Antrag auf eine Befreiung der Rentenversicherung stellen?
Hallo,
Ich muss für meinen künftigen Arbeitgeber einen Antrag auf
"Eine Befreiung von der Rentenversicherung wegen berufsständischer Versorgung stellen"
Da ich das noch nie gemacht habe würde ich mich freuen wenn mir jemand helfen könnte. Mich würde auch noch Interessieren ob ich den Antrag an die Krankenkasse schicken muss.
Vielen Dank für euere Hilfe.
3 Antworten
Hallo,
eine berufsständische Versorgung gibt es für Ärzte, Architekten, Anwälte, Apotheker etc. - alles Berufe, die ein abgeschlossenes Studium haben.
Um welche Tätigkeit geht es?
Oder ist es ein Minijob für maximal 450 Euro brutto?
Woher kommt die Info, dass
eine Befreiung von der Rentenversicherung wegen berufsständischer Versorgung gestellt werden soll?
Welche Vorkenntnisse hat diese Person?
Bitte auch genauere Infos zur Tätigkeit.
Ich vermute, dass es sich um ein Versehen handelt.
Gruß
RHW
Dein Versorgungswerk schickt dir ein Antrags-Formular, das du ausgefüllt mit Unterschrift an die gesetzliche Rentenversicherung schickst. Dann bekommst du hoffentlich die Befreiung, welche du dem Versorgungswerk weiterleitest. Von Anfang an vom Arbeitgeber die versorgungsbeitrage vorbehaltlich an das Versorgungswerk überweisen lassen. Dann gibts später keinen Erstattungsstress. Du musst am Ball bleiben. Du hast nur 3 Monate für die Aktuon Zeit.
Das hat mit der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun. Seit wann werden Schüler in ein berufsständisches Versorgungswerk aufgenommen. Ärzte, Architekten, Juristen etc. müssen erst jeweiliges Kammermitglied sein um in die angekoppelte Versorgung zu kommen. Und um Kammermitglied zu werden, müssen alle beruflichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ich werde 2020 meine Ausbildung antreten. Sollte ich mich jetzt darum kümmern oder erst zum antritt der Ausbildung. Vielen Dank für deine Hilfe.
LG
Was für eine Ausbildung wird das sein?
Nein, da du mit einer Ausbildung nicht ein Versorgungswerk kommst. Nur mit einem Studium bestimmter Berufe
Berufsständische Versorgung ist die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie jeweils partiell Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.
Frag in der Personalabteilung deines neune Arbeitgebers nach, die haben das sicher schon öfter gemacht.
Ich hätte noch erwähnen sollen dass ich noch in die Schule gehe und noch gar nicht in meine Rente eingezahlt habe. Ändert sich dadurch etwas für mich oder nicht?