Lohnfortzahlung im 2 Arbeitsmonat (+Probezeit)?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht ab dem 29. Tag der Beschäftigung, das ist in § 3 Abs. (3) EntgFG geregelt. Das kann auch dein Chef nicht ignorieren. Sicher hat er einen Steuerberater, der die Gesetze kennt und die Zahlung veranlassen wird.

Andernfalls kannst du dich an deine Krankenkasse wenden, die den Arbeitgeber auffordern wird, seiner Verpflichtung nachzukommen.

Anonym04062001 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 23:57

Danke!

Im 2 Arbeits Monat und schon länger krank?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren kranken Mitarbeitern bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Diese Dauer gilt in der Regel für jede neue Krankheit neu - unabhängig davon, ob Sie zwischendurch gearbeitet haben. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig, haben Sie leider keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - hier müssen Sie nach den sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. Liegen jedoch mindestens sechs Monate zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit, zahlt der Arbeitgeber erneut für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn.

https://www.merkur.de/leben/karriere/lohnfortzahlung-zr-10315331.html

allerdings verwies er mich zur Krankenkasse und ich solle Krankengeld beantragen.

Die wird ablehnen, da nach 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn die Entgeltfortzahlung greift.

Das muss der AG bezahlen. Allerdings kann er während der Probezeit problemlos kündigen.