Wechsel von PKV in GKV bei angefangener Kieferorthopädische Behandlung

2 Antworten

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Hallo,

es kommen da mehrere Varianten in Frage:

1) Man beendet die private Krankenversicherung komplett und der Kieferorthopäde stellt bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Kfo-Antrag. Wenn die Zahnfehlstellung jetzt noch grabvierend ist, wird die normale Behandlung bewilligt.

Mögliche Probleme:

  • der Kieferorthopäde benutzt besondere Geräte und Methoden und möchte dafür eine höhere Vergütung. Diese wird die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlen.

  • aktuell besteht nur noch eine leichte Fehlstellung. Dann wird die Krankenkasse ggf. die Leistung ablehnen. Dann würe eine Widerspruch und eine Argumentation mit der aktuellen Situation (Arbeitslosigkeit nicht ausgesucht etc.) evtl. erfolgreich sein.

  • Fristen: Für die Kündigung der privaten Krankenversicherung gelten diese Fristen (Kündigung und Nachweis der gesetzlichen Pflichtversicherung)

.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html -> Absatz 2

2) Man lässt die private Krankenversicherung für das betreffrende Kind komplett weiterlaufen. Wenn es Teiltarife gibt (ist je nach Unternehmen sehr unterschiedlich), ggf. nur den Tarif für Zähne inkl. Kfo weiterlaufen lassen. Es gelten dann aber später die ganz normalen Kündigungsfristen laut Vertrag (§ 205 VVG) ist dann nicht mehr relevant).

3) Man wandelt die privaten Krankenversicherungen für eine oder mehrere Personen in Zusatzversicherungen um. Die bereits angesparten Altersrückstellungen für die erwachsenen Peronen bleiben dabei erhalten. Das wird nicht bei allen Privatversicherungen angeboten.

Vermutlich gibt es hier noch gute Tipps:

.patientenberatung.de/

Wichtig ist, das man jetzt schnell alle weiteren Informationen einholt. Bei Variante 1 sind die beiden Fristen wichtig. Grundlage für alles ist der Alg-Bescheid von der Arbeitsagentur. Ggf. dort erklären, wie wesentlich deren Bescheid ist (Arbeitsaentur benötigt aber auch Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber).

Viel Erfolg bei diesen Laufereien und Telefonaten!

Gruß

RHW

RHWWW  30.07.2014, 20:27

Danke für den Stern!

Ich bin neugierig: Ist schon eine Entscheidung gefallen? Oder ist schon alles geklärt?

holzmasi 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 21:38
@RHWWW

Leider hängen wir wegen der langen Bearbeitungsdauer des AA (jetzt sind es schon 7 Wochen....)total in der Luft. Sowohl finanziell als auch KV-technisch. Beim Arzt muß ich nun immer sagen...wahrscheinlich sind wir nun GKV, vieleicht aber noch PKV....Morgen noch mal Anruf bei der Agentur, aber da alles maschinell bearbeitet wird, bekommt man nie den richtigen an das Telefon. Wir melden uns wie unser Fall ausgeht.

RHWWW  30.07.2014, 21:49
@holzmasi

Danke für die Rückmeldung: Vielleicht hilft es die Wege der Bearbeitung selber nachzugehen:

  • Hat der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt? Wann abgeschickt? Kann man eine Kopie davon bekommen?

  • Wann ist die Bescheinigung bei der Arbeitsagentur angekommen?

  • Man benötigt dringend eine Bescheinigung, ab wann Alg bezogen wird (die Höhe des Alg ist ohne Bedeutung). Nur mit dieser formlosen Alg-Bescheinigung bekommt man eine Bestätigung der Krankenkasse, die man dann dem Arzt des Kindes vorlegen kann. Notfalls bei der Agentur für Arbeit das Gespräch mit Vorgesetzten suchen.

Normalerweise muss die begonnene Behandlung auch durch die Versicherung beendet werden. Der Vertrag für das Kind kann natürlich in einen entsprechende Zusatzversicherung umgewandelt werden.

Auch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, in bereits bestehende Behandlungskosten einzusteigen.