Probezeit Kündigung wegen unverschuldetem Unfall (krankheit)?

15 Antworten

Ich habe mal eine ganz andere Frage: 

Wie ist dieser Unfall behandelt worden? Das war doch ein Arbeitsunfall, ist das der BG gemeldet worden und über diese abgewickelt worden? 

Falls irgendwann noch körperliche Beschwerden oder Beeinträchtigungen wegen des Unfalles auftreten, oder auch ggf. Rentenanspruch, wird das über die BG abgerechnet und nicht über GKV ... 

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Beitragsersteller
 04.09.2017, 10:45

Ich bin echt vom Stuhl gefallen als ich das erfahren habe eben. Er tut mir total leid.

Dschubba  04.09.2017, 10:49
@statusabc

Unbedingt im Krankenhaus erkundigen, ob dieser Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft gemeldet worden ist, dass ist sehr wichtig für ggf. spätere Ansprüche der BG gegenüber. 

Auch die weiterführende Behandlung bei eine Arzt, wird über die BG abgewickelt! 

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Beitragsersteller
 04.09.2017, 10:42

Nach dem Unfall hat der Vorgesetzte seinen Chef angerufen. Er wurde ins Krankenhaus gebracht für eine Woche und erhielt in dieser Zeit keinerlei Auskunft von der Abteilung. nur "es ist in Bearbeitung" er ist ja erst seit heute wieder aus dem Krankenhaus draußen, wie es weiter geht wird sich wohl die nächsten Tage zeigen.

Du vermischst hier zwei Dinge miteinander, die jedoch unabhängig voneinander betrachtet werden müssen.

Auf der einen Seite die Kündigung innerhalb der Probezeit, die von beiden Seiten ohne Nennung von Gründen erfolgen kann.

Auf der anderen Seite eine mögliche zivilrechtliche Klage deinerseits gegen deinen ehemaligen Arbeitgeber, wegen Schmerzensgeld.

Dass der Arbeitgeber dich durch sein Verhalten verletzt hat, hat nichts mit der Kündigung zu tun.

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Beitragsersteller
 04.09.2017, 13:37

Nein arbeiten möchte er da sicherlich nicht weiter. aber jetzt so einfach rausgeschmissen werden ist für ihn natürlich ein harter schlag. bis er genesen ist und sich Umorientieren kann wird sicherlich noch ein wenig zeit vergehen

Familiengerd  04.09.2017, 13:18

die Kündigung innerhalb der Probezeit, die von beiden Seiten ohne Nennung von Gründen erfolgen kann.

Ganz so einfach ist das - rechtlich gesehen - denn doch nicht!

Auch in der Probezeit kann eine Kündigung rechtswidrig sein, wenn sie offensichtlich - wie möglicherweise hier wegen der Erkrankung aufgrund des Unfalls - aus einem sittenwidrigen und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßenden Grund ausgesprochen wurde!

ScharldeGohl  04.09.2017, 13:56
@Familiengerd

Ich finde es höchst interessant (zumindest erweckst du in meiner Wahrnehmung den Eindruck), dass du immer nur auftauchst wenn es darum geht, andere korrigieren zu können.

Auch bei dieser Frage keine direkte Antwort auf die Frage des FS, sondern der vermutlich innere Reichsparteitag deinerseits, wenn es darum geht andere korrigieren zu können.

Spricht Bände.

HeyImHere  04.09.2017, 14:02
@ScharldeGohl

Hab den guten Familiengerd direkt mal gemeldet. Solltest du auch machen. Vielleicht verschwinden nervige Gesellen wie der dann mal von der Bildfläche.

Familiengerd  04.09.2017, 14:20
@HeyImHere

@ ScharldeGohl und HeylmHere:

Ihr werdet es schon mir überlassen müssen, wann ich eine eigene Antwort gebe, wann nicht und mich auf Kommentare zu falschen Antworten beschränke - die im Übrigen oft schon "Antwort genug"sind!

Im Übrigen muss ich mich vor euch - was die inhaltlich-sachliche "Qualität" meiner Kommentare und eigenen Antworten betrifft - ganz sich nicht verstecken oder rechtfertigen!

