Privatkosten durch kurzfristig abgesagten Termin?
Ich hätte Dientsag einen Termin beim Psychologen, das erste Gespräch. um 9 Uhr, er sagte, ich mus 48 STunden vorher absagen sonst muss ich selbst bezahlen.
Ich kann den termin nicht wahrnehmen nd hab am 7.06. um 22.15 Uhr per mail abgesagt. Später nochmal aufn AB gesprochen, spät abends. Ich ollte den Termin auch per mail vorher bestätigen.
Ich kann den nicht bezahlen. Hab kein Geld. Was passiert jetzt? Weil es ist das Wochenende dazwischen. Ich kann auf keinen Fall hingehen, mir ist es sogar zuwider, es würde mich fürchterlich ankotzen, ums genau auf den Punkt zu bringn. Es würde mcih ausserddem stark belasten und meinen Zustand verschlimmern. ich hatte mich zu dem Termin durchgerungen als es mir ein kleines bischen besser ging. Durch einen schweren Schicksalsschlag am heutigen Tag kann ich nt mehr. Ich kann nicht mehr. icch kann mit keinem PSyhologen sprechen .
5 Antworten
Psychologen und va auch Psychotherapeuten arbeiten (im Gegensatz zu Hausärzten) nach einem Bestellsystem im Auftrag für den Klienten bzw. Patienten (der Klient / Patient reserviert für sich feste Termine mit festgelegter Dauer innerhalb der angebotenen Arbeitszeit des Psychologen/Psychotherapeuten in den Praxis-/Behandlungsräumen des Psychologen/Psychotherapeuten). Es gibt in den Vertragsbedingungen (auch bei Kassenpsychotherapeuten) Regelungen für das sog. Ausfallhonorar, wenn ein vom Klienten/Patienten für sich reservierter Termin von diesem nicht wahrgenommen wird. Eine 48 Std. Regelung ist das Kulanteste, was möglich ist, realistisch den Termin neu zu besetzen, das kann bei dieser 48 h Regel idR niemand so knapp, weshlab häufig längere Fristen gelten, sollte das allerdings gelingen, den Termin anderweitig zu besetzen, wird auch kein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Wenn er dich über diese Regel, 48 Stunden vorher sei abzusagen, informiert hat, so ist dies Teil eures Vertrages, damit rechtsbindend. Er kann damit den entsprechenden Betrag in Rechnung stellen.
TIP: Wenn euch ein Arzt so kommt, am besten das Gespräch gleich beenden und anderen Arzt aufsuchen, dort auch gerne gezielt nach diesem Thema fragen.
Und: Falls ein Arzt nix sagt und auch in der Praxis nicht offensichtlich ein Info hängt, gelten 24 Stunden und er darf dann auch maximal den entgangenen Gewinn, also nicht die VOLLE Summe in Rechnung stellen. Aber hier ist das ja wie gesagt anders.
Ich würde abwarten, ob eine Rechnung kommt. 48 Stunden schließen übrigens das Wochenende ein, würde ich meinen. Ist der Termin beispielsweise am Montag um 8, so würde eine Freitag abend abgeschickte Mail oder Anrufbeantworterspruch meiner Ansicht nach ausreichen. Er sagte ja nicht "zwei Werktage" oder? Sondern 48 Stunden.
Wenn du dich bei dem Arzt so fühlst, würde ich mir ohnehin einen anderen Ansprechpartner suchen. Dringend geboten scheint mir das in deinem Falle schon!
also, so einfach kann der kein geld für die absage verlangen.
das ist blödsinn.
wende dich einfach mal an eine karitative einrichtung wg. gesprächen, die könnten dir helfen. und im jobcenter kann man beratungsgutscheine dafür bekommen.
reden hilft meistens - versuch es wenigstens.
telefonische vereinbarung - die soll er mal beweisen.
Dann hättest du schon früher bescheid sagen müssen. Wenn er diese Regelung aufstellt kann er dir diese Stunde auch voll in Rechnung stellen wenn du nicht bezahlst nimmt es den üblichen Verlauf über den Anwalt. Es wäre auch sicherlich kein Fehler zu dem Termin zu gehen, schlimmer kanns nicht werden.
mus noch as hinzufügen: Ich hab leider auch das hier gelesen: (was mir angst macht): http://www.fritzsche-praxis.de/html/haufige_fragen.html
Natürlich kann er das wenn das Teil der Vereinbarung ist.