Palliative Versorgung und Reanimation?
Hallo. Wir lernen in der Schule gerade über palliative Versorgung. Nun stelle ich mir die Frage ob man bei einem palliativen Pat. überhaupt noch reanimiert oder nicht?
6 Antworten
Das Wort "palliativ" bedeutet übersetzt "mit einem Mantel umhüllen". Bei einer solchen Therapie geht es darum, den Patienten vor Leid, Schmerz, Luftnot und anderen traumatischen Erfahrungen abzuschirmen, die ein todbringendes Leiden verursacht. Es geht explizit nicht mehr darum, den Patienten zu heilen. Entsprechend wird man ihm Linderung verschaffen - und dabei sogar in Kauf nehmen, dass die verbleibende Lebensspanne sich verkürzt.
Logischerweise ergibt es also keinen Sinn, einen todkranken Menschen, dessen Leiden man bis zu seinem Sterben lindern will, noch zu reanimieren. Die Palliation ist keine Sterbehilfe. Aber sie begleitet Patienten auf ihrem letzten Weg. Entsprechend ist es zwar nicht erklärtes Ziel, dass der Patient stirbt, man geht aber schon davon aus, dass der Tod am Ende des Prozesses steht.
Sollte aber aus irgendeinem Grund ein Patient in Palliation eine Reanimation wünschen, würde man es durchaus machen können, aber wie gesagt widerspricht das irgendwie dem Konzept
Normalerweise nicht - aber es gibt auch Ausnahmen.
In der Regel wird sowas mit dem Patienten genau besprochen. Viele sagen auch selber, dass das nicht möchten. Andere können sich den Gedanken überhaupt nicht vorstellen.
Ich arbeite auf einer Palliativstation und hier ist es eine der Voraussetzungen, das der Patient darüber informiert wird, das er nicht mehr reanimiert wird. Wenn also jemand von einer anderen Station zu uns verlegt werden soll, dann gehen wir vorher zu dem Patienten hin, reden mit ihm und erklären unter anderem genau das (wenn jemand von zu Hause oder aus einem anderem Krankenhaus kommt, dann müssen das Hausarzt bzw. der Arzt im anderen Krankenhaus machen).
Als Ersthelfer bist du erstmal verpflichtet alles und jeden zu reanimieren.
Diese Pflicht kann nur durch eine Patientenverfügung ausgehebelt werden. Dann müsste der Wille aber auch in exakt diesem Moment bekannt sein. In stationären Einrichtungen ist er das immer, in anderen Settings nicht.
Das kommt darauf an ob der Patient das wünscht oder nicht. Also im Idealfall liegt eine Patientenverfügung vor in der geregelt ist was der Patient möchte bzw. ablehnt.
Abend. Das kommt ganz darauf an was der zu versorgenden Patient in seiner Patientenverfügung festgelegt hat. Ich bin aktuell ambulant bei einem 83jährigen Herren, der palliative Versorgung bekommt. Nur beim Hirntod möchte dieser Herr nicht mehr reanimiert werden. Liebe Grüße und Hut ab :)