Ritalin und Berufschancen?
Hallo,
Bald bekomme ich das erste mal Ritalin (medikinet). Habe aber vergessen meinem Arzt eine Frage zu stellen. Und zwar:
Wie wirkt es sich aus wenn man ein so starkes Medikament nimmt, in beruflich Aspekten, wie ZB der Bewerbung? Muss man es überhaupt erwähnen? Wenn ja, hat man dann schlechtere Chancen anderen gegenüber?
Bekomme es übrigens wegen ADS.
LG Ben
Danke für die Antworten, wie ist es bei einer Verbeamtung eines Polizisten des mittleren Dienstes?
3 Antworten
Natürlich musst du es nicht erwähnen. Deine Krankheitsgeschichte geht deinen Arbeitgeber nur in den seltensten Fällen etwas an.
Gibt schon mehrere Fälle, in denen man seine Krankheitsgeschichte offenlegen muss. Verbeamtung etc.
Ritalin und Medikinet sind zwei von zahlreichen Handelsnamen für den Wirkstoff Methylphenidat (MPH). MPH ist ein Arzneimittel aus der Gruppe der Phenylethylamie welches zur symptomatischen Behandlung von AD(H)S eingesetzt wird.
Deine medizinische Behandlung musst du gegenüber deinem (potenziellen) Arbeitgeber nicht erwähnen. Medizinische Behandlungen sind vertraulich, die Therapeuten und Ärzte stehen unter Schweigepflicht. Auswirkungen auf Anstellungschancen hat die Therapie mit MPH also nicht.
Noch ein Hinweis am Rande: MPH ist als Betäubungmittel klassifiziert. Will heissen, dass der Besitz ohne BTM-Rezept sowie der Handel bzw. die kostenlose Weitergabe ohne staatliche Lizenz strafbar sind. Folglich empfehle ich dir dein Arzt nach einem "medical certificate" zu fragen. So hast du bei allfälligen polizeilichen Routinekontrollen oder Grenzübertritten innerhalb der EU/EFTA eine ärztliche Bestätigung auf dir. Für Reisen ausserhalb der EU und EFTA-Staaten müssen spezifische Abklärungen betreffend des Mitführens von ärztlich verordenten Betäubungsmitteln getroffen werden.
Wieso solltest du in der Bewerbung oder in einem Vorstellungsgespräch erwähnen dass du ADS hast oder dass du Methylphenidat verschrieben bekommen hast? Das ist weder verpflichtend noch sinnvoll.
Genauer lediglich dann wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, denn dann ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitsplatz passend einzurichten und kann in rechtliche Probleme laufen wenn dies versäumt wird.