Es zeugt jedenfalls - wie bei euch - von einer völlig unzureichenden Rechtskenntnis, wenn ihr nur in der Lage seid, das allgemein bekannte "in der Probezeit kann ohne Grund gekündigt werden" aufzuschnappen und weiter zu verbreiten, ohne die geringste Ahnung davon, dass die Verhältnis rechtlich durchaus etwas komplizierter sein können, als euer Klein-Hänschen-Verständnis euch das weismacht!

Ich setze mich damit dem Vorwurf der Arroganz aus - euch gegenüber aber gerne!!

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Beitragsersteller
 04.09.2017, 10:57

mojoi ja.. trifft die Ironie des ganzen auf den Punkt der Grund. er war vorher noch nie krank und war fast durch mit der probezeit

eire80  04.09.2017, 12:44
@statusabc

Wegen Krankheit, und die ist hier ja als Kündigungsgrund angegeben, kann man nicht gekündigt werden. 

Aber ob man bei so einem Chef noch arbeiten möchte, weiß ich nicht.

Ich würde den bis aufs letzte Hemd verklagen, zu mal wenn er anstelle des Notarztes erst einmal seinen Chef anruft. Das ist unterlassene Hilfeleistung und ist strafbar.

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Beitragsersteller
 04.09.2017, 10:31

Um Schmerzensgeld geht es gerade wirklich nicht. Vermutlich wirklich um Unverständnis dem respektlosen verhalten ihm gegenüber. den Grund anzugeben als "zu lange Krankheitszeiten" haben sie sich nämlich nicht nehmen lassen.

ScharldeGohl  04.09.2017, 10:33
@statusabc

Wenn du das als respektlos empfindest, ist das deine Sache.

Tatsache ist, in der Probezeit kann eben fix gekündigt werden.

Mojoi  04.09.2017, 10:47
@statusabc

Moment, steht das wirklich als Grund in der Kündigung???

GanMar  04.09.2017, 10:47
@statusabc

Vermutlich wirklich um Unverständnis dem respektlosen verhalten ihm gegenüber.

Und dennoch: Rechtlich ist die Kündigung in Ordnung. Und moralisch? Ich kann gut darauf verzichten, bei einem derartigen Betrieb zu arbeiten. Wer weiß schon, wie man dort mit anderen Mitarbeitern umgeht?

Die Kündigung ist leider rechtens.

Allerdings solltet ihr andere Ansprüche gegen den (ehemaligen) Chef mit einem Anwalt für Verkehrsrecht geltend machen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Chef schuld am Unfall und damit auch an den Verletzungen deines Mannes.
Das ist eine Körperverletzung, insofern hat dein Mann Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Hier sollte auch der psychische Zustand und die Kündigung mit berücksichtigt werden. Eventuell hätte er ohne den Unfall den Job ja noch.

Wenn es eine Fahrt zu einem Kunden war, ist das ein Arbeitsunfall. Bei Dauerschäden besteht ggf. Anspruch auf eine Unfallrente.

Wegen der Körperverletzung würde ich aufgrund der Umstände nun erst recht Strafantrag stellen. Dann muss sich der Chef eventuell vor Gericht verantworten. Ohne die Kündigung hätte man vielleicht davon absehen können.

herzilein35  04.09.2017, 13:23

Familiengerd höre auf über deine Halbweisheiten zu berichten.

Halbammi  04.09.2017, 13:25
@herzilein35

Also man kann Ja sagen was man will, aber Familiengerd verbreitet keine "Halbweisheiten".

achtmal4  05.09.2017, 15:19

Nachdem du anscheinend nicht verstehen willst, wie meine vorherige Ausführung gemeint war, werde ich mich bestimmt nicht mit dir weiter streiten. Das bringt dem Fragesteller nämlich rein gar nichts. Anstatt dich mit den Kommentierenden herumzustreiten, solltest du vielleicht mal eine hilfreiche Antwort geben. Aber vielleicht bist du dazu ja nicht in der Lage. Sorry, aber mit jemandem, der auf seinem Profil extra unterstreicht, ein Privatier zu sein, muss ich meine Zeit nicht verschwenden.

achtmal4  04.09.2017, 23:41

@Familiengerd: Bevor du hier kommentierst, solltest du dir auch die Ergänzungen durchlesen. Nachdem der Fragesteller den Kündigungsgrund ergänzt hatte, hab ich etwas hinzugefügt. Im Übrigen, woher willst du wissen, was ich beurteilen kann und was nicht?

Familiengerd  05.09.2017, 14:24
@achtmal4

Im Übrigen, woher willst du wissen, was ich beurteilen kann und was nicht?

