Recht auf schriftlichen Befund vom Arzt?
Hallo. Ich versuche mal kurz meinen Fall zu erklären. Ich hatte Arbeitsunfall und bin dann von meinem D-Arzt (Unfallchirurg) an einen Handchirurgen überwiesen wurden, weil die Beschwerden in meiner Hand auch nach gut 2 Monaten nicht besser wurden, sondern nur schlimmer. Der Handchirurg hat bis heute keinen Befund an meinen D-Arzt geschickt. Als ich heute bei der Praxis angerufen habe um nachzufragen, wann denn der Befund bei meinem D-Arzt sein wird, wurde mir gesagt, dass kein Befund geschrieben wurde, weil ich ja nicht operiert wurde.
Habe ich ein Recht darauf, dass der Handchirurg mir einen schriftlichen Befund aushändigt, so dass der D-Arzt mich weiter behandeln kann oder soll ich mir den Befund einfach telefonisch durchgeben lassen?
2 Antworten
Bei Überweisungen bekommt der überweisende Arzt üblicherweise einen Befund. Am besten wäre, wenn der D-Arzt beim Handchirurgen nach einem Befund nachfragt. Befund schreiben ist ja eine zusätzlicher Aufwand für den Arzt.
Ich würd das einfach mit dem D-Arzt nochmal abklären.
Wenn das hier stimmt,
https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgangsarzt ist der D-Arzt derjenige, der deine Behandlung führt. Wenn Ärzte sich untereinander um Berichte bitten, gehts oft schneller, als wenn du als Privatperson anfragst. Wie schon gesagt wurde, das Verfassen von Berichten zögern manche Ärzte gerne bis zum äussersten heraus.