Pflegegrad 3: Wird ein Pflegesessel mit Aufstehhilfe von der Krankenkasse bezahlt?
Der Patient kommt alleine nicht mehr von einem Stuhl oder einem Sessel zum Stand (Polyneuropathie).
Er ist nicht in der Lage, über STunden zu sitzen. Eine Lageänderung vom Sitzen zum Liegen ist nötig. Toilettengänge können nicht ohne Unterstützung beim Laufen durchgeführt werden. Eine Aufstehhilfe ist erforderlich
4 Antworten
Grundsätzlich ist ein Sessel mit Aufstehhilfe KEIN Hilfsmittel. Dafür bekommt er Pflegegeld, um sich die Hilfe beim Aufstehen etc. " einkaufen " zu können.
Allerdings lohnt es sich, den Antrag zu stellen und bei guter Begründung seitens des Arztes kann es auch direkt klappen. Sonst Widerspruch einlegen und Pflegeberatung anfordern.
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 hat den Anspruch auf die gelisteten Hilfsmittel.
Jedoch gehört solch ein Sessel, wie du ihn dir vorstellst, nicht zu den verordnungsfähigen Hilfsmitteln. Das wird nichts.
Es gibt Pflegerollstühle mit Aufstehhilfen https://www.google.de/search?q=pflegerollstuhl&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjR0Jj2w7vYAhWJOsAKHUjXBZgQsAQI8gI&biw=2560&bih=1331
oder Aufstehhilfen.
Hier einmal der Link zum Hilfsmittelverzeichnis der GKV
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen.action?gruppeId=22#orteTable
und hier der Link zur Hilfmittelgruppe 22 -- Mobilitätshilfen
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktartlisteZurPG_input.action?paramGruppeId=22
Die dort aufgeführten Hilfsmittel sind verordnungsfähig und die KK übernimmt die Kosten.
gerade das bei der Kasse ausprobiert - wurde abgelehnt....
aber eine andere Kasse hat einen Zuschuss bezahlt. Welche wurde uns nicht verraten.
Jetzt hörte ich man soll bis zum Sozialgericht gehen - ist kostenlos !
Bergründung des Arztes ist wichtig.
Ganz wichtig zur Ergänzung : unser Sessel hat abklapbare Armlehnen um den Menschen im Sessel zu pflegen
Warum sprecht Ihr nicht mit dem behandelnden Neurologen? Denn der müsste wenn eine Verordnung für benötigte "Dinge" ausstellen.