Selbstverständlich weiß ich, dass Du nicht beurteilen kannst, ob diese Kündigung "rechtens ist" - oder hast du in dieser Sache "Recht gesprochen", also geurteilt?!?!

Und was haben weitere "Ergänzungen" - die ich durchaus gelesen habe - damit zu tun, dass ich die platten Behauptungen "Die Kündigung ist rechtens.", wie sie hier fast durchgängig mit Verweis auf die Probezeit gegeben werden, in ihrer Pauschalität zurückweise??

Offensichtlich hast Du die Begründung für meine Aussage, dass Du das kaum wirst beurteilen können, überhaupt nicht verstanden.

Lokicorax  04.09.2017, 11:45

Das mit dem Schmerzensgeld könnte schwieriger werden als gedacht:

§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben.

Da es sich aber um einen Betriebsweg zum Kunden handelte, zieht hier der allgemeine Wegeunfall nicht:

§ 8 SGB VII Arbeitsunfall

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch

1.  das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,
2.  das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um
a)  Kinder von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder
b)   mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,
3.  das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit dieser Personen oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut werden,
4.  das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben,
Ciao Loki
Familiengerd  04.09.2017, 13:11

Die Kündigung ist leider rechtens.

Das wirst Du kaum beurteilen können!

Auch in der Probezeit kann eine Kündigung rechtswidrig sein, wenn sie offensichtlich - wie möglicherweise hier wegen der Erkrankung aufgrund des Unfalls - aus einem sittenwidrigen und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßenden Grund ausgesprochen wurde!

Familiengerd  13.02.2020, 18:00
@Teamplayer1960
Das ist komplett falsch

WAS "soll" komplett falsch sein?

Familiengerd  13.02.2020, 18:29
@Teamplayer1960

Ausgerechnet DU willst ausgerechnet MIR etwas zum Arbeitsrecht "erzählen" wollen?!?

Teamplayer1960  14.02.2020, 16:45
@Familiengerd

@Familiengerd...viel Anstand scheinen Sie ja wohl nicht zu haben???? Wußte gar nicht, dass wir uns kennen.

achtmal4  04.09.2017, 10:42

Dann würde ich mich vielleicht mal beim Arbeitsgericht oder einem Anwalt erkundigen. Wegen Krankheit darf nicht gekündigt werden. Kann natürlich in der Probezeit, wo es keinen Grund braucht, wieder anders sein.

Teamplayer1960  13.02.2020, 15:10
@achtmal4

Das bringt nichts. Mach ich auch grad durch. AG können in der Probezeit machen, was sie wollen

statusabc 
Beitragsersteller
 04.09.2017, 10:40

Danke, ja er war schon fast durch mit der probezeit und wurde schon auf seinen neuen Arbeitsplatz vorbereitet. Es war schon fest, dass er danach dort weiter macht.... und dsnn wegen "zu langen Krankheitszeiten" gekündigt zu bekommen ist echt heftig. Zumal er vorher nicht eine Minute gefehlt hat...

IN der Probezeit braucht man keinen Grund und kann kündigen. Sonst wäre eine Probezeit auch ABSOLUT SINNLOS!

statusabc 
Beitragsersteller
 04.09.2017, 13:24

Mit absolut sinnlos hat das nichts zu tun. :D wenn man aufgrund der schlechten Fahrweise des Chefs im Krankenhaus landet und dann wegen "krankheit" gekündigt wird, ist das echt eine schlechte Ironie.

Familiengerd  04.09.2017, 13:27

Dieses Argument ist mal völliger Unsinn! Und was hat "Sonst wäre eine Probezeit auch ABSOLUT SINNLOS!" mit dem Frageproblem zu tun?!?!

Auch in der Probezeit kann nicht willkürlich gekündigt werden!

Die Kündigungsmöglichkeit ohne Grund mit verkürzter Frist bedeutet keinen Freibrief für den Arbeitgeber!

Auch in der Probezeit kann eine Kündigung rechtswidrig sein, wenn sie offensichtlich - wie möglicherweise hier wegen der Erkrankung aufgrund des Unfalls - aus einem sittenwidrigen und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßenden Grund ausgesprochen wurde!

