Ausfallhonorar bei Psychotherapie trotz Krankheit, Unfall (höhe Gewalt)?
Ist das Verlangen eines Ausfallhonorars im unverschuldeten Fall (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) im Rahmen einer Psychotherapie (Bestellpraxis, feste Termine und feste Uhrzeiten) rechtens?
Mein Therapeut argumentiert, dass die Stunde sonst nicht abgerechnet werden kann und er somit weniger Einnahmen im Monat hat - zumal so kurzfristig nur im Ausnahmefall der Platz belegt werden kann (dann gibt es natürlich kein Ausfallhonorar). Auf den Vorschlag, dass man einen Ersatztermin finden könnte, argumentiert er, dass er dann aber "doppelt" arbeiten würde (also eine von den beiden Stunden nicht abgerechnet werden könnte), da der Platz ja für mich reserviert war (feste Tage/feste Zeiten).
Ist das üblich bei psychotherapeutischen Praxen, wo nur 1 Therapeut vorhanden ist?
2 Antworten
Ja natürlich. Denn wie du richtig argumentierst, kann der Psychotherapeut, der die Stunde für dich reserviert hat und diese nicht anderweitig vergeben konnte, nichts für deine Krankheit.
Das ist ja sonst im Leben auch so. Wenn du eine Reise buchst und erkrankst, so dass du die Reise nicht antreten kannst, musst du sie trotzdem bezahlen (daher schließen viele eine entsprechende Versicherung ab, die diese Kosten dann zumindest zum Teil übernimmt). Warum also sollte das bei einem Psychotherapeuten anders sein?
Der Anspruch des Psychotherapeuten ergibt sich übrigens aus § 615 BGB.
Ja, das ist rechtens. Der Termin wurde für dich freigehalten. Hast du ihn nicht rechtzeitig abgesagt, dann wurst du den Ausfall bezahlen müssen.
Weiß ich von der Physiotherapie aus eigener Erfahrung . Außerdem unterschreibst du das sogar oder bekommst darüber eine Info .
Das mußt du mit dem Therapeuten klären. ich kenne das nur so, wie ich es gschrieben habe. Wenn ich über Nacht krank werde, rufe ich sofort an und spreche auf Band. Dann hat meine Physio alles gleich um 7.00 Uhr bei Arbeitsbeginn .
Hast du einen Unfall, kannst du das ja auch belegen.
Ja, das ist ja der Punkt. Meinem Therapeut ist es im Prinzip egal ob ich es nachweisen kann oder wieso das so ist, wird nicht innerhalb von 3 Werktagen abgesagt, und der Termin kann nicht vergeben wird, wird eine Rechnung gestellt. Das finde ich arg streng. Aber das sind halt seine Regeln.
Das verstehe ich total, wenn es um "verschlafene" Termine geht, aber nicht wenn es um unverschuldetes Fehlen geht. Aber gut...
P.S. Man kann nicht rechtzeitig absagen, wenn man plötzlich Fieber bekommt oder einen Unfall hat.