Rezept am 30.12.10..kann ich das Medikament am 02. Januar abholen?
Muss mir von meinem Arzt beim nächsten Termin (das ist eben der 30.12.10) ein neues Rezept holen. Nun gehört dieses Medikament zu den , die grundsätzlich nie in der Apotheke vorhanden sind. (zumindest nicht in denen, die ich kenne..und ich will ja net alle 50 Apotheken im gesamten Landkreis abklappern :P) Kann ich das Rezept jetzt am 30.12.10 abgeben und am 03.01.11 das Medikament abholen (an Silvester hat die Apotheke hier zu..an neujahr ja sowieso und der 02.01. is ja nen sonntag) ...denn eigentlich ist der 03.januar 11 ja nen neues Quartal und zudem noch nen neues Kalenderjahr. Oder muss ich mir ne Apotheke suchen, die auch zum 31.12. beliefert wird (und da auch offen hat) Gilt also die Abgabe des Rezptes als "deadline" oder die Abholung des Medikamentes? Und wie wäre das mit der Zuzahlung? Müsste die dann geleistet werden (wenn die Abholung 2011 möglich wäre) oder nicht? (denn für 2010 bin ich befreit) Hoffe des hat hier jetzt wer verstanden und ich hab hier jetzt nen jeden verwirrt ;-)
Achso...eine Art "vorbestellung" geht auch net, also dass ich schon vorher hingeh und sage, ich brauch dieses oder jenes rezept und dann bestellen die es schonmal und ich hols mir dann mit rezept ab. Bestellt wird grundsätzlich nur bei vorlage des rezeptes (zumindest hier)
lg Siraaa
5 Antworten
Ein Kassenrezept ist immer 4 Wochen gültig, egal, ob das Quartal rum ist oder nicht.Du brauchst absolut keine Bedenken haben wegen dem einreichen des Rezeptes.
können die dir das Medikament nicht noch am selben Tag liefern? Bei uns ist es so, wenn man ein Rezept vor 12h bringt (und es muss bestellt werden) ist das Medikament um 15h da und was bis 16h30 bestellt wird ist bis 18h da.
ich habe den Termin beim Arzt leider erst um 16:00 ...die Apotheke macht aber schon um 14:00 zu (ehm...dorf halt^^) früher hingehen geht auch net...der arzt macht erst um 16:00 wieder auf. Alternativ könnt ich bis 12:00 zum Arzt gehen...aber danach stehe ich 4 Stunden rum und warte bis ich den termin hab..auch iwie blöd
Ja, das geht. Wichtig ist nur das Einreichen des Rezepts in der Apotheke muss im aktuellen Quartal verlaufen.
Das Einreichen des Rezeptes hat mit dem aktuellen Quartal nicht das Geringste zu tun !!!
ds
Selbstverständlich. Du hast es ja rechtzeitig eingelöst.
Ich habe sogar letzte Woche ein Rezept bekommen, zu dem der Arzt mir sagte, dass ich vier Wochen Zeit hätte, es einzulösen.
ds :-) PS: normalerweise ist meine Rechtschreibung besser :P
Upps ... kompliziert ! Gültigkeit Rezept (wenn es kein Betäubungsmittel ist) ist vier Wochen - also völlig egal, wenn Sie es erst im neuen Jahr abgeben. Was die Sache bei Ihnen verzwickt macht, ist die Befreiung: Ihrer Kasse ist es völlig egal, wann das Rezept ausgestellt wurde - es zählt das Abgabedatum in der Apotheke. Von daher MUSS das Rezept noch 2010 bedruckt werden - abholen können Sie das Medikament dann zu einem Ihnen genehmen Zeitpunkt. Wobei ich ehrlich gesagt das Verhalten der Apotheke indiskutabel finde ... ein Präparat, das ein Patient immer wieder braucht, muss doch bitteschön auch mal ohne Vorliegen eines Rezeptes schon estellt werden ... Servicewüste ... Gruss
naja..notfalls würde ich die 10€ zuzahlung auch bezahölen..dass wäre jetzt nicht mein allergrößtes prob. danke aufjedenfall