Halbammi  04.09.2017, 14:14
@Familiengerd

Gerd du musst nicht immer alles so zusammenkonstruieren, dass sie auf deine hier 20 mal gepostete Antwort passt. Eine Probezeit macht nur Sinn, wenn das Arbeitsverhältnis auch unproblematisch wieder aufgelöst werden kann. Dazu ist sie da, man heiratet ja auch nicht direkt beim ersten Date.

Der hier geschilderte Fall ist moralisch verwerflich und tragisch dazu, mein Mitgefühl und Beileid.

Dennoch wird hier nicht viel passieren. Der AG wird keinen Grund angeben und bei einer möglichen Befragung sagen, dass die Kündigung bereits vor dem Unfall beschlossene Sache war.

Von daher werden sich theorethische Gewerkschaftskonstrukte nicht durchsetzen lassen.

Ich bedauere das ausserordentlich. Am Grundsätzlichen Sinn einer Probezeit ( generell) ändert das aber nichts

Familiengerd  04.09.2017, 14:51
@Halbammi

Ich erkenne an Deiner Erwiderung, dass Du meine Aussage offensichtlich überhaupt nicht verstanden hast.

Ferner:

Ich habe meine erklärenden Kommentare zu den stupiden Antworten "Das ist rechtens, in der Probezeit kann ohne Grund gekündigt werden." so oft gepostet, weil B nicht mitbekommt, wenn ich nur A auf die Unzulänglichkeit und Dürftigkeit einer solchen Aussage hinweise!

Im Streitfall würde es nicht darauf ankommen, was der Arbeitgeber erklärt ("dass die Kündigung bereits vor dem Unfall beschlossene Sache war"), sondern darauf, was nach Erkenntnis des Gerichts offensichtlich Anlass dieser Kündigung war!

Was hat das mit "theoretische Gewerkschaftskonstrukte" zu tun; das ist - sorry! - eine polemisch-blödsinnige Äußerung, die mit der Behandlung eines Rechtsproblems überhaupt nichts zu tun hat!

Wie der Betroffene praktisch am besten mit der ganzen Angelegenheit umgeht, ist eine ganz andere Frage ...

Halbammi  04.09.2017, 15:43
@Familiengerd

Wie der Betroffene praktisch am besten mit der ganzen Angelegenheit umgeht, ist eine ganz andere Frage ...

Dann tu doch einfach mal das, was du hier von allen anderen einforderst. Geh auf die Frage ein mit den Informationen die da sind und gut ist. Was vielleicht noch irgendwo irgendwie passiert, wenn "die Anzahl an Reiskörnern in den grauen Säcken am Hafen in Calcutta ungerade ist" spielt doch wirklich dann keine Rolle

Familiengerd  04.09.2017, 17:33
@Halbammi

Dann tu doch einfach mal das, was du hier von allen anderen einforderst.

Wo denn habe ich was gefordert??

Auch Dir mangelt es offensichtlich an der Fähigkeit, Dich an das zu halten, was ich geschrieben habe, und nicht unangemessen etwas zu unterstellen, wovon keine Rede war!

Du solltest schon genau sein und Dich an das halten, was ich gesagt habe:

Dass nämlich die Tatsache, dass der Arbeitgeber eine Kündigung in der Probezeit ausspricht, nicht "automatisch" bedeutet, dass die Kündigung alleine deswegen schon immer rechtskonform ist, wie es in 12 von 15 Antworten mit dem Hinweis auf "In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden." mehr oder weniger direkt behauptet wird - weitestgehend ohne Sinn und Verstand das nachplappernd, was man
mal gelesen oder gehört hat, ohne auch nur ansatzweise zu bedenken, dass
es komplexere Fälle geben kann, die nicht einfach mit einem solchen
Spruch zu erklären und zu lösen sind!

Geh auf die Frage ein

Erstens habe ich bereits unmittelbar auf einen Kommentar des Fragestellers/der Fragestellerin geantwortet und unmittelbar zum Frageproblem Stellung genommen (Du hast sogar darauf reagiert).

Zweitens habe ich in meinen Kommentaren mehr zum Falle und zum grundsätzlichen Problem der Probezeitkündigung gesagt, als die meisten Antwortenden hier inhaltlich zusammengenommen.

Und was Dein letzter Satz soll, ist mir schleierhaft!

Wäre das nicht eher eine Frage für den Bereich Arbeitsrecht und nicht Straßenverkehr? Dort könnten dir die Fachleute bestimmt besser helfen.