Rohrreinigungskosten über das Hausgeld laufen lassen?
Hallo, ich habe seit 1,5 Jahren eine Eigentumswohnung (Baujahr 1988) bei der meine Toilette in dieser Zeit 5 Mal verstopft war und eine Rohrreingiungsfirma diese Verstopfung beseitigen musste.
Habe dann nachdem die Toilette 2 mal in einer Woche verstopft war die Firma beauftragt das Rohr mit einer Sonde zu untersuchen um zu gucken wo die Verstopfung sitzt. Es hat sich in einer Tiefe von 5 Meter im gemeinsam genutzten Fallrohr über die Jahre Urinstein abgesetzt die die Verstopfung dann ausgelöst hat.Dies wurde mit einer Fräse ausgefräst. Es wurde die komplette Rohrleitung gereinigt und ausgefräst.
Wir sind in der 2 Etage. Unter uns sind noch jeweils eine Partei. (Erdgeschoß und 1. Etage)
Jetzt habe ich eine Rechnung bekomme in Höhe von 460 Euro. Kann man dies über das Hausgeld laufen lassen ? Es ist meiner Meinung nach eine Instandhaltung die nicht nur meine Wohnung betrifft sondern alle 3 Wohnungen in dem Haus.
Bin für jede Hilfe dankbar!
7 Antworten
Da die Ursache für die Verstopfung außerhalb Deiner Wohnung war, sind die Kosten von der WEG zu zahlen.
Welche Kosten denn genau? Doch nur Kosten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen und nicht das Sondereigentum. Für meine Kloschüssel bin ich selbst verantwortlich (wenn also die Verstopfung in meiner Kloschüssel war) - aber nicht für die Rohrleitung. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Und eine Bitte: Du erwähnst ja gerne den BGH - bitte auch entsprechende Urteile aufführen, damit man weiß, worauf sich der BGH dort bezieht.
Die Reparatur hätte eigentlich die Hausverwaltung in Auftrag geben müssen, da es sich ja um Gemeinschaftseigentum handelt. Wenn der Hausverwalter diese Rechnung jetzt übernehmen und umlegen soll, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen.
Denn auch hier gilt: Wer bestellt, der zahlt!
Nein, das stimmt nicht. Da die Verstopfung zunächst in seiner Wohnung auftrat, musste er selbst handeln.
Da die Ursache im Nachgang aber woanders lag, muss die Eigentümergemeinschaft dennoch zahlen.
Quatsch, für alle Zuleitungen und Ableitungen ist die WEG zuständig, so jedenfalls der BGH. Und bei Brüchen und Austritten ordnet ja auch die Versicherung der WEG!
Und wieso ist mein Kommentar Quatsch? Ich hab doch geschrieben, dass die Eigentümergemeinschaft das zahlen muss...
Wenn der "Schaden" bei den unter Dir wohnenden Parteien nicht bemerkbar gemacht hat, dann betrifft es diese wohl auch nicht.
Das kann man so nicht sagen: alles, was außerhalb der Wohnungen ist, betrifft alle.
Alles außerhalb der eigenen vier Wände ist Gemeinschaftseigentum.Außer Es wäre seine alleinige Entsorgung.
Meine Meinung ist das auch.Aber ich hätte den Auftrag gleich über die Hausverwaltung laufen lassen..Spreche mit dem Hausverwalter ,Wenn Er gut ist übernimmt Er die Angelegenheit .
Wie bitte? Ein Verwalter ist gut, wenn er fremde Rechnungen über das WEG-Konto ordnet? Der gehört fristlos entlassen und angezeigt wegen Untreue und der Staatsanwalt wartet nur auf solche Typen. Also bitte!
Nein, natürlich nicht. In eine Abrechnung darf ein Verwalter nur die Kosten und Lasten aufnehmen, die über das WEG-Konto laufen und da er ja auch den Auftrag nicht ausgelöst hat, bezahlt eben der ET selbst und alle anderen sagen gerne Danke über so viel Fachwissen, oder?
... eine WEG hat auch die Kosten zu wuppen, die innerhalb der Wohnungen anfallen, so jedenfalls der BGH.