Honorarausfall vom Psychotherapeut trotz Absage?

4 Antworten

Ich hatte den Termin allerdings kurzfristig abgesagt

Dann ist eine Rechnung berechtigt. Normalerweise wird eine Frist zum Absagen vereinbart die meist 48 Std. beträgt. Der Therapeut reserviert die Zeit für dich und bei kurzfristiger Absage findet er so schnell keinen Ersatz und hat somit Verdienstausfall. Das darf er natürlich geltend machen.

RuhrpottNiklas 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 16:20

Ja gut, ich brauch eh keine Psychotherapie mehr, daher ist das nicht schlimm und sollte ich nochmal eine brauchen, dann garantiert nicht mehr bei einem selbständigen Therapeut. Das ist ja mal ein komplett komisches System, dass man zahlen muss, obwohl man nichts dafür kann. Klar ist das verständlich, dass man sein Geld benötigt, aber das hätte man als Therapeut ja auch mal sagen können. Ein Glück bin ich da raus.

maja0403  11.03.2020, 16:26
@RuhrpottNiklas

Das gilt auch für nciht selbstständige Therapeuten. Wenn du nicht erscheinst, können duenämlich nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Der Therapeut kann genauso wenig dafür, da erwartest du aber, dass er keine Rechnung ausstellt.
Stelle dir vor, dass machen 3 Patienten am Tag, dann hat er einen Ausfall von 150 Euro. Und das soll er einfach so kompensieren?

RuhrpottNiklas 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 15:31

Ok, das ist natürlich dumm gelaufen. Aber ich verstehe die Regelung nicht ganz. Wenn man beispielsweise in dem Zeitraum von 48 Stunden krank wird, sich verletzt oder schulische Termine dorthin verschoben werden, hat man einfach Pech oder wie?

sassenach4u  11.03.2020, 16:11
@RuhrpottNiklas

Ja, denn der Therapeut ist selbstständig und muss sein Einkommen auch planen. Und wenn etwas dazwischenkommt hat er Einkommenseinbußen ,die höher sind als das ,was er dir berechnet hat. Zahl und gut ist. Aber bedenke: eine abgebrochene Therapie wird ggf. bedingen, dass du nicht so einfach eine neue von der Krankenkasse bewilligt bekommst.

maja0403  11.03.2020, 16:14
@RuhrpottNiklas

Genau, Man kann nicht vom Therapeuten erwarten, dass der das Risiko übernimmt. Dir würde es auch nicht gefallen, wenn du dann nicht bezahlt werden würdest.

Hallo,

die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema sind nicht so eindeutig. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile dazu. Am besten diese Stelle kontaktieren:

https://www.patientenberatung.de/de/uber-uns

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Normalerweise sollte bei Therapiebeginn eine Ausfall- und Absageregelung (schriftlich!) getroffen worden sein, die diese Fälle eindeutig regelt. Das wird etwa eine Ausfallgebühr von 50 - 80 Euro sein (das ist also eher im unteren Bereich bei Dir), wenn Absagen zu spät oder gar nicht vom Patienten kommen.

Hintergrund ist, dass - anders als bei einem Arztbesuch - Du bei einem Psychotherapeuten (übrigens auch z.B. bei Physiotherapeuten) eine sog. "Bestellpraxis" besuchst. D.h., der Therapeut gibt Dir eine bestimmte Zeit und hat in dieser Zeit nur Dich als Patienten. Wenn Du dann nicht kommst - oder kurzfristig absagst - dann hat der Therapeut einen Leerlauf und verdient kein Geld, da er diese Stunde nicht bei der Krankenkasse abrechnen kann.

Das ist natürlich auch unabhängig von dem Grund der Absage. Dafür berechnet er dann eine Ausfallgebühr, die niedriger liegt und liegen muss als das, was er von der Krankenkasse sonst bekommen hätte.

Das ist kein "komisches System", sondern der Therapeut möchte einfach nicht einen Ausfall tragen, den er nicht zu verantworten hat.

Falls Du vorher keinen Therapievertrag über diese Dinge gemacht hast, ist das allerdings ein Versäumnis des Therapeuten und dann ist die Rechtslage in der Tat nicht eindeutig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist üblich, dass Therapeuten ein Ausfallhonorar berechnen, wenn Du eine Therapiestunde nicht wahrnehmen kannst. Dabei ist es egal, ob Du den Termin kurzfristig absagst, schon vor einer Woche angekündigt hast oder nicht abgesagt hast (nicht zu empfehlen).

50 € ist auch das normale Ausfallhonorar.

Tatsächlich sagen das Therapeuten aber zu Beginn einer Therapie normalerweise.