Patellasehnenriss/ Invalidität?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage. Ich bin im Oktober 2016 auf der Treppe ausgerutscht und diese vornüber herunter gestürzt. Als ich mit dem angewinkelten Bein auf dem Boden aufschlug, ist meine Patellasehne im linken Knie gerissen. Die Sehne wurde wieder genäht und mittels Drahtcerclage fixiert. KG wurde durchgeführt, allerdings kam ich von Anfang an nicht auf die angestrebten Beugewerte. Im Dezember 2016 war ich bei lediglich 70 Grad Beugewinkel. Nun wurde massiv mit sanfter Gewalt versucht den Beugewinkel zu verbessern. Ich kam auch bis Februar 2017 auf ca. 90-100 Grad. Allerdings hatte ich immer Probleme/Schmerzen beim Gehen, Instabilität im Knie. Nach der Entfernung des Drahtes wurde der Beugewinkel besser sonauf ca. 110 Grad. Aber die Probleme beim Gehen blieben und wurden auch schlimmer. Im operierten Bein hatte ich immer ein Kältegefühl im Fuß und Unterschenkel. Dies war auch durch andere Personen (Arzt, Ehefrau) bestätigt worden. Dann fiel mir auf das ich meinen Unterschenkel im Knie drehen kann. Eine MRT Untersuchung im Juli 2017 ergab einen Knorpelschaden Grad 2-3 unter der Kniescheibe. Meine Ärztin war der Meinung das dies "normal" sei und das die Rotationsbewegung an der verlorenen Muskalmasse im Bein liegen würde. Da mir diese Erklärung nicht richtig vorkam, konsultierte ich einen zweiten Arzt zur Kontrolle. Dieser erklärte mir nach eingehender Untersuchung und Kontrolle der MRT Bilder sowie neu angefertigten Röntgenbilder, das mein Knie eine "Katastrophe" sei. Mit ihm wurde vereinbart, eine Arthroskopie und Entnahme von Knorpelzellen im Dezember 2017 durchzuführen. Vor diesem Eingriff wurde ich über weitere Möglichkeiten informiert und war auch mit anderen Maßnahmen einverstanden. Bei der Arthroskopie wurde ein "massiver" Knorpelschaden (Grad 4) unter der Kniescheibe festgestellt. Dieser war zu groß für die eigentlich geplante Maßnahme und es wurde ein Stück der Kniescheibe ( ca. 20 %) entfernt. Aus diesem Stück wurden zwei Knochenknorpelzylinder ausgearbeitet und im Knorpelschaden platziert. Der Bereich um die Zylinder wurde angebohrt um die Bildung von Faserknorpel anzuregen. Ich bin bisher eigentlich zufrieden mit der Op, allerdings hat sich bislang lediglich der Beugewinkel leicht verbessert. Schmerzen, Kältegfühl und Instabilität im Bein ist noch vorhanden. Nun steht die Begutachtung für die Unfallversicherung an. Hat vielleicht jemand eine ungefähre Vorstellung wie ein Patellasehnenriss abgerechnet wird in Prozenten? Meine Ärztin meinte mit Glück vielleicht 1/10 Beinwert. Dies kommt mir allerdings nicht richtig vor. Kann mir jemand etwas sagen? Dazu sollte ich vielleicht noch anmerken, dass ich Polizeibeamter im Außendienst bin und der Unfall sich im Dienst zugetragen hat.
1 Antwort
Hi,
Kann mir jemand etwas sagen?
Eine fachärztliche Beurteilung kann ich dir leider nicht geben - je nach tatsächlicher Schwere sind jedoch dauerhaft starke Einschränkungen durchaus denkbar und plausibel.
Als Polizeivollzugsbeamter (?) musst Du polizeidienstfähig sein; ob das bei der vorliegenden Erkrankung noch möglich ist, kann dir nur der zuständige Polizeiarzt sagen.
der Unfall sich im Dienst zugetragen hat.
Dann ist es ein Dienstunfall (analog zum Arbeitsunfall bei "normalen" Arbeitnehmern), hierbei besteht Meldepflicht an den Vorgesetzten.
Wie bei einem Arbeitsunfall werden auch hier entsprechende Behandlungskosten übernommen, zudem besteht bei längerer Dienstunfähigkeit (> 6 Monate) Anspruch auf einen Unfallausgleich (vgl. Verletztengeld der Berufsgenossenschaften), ggf. auch eine einmalige Unfallentschädigung.
Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit kann auch ein Unfallruhegehalt (vgl. Erwerbsminderungs-/unfähigkeitsrente) gezahlt werden.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/beamtenrecht-dienstunfall-worauf-ist-zu-achten_023187.html
LG