum auch nicht. Du gehst in ein Geschäft, bestellst Einlagen die mit Sicherheit auf Maß gefertigt wurden und nun wunderst Du Dich dass man hier langsam aber sicher Geld sehen möchte?
Wenn Deine Bekannte die Einlagen nicht abholt ist das nicht ein Problem von dem Geschäft. Du hast einen Auftrag erteilt und somit hast Du diesen auch zu bezahlen.
Demnach, schnapp Deine Geldbörse, gehe in das Geschäft, bezahle Deine Bestellung und dann nimmst Du die Einlagen und gibst diese Deiner Bekannten und forderst von Ihr das Geld zurück. Zahlt sie nicht, dann persönliches Pech.
Merke: Wegen der Bestellung sind dem Geschäft Kosten entstanden. Und da das Leben kein Wunschkonzert ist und das Geschäft sicherlich nicht für lau arbeitet ist es einfach logisch und verständlich dass dieser Aufwand bezahlt werden muss.