Darf die Bekannte das Geld von der Krankenkasse sparen weil sie Pflegestufe 5 hat wenn sie ins Hospiz kommt?
Eine Bekannte muss in Hospiz und hat die Pflegestufe 5. Darf die Bekannte das Geld von der Krankenkasse sparen, weil sie Pflegestufe 5 hat wenn sie ins Hospiz kommt?
5 Antworten
Hallo,
Anspruch auf Pflegegeld besteht nur, wenn man in häusliher Umgebung gepflegt wird. Wenn man in einem Pflegeheim oder einem Hospiz aufgenommen wird, entfällt das Pflegegeld.
Wenn man ins Krankenhaus kommt, wird das Pflegegeld aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme für längstens 28 Tage weitergezahlt.
Gruß
RHW
Während des Hospizaufenthalts gibt es kein Pflegegeld mehr. Zu viel gezahltes muss ggf. zurückgezahlt werden.
(Das Wort "Bekanntin" gibt es nicht, es heißt "Bekannte".)
Fällt erst nach 28 Tagen komplett weg.
Ab Aufnahme in das Hospiz gibt es keine Pflegegeld -Zahlungen mehr, mit Einweisung geht der Teil des Pflegegeldes an die Einrichtung. Zu Recht, weil dort wird dann die Vollzeitpflege geleistet.
Hallo
Ich stimme der Antwort 1 zu.
Hatte gerade die eigene Erfahrung bei meiner vor kurzem verstorbenen Mutter.
Erst war sie 7 Tage im Krankenhaus, da hatte sie Anrecht.
Ab dem Hospiz nicht mehr.
Lg
Wenn unterm Strich was übrig bleibt, zunächst werden die Kosten abgezogen. Der Rest wird auf ihr Konto überwiesen
Da bleibt ganz sicher nichts übrig…