Orthopädische Einlage passt nicht
Hallo zusammen,
ich hab orthopädische Einlagen bestellt (vorher Rezept vom Arzt geholt natürlich) und vor etwas mehr als einer Woche abgeholt. Da es das erste mal so zu sagen von mir war, hat mir die Mitarbeiterin erklärt, dass es anfangs etwas gewöhnungsbedürftig ist, aber nach einiger Zeit müssen sie passen, ohne dass ich ein komische Gefühl hab, oder gar Schmerzen.
Jetzt passt mir die vom linken Fuss perfekt, aber am rechten, hab ich immernoch Schmerzen und es wird einfach nicht besser. Ich will morgen mal im Geschäft vorbeigehen, allerdings weiß ich gar nicht, was ich für Rechte hab. Kann ich eine neue verlangen, bzw. Nachbesserung (falls das überhaupt möglich ist)?
Ich möchte jetzt nicht ein halbes Jahr abwarten, bis ich wieder eine Zuzahlung krieg und dann passt es vllt. wieder nicht...
9 Antworten
Ja, Fehler können passieren. Du hast natürlich ein Recht auf mangelfreie Einlagen. Daher wird Dir der Orthopädieschuhmacher die Einlage passend machen oder notfalls eine neue anfertigen. Das kann er sich auch leisten, ohne deshalb hungern zu müssen - da brauchst Du Dir keine Sorgen machen...
Der Schuhster muss nachbessern bis es passt. Aber Achtung, man kann rasch als Querulant gelten, wenn man quaelt, dann gehen einem die Schuhster aus dem Weg. Aber die Einlagen muessen passen. Ich bekomme meine Einlagen vom Daldosch, daher weiss ichs.
Einlagen von Daldosch: http://www.daldosch.at/schuhe_wien/orthopaedieschuh/einlagen.htm
DIR STEHT AUF JEDEN FALL EINE NACHBESSERUNG ZU NICHT ABWIMMELN LASSEN KLAR MACHEN DAS DIE EINE SEITE OK IST UND DIE ANDERE NICHT SCHULD IST DER ORTHOPÄDE WAS SIE ANGEFERTIGT HAT
Die meisten Patienten denken, dass ihre "Kasseneinlagen" individuell angefertigt werden,- das ist aber seit Jahren nur noch die Ausnahme! Wenn der Rechte und Linke Fuß (wie fast immer) unterschiedlich ist, so ist es normal, dass eine Fertigeinlage besser passt als die andere.... Der Begriff "orthopädische Einlagen nach Maß" ist heute von anderer Bedeutung als es früher der Fall gewesen ist, darum sollte man die Informationsmöglichkeiten ausschöpfen.
Eine Gewährleistungspflicht hat auch der Einlagenlieferant,- ich gehe davon aus, das ein Sanitätshaus bevorzugt wurde....
Ein Problem: Die meisten Patienten glauben ernsthaft, dass wenn auf dem Rezept "ein paar Einlagen nach Maß" steht, die Einlagen im Sanitätshaus auch wirklich individuell nach Maß angefertigt werden. Man soll das auch so glauben,- das gehört zur Gesundheitspolitik dazu....
Tatsächlich ist der überwiegende Teil der einfachen "Kasseneinlagen" reine Fabirkware, die bestenfalls unten etwas beigeschliffen wird. Ob die Einlagen tatsächlich passen und auch die ausreichende bzw. nötige Stützhilfe bieten, kann eigentlich nur der Patient beurteilen, der "echte" Maßeinlagen kennt und somit die Unterschiede sehen und spüren kann. Dank dem Internet kann man sich aber auch als "Einlagenfrischling" sehr gut informieren,- auch bei youtube gibt es die Unterschiede sehr leicht verständlich anzuschauen (Suchwort Schwammtuchfilm).
Besonders schlimm finde ich es, das mit zunehmender Tendenz falsche und nutzlose Einlagen an Kindern verabreicht werden, die oft sogar mehr schaden als helfen! Nach der Einlagenbehandlung kommt dann die OP.... - eine Schande für Deutschland!
ich denke ein recht auf nachbesserung besteht... da können die dir in dem geschäft aber mehr zu sagen...