Rückerstattung Kieferorthopädie?
Hallo,
nach meiner abgeschlossenen Kieferorthopädischen Behandlung habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass ich die Teile der Kosten über die Einsendung der Originalrechnungen zurückerstattet bekommen kann. Leider liegen mir nicht mehr alle Rechnungen vor, sondern nur noch die Kontoauszüge. Reichen Kontoauszüge dafür notfalls aus, oder kann ich den Kieferorthopäden um erneute Rechnungsausstellung bitten? Betreffende Rechnungen sind von 2013.
Rechnungen waren übrigens auf eine andere Person ausgestellt, als die Rechnungen beglichen hat.
4 Antworten
du musst die Rechnungen einreichen. also am besten beim Kieferorthopäden Duplikate anfordern. diese sollten aber auch einen Vermerk mit Stempel haben, dass die Originalrechnung verloren gegangen ist. evtl. könnte die Krankenkasse sonst behaupten, die Rechnungen wären woanders (pkv) schon zur Erstattung eingereicht worden.
die Kontoauszüge bringen dir nichts.
Ich glaube kaum, dass die Krankenkasse die Kontoauszuege als Beleg anerkennen wird. - Also bleibt Dir nur, den Kieferorthopaeden um die erneute Ausstellung einer Rechnung zu bitten. - Kann aber sein, dass er das bezahlt haben moechte!
Kontoauszüge reichen nicht, da du ja ggf. auch Privatleistungen erhalten hast.
Deswegen nochmal den KFO ansprechen und Rechnungsduplikate anfordern.
Frag halt beim Kieferorthopäde nach, der hat die Rechnungen sicher noch.
Das ist doch sowieso unüblich, da die Krankenkasse die Rechnungen auch bekommen haben. Zumindest früher wurden die jeweilige Abrechnungen in Eigenanteil und Krankenkassenanteil in einer Rechnung ausgegeben und beide haben die bekommen. Der Kieferorthopäde teilte dann das Ende der Krankenkasse mit und die haben dann den Eigenanteil zurücküberwiesen, da musste nichts eingereicht